Freispruch nicht genug
Im heutigen Kurier findet sich ein Artikel nach dem der Oberstegerichtshof entschieden habe, dass ein Freispruch der Eltern nicht ausreichend sei (bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohles z.B bei Misshandlung, Missbrauch,...), ihnen die Obsorge über die Kinder zu belassen. Ein Verdacht ist ausreichend für den Entzug der Kinder.
Damit ist der Jugendwohlfahrt, die schon bislang nicht die Kinderrechte vertreten hat sondern sich nur für Frauenrechte eingesetzt hat, die Möglichkeit zur Willkür ausgeweitet worden.
Erinnert mich an Diktatur 3.0. Kinder weg von der Erziehung der Eltern in staatliche Einrichtungen. Nur so hat man sicher Systemkonformen Nachwuchs.
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- Freispruch nicht genug -
aus Österreich,
05.10.2009, 19:27
- Freispruch nicht genug -
pappa_in_austria,
06.10.2009, 00:25
- Kurier Artikel - pappa_in_austria, 06.10.2009, 00:46
- Freispruch nicht genug -
pappa_in_austria,
06.10.2009, 00:25