Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz

Leser, Sunday, 01.08.2010, 10:27 (vor 4979 Tagen)
bearbeitet von Leser, Sunday, 01.08.2010, 10:46

Guten Morgen,

ich will euch ja nicht den Sonntag verderben aber diese Nachricht steht in guter Tradition mit den Verdiensten von Alice S., die dieses Kreuz schon zweimal bekommen hat (für Volksverhetzung?). Die große Vorsitzende des "Verbandes allein erziehender Mütter" (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) - ihres Zeichens Rechtsanwältin, erhält:

Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab

[image]
[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families).

Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.

Quelle: http://anonym.to/?http://www.ag-familie.de/news/1279184389schwabverdienstkreuz.html

Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten.

Wer den VAM(v), Akronym für Väter klein geschrieben noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)

Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht dort:

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

... Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. "Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert", so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab ...

Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar den Richtern beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD'er-Tabelle zu abstrus:

Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts ­ wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro ­zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. "Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro." Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. "Das müssen wir verhindern."

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Viele-haben-nichts-davon-article668076.html

Und zum guten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“,
sagt Edith Schwab

Es ist ein Kreuz in und mit diesem Land

Leser

PS: Nun warte ich noch drauf, dass der DJB (Bund deutscher Juristinnen) mit ähnlichen Orden ungerechtfertigterweise staatlich geadelt wird.


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