Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BVerfG ist ein pures Machtinstrument

FemokratieBlog ⌂, Tuesday, 17.08.2010, 15:02 (vor 5051 Tagen)

Pressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 –

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

[..]Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09) nur schwammig argumentiert. Ein Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/bverfg-ist-ein-pures-machtinstrument/08-2010/

BVerfG ist ein pures Machtinstrument

TMerten, Tuesday, 17.08.2010, 15:31 (vor 5051 Tagen) @ FemokratieBlog

Du hast 1000% Recht damit, aber du greifst die Heiligste der heiligen Kühe an, das Tabu der Tabus.

Geht es um Justiz, dann ist diese nicht nur blind, sondern auch taub. Aber fühlen können sie, deshalb hilft vielleicht ein "Kopfnuss" o. ä.!

Ich hoffe, dass ich den Tag noch erlebe, an dem sich einmal sogenannte "Rechtswissenschaftler" für ihre Urteile verantworten müssen. Warum sollte dies nicht auch möglich sein?

Es darf gefoltert werden

Rainer ⌂, Tuesday, 17.08.2010, 15:43 (vor 5051 Tagen) @ FemokratieBlog

[..]Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren
Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und
auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat
das BVerfG (1 BvR 420/09) nur schwammig argumentiert. Ein Frist wurde
überhaupt nicht gesetzt.

Um sich der Tragweite solchen Vorgehens des "Bundesverfassungsgerichts" klar zu werden folgende Fiktion:

Der Bundestag beschließt ein Gesetz das Folter erlaubt. Nach einer Klage stellt das BVerfG fest, dass dieses Gesetz gegen die Verfassung verstößt und fordert den Gesetzgeber auf das abzustellen. Wegen des "komplexen" Sachverhaltes wird von einer Fristsetzung abgesehen. In der Zwischenzeit wird munter weitergefoltert. Der Gesetzgeber ändert das Gesetz vielleicht in 50 oder 100 Jahren.

Das ist Schwachsinn. Bei einem Verfassungsbruch gibt es keine Frist. Wenn er eingetreten ist, wird das entsprechende Gesetz ungültig! Der Gesetzgeber hat diese Sache an 1. Stelle seiner Arbeit zu setzen.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Justiz darf alles -----> Art. 97 GG (Die Garantie für einen gottähnlichen Zustand!)

TMerten, Tuesday, 17.08.2010, 16:31 (vor 5051 Tagen) @ Rainer

An erster Stelle sollten die Menschen stehen, allerdings ist das in diesem Staat genau anders. Die Justiz kann faktisch machen, was sie will und keiner kann sie in dem Zustand des Rausches daran hindern.

Wer mit/an Menschen arbeitet, der muss besondere Nachweise erbringen (Ärzte etc.). Die Justiz arbeitet auch am Menschen, teils mit einschneidenden Folgen, aber dort sind lediglich juristische Raffinesse und keine weiteren Kenntnisse gefragt. Bestes Beispiel sind Familiengericht. Wer kennt eine(n) Familienrichter(in), der/die Kenntnisse in der Kinderpsychologie besitzen?
Es wird juristelt und die Bombe in den Köpfen der betroffenen Kinder geht 20 Jahre später hoch. Zu diesem Zeitpunkt darf das Kind als eigentliches Opfer auch noch den zeitgleichen Ruhestandes seines Henkers sicherstellen. Unglaubliche Zustände, aber Normalität in Deutschland.

Darf es eine Ehe für Schwule geben? (Eine Antwort an Christine)

Mus Lim ⌂, Wednesday, 18.08.2010, 00:28 (vor 5051 Tagen) @ FemokratieBlog

Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für
Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu
heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.
http://femokratieblog.wgvdl.com/bverfg-ist-ein-pures-machtinstrument/08-2010/

Diese Frage zeigt, wie sehr grundlegende Zusammenhänge nicht verstanden werden.

Erklären wir es am Beispiel von hell und dunkel. Für den Blinden, weil er nicht sehen kann, sind hell und dunkel gleich. Das bedeutet, hell und dunkel existieren für ihn nicht. Hell und dunkel gibt es nur als Kontrastpaar. Nimmt man das eine weg, existiert auch das andere nicht mehr. In diesem Sinne, stellt man alle Lebensentwürfe der Ehe gleich, würde auch die Ehe aufhören zu existieren. Auch die Ehe gibt es nur solange, wie die Nichtehe als Kontrastpaar existiert.

Es ist also weniger eine Frage des nicht Dürfens (darf es eine Ehe für Schwule geben?), wenn alles gleich gestellt wäre, gäbe es die Ehe als unterscheidbare Institution ja gar nicht mehr, die Schwulen und Lesben verwehrt oder gewährt werden könnte.

Neben den Heteros und den Homos wären dann auch die Bisexuellen, Transsexuellen und Asexuellen gleichgestellt.
Es wäre eine egalitäre Gesellschaft, wo die Frage wer wann mit wem nicht relevant wäre.

--
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Wohl gesprochen! (K.T.)

Tut nichts zur Sache, Wednesday, 18.08.2010, 13:51 (vor 5051 Tagen) @ Mus Lim

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