Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheingefecht?

Rainer ⌂, Wednesday, 04.08.2010, 11:01 (vor 5640 Tagen) @ Gobelin

Damit die BRD die UN-Kinderrechtskonvention im Bereich Sorgerecht anerkennen kann, wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) eingeführt. Alle wichtigen Teile des Sorgerechts wurden in das ABR überführt. Das Sorgerecht verblieb als Alibi, gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention.
http://wikimannia.org/index.php?title=Sorgerecht

Selbst ein Sorgerecht, wie in anderen Ländern üblich, ist doch hier in der BRD keinen Schuss Pulver wert weil es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt. Die gibt es nur wenn es um Unterhalt geht.

Das Ganze ist nicht mehr als ein Scheingefecht. 10! Seiten Urteilsbegründung sagen doch alles. Die Wahrheit ist einfach, die Lüge kompliziert.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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