Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Das Thema Widerstand wird immer wichtiger. Es ist deshalb notwendig, darüber zu diskutieren, welche Möglichkeiten des Widerstandes es gibt. Ich weiß nicht, wie vielen der Art. 20 Abs. 4 GG bekannt ist.
Im Jahre 2002 schrieb Tommy etwas interessantes zum Thema Art. 20 Absatz 4 GG
Hier als Bild + Text
siehe auch HIER
Gruß
Flint
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Widerstandsfragen (20 IV GG), Re: Gleichberechtigung IST Gleichverpflichtung,
GLEICHBERECHTIGUNG und POLITIK
Geschrieben von Tommy am 16. September 2002 21:14:45:
Als Antwort auf: Re: Gleichberechtigung IST Gleichverpflichtung, Re: Vom Wert des Mannes und.. geschrieben von Manfred am 15. September 2002 22:10:28:
Hallo Manfred!
Stimmt, Art. 20 Absatz 4 GG erscheint paradox. Trotzdem steht er so in der Verfassung . Die Frage ist: Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte nicht nur gelegentlich aus Versehen, sondern systematisch und vorsätzlich bricht?
Zu überlegen ist:
Kann man systematischen Verfassungsbruch überhaupt noch als "Staatshandeln" bezeichnen, dem Staat des Grundgesetzes "zurechnen", selbst wenn es in Gesetzesform, durch Verwaltung und Gerichte geschieht? Ich glaube nicht. Der Staat des Grundgesetzes braucht sich systematisch verfassungswidriges Handeln seiner Organe (Parlamente, Gerichte, Behörden) gar nicht erst zurechnen lassen. Verfassungswidriges liegt außerhalb seiner Ermächtigung, Gesetze zu machen etc. Zivilrechtlich würde man sagen, das ist "Vertretung ohne Vertretungsmacht", geht den Vertretenen, hier den Staat nichts an, ist ihm jedenfalls nicht zuzurechnen.
Wenn das aber so ist, dann bleiben nur die unmittelbar verantwortlichen natürlichen Personen (Abgeordnete, Minister, Richter, Beamte etc.pp.) übrig. Und dann ergibt Art. 20 Abs. 4 GG durchaus einen Sinn! Der Artikel richtet sich nicht gegen den Staat (nicht gegen sich selbst), sondern gegen diejenigen, die den Staat unter Mißbrauch ihrer vermeintlichen(!) Machtbefugnisse verfassungswidrig verändern oder zu verändern unternehmen.
Über Fragen des Widerstandsrechts haben sich nun schon ganze Generationen den Kopf zerbrochen. Das Verhältnis von Recht und Moral, von "Gesetz" und "Recht" (Art. 20 Abs. 3 GG) ist trotzdem ungeklärt.
Diese Fragen sind aber für das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG nicht maßgeblich. Dies Widerstandsrecht richtet sich gegen jeden, der es "unternimmt" (Versuch genügt), die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Die Norm stellt nicht auf Moral, sondern auf die Beseitigung der "verfassungsmäßigen Ordnung" ab. Sie lautet wörtlich: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Der erste Halbsatz dieser Bestimmung (Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung) ist heute längst erfüllt: durch zahllose, grobe Verstöße gegen Art. 3 Absatz 3 GG durch die rot/grüne Regierung und Parlamentsmehrheit, gedeckt durch eindeutig sexistische Rechtsbrüche des BVerfG unter Leitung der bekennenden Sexistin Jutta Limbach (etwa in Sachen Wehrpflicht). Der EuGH hat sexistische Menschenrechtsverletzungen schon mehrfach vor allem in familienrechtlichen Zusammenhängen festgestellt, die WRD zur Herstellung geordneter Verhältnisse aufgefordert und zur Zahlung von Schmerzensgeld an die unmittelbar Betroffenen verurteilt.
Insoweit ist der Tatbestand also klar. Es handelt sich auch längst nicht mehr nur um den Versuch, das "Unternehmen" systematischen Verfassungsbruchs, sondern die Taten sind in weiten Bereichen längst vollendet.
Andere Abhilfe ist IMO nun aber trotzdem noch möglich.
Man braucht ja z.B. nur die richtige(n) Partei(en) zu wählen!
Also denke ich: trotz in weiten Bereichen bereits vollendeter Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung besteht trotzdem noch kein Recht zum Widerstand nach Art. 20 Absatz 4 GG, jedenfalls nicht für diejenigen, die es mit "anderer Abhilfe" nicht zumindest versucht haben.
Widerstand scheint mir ganz verkürzt und vereinfacht überhaupt erst dann angezeigt, wenn auch die demokratische Staatsverfassung als solche in Mitleidenschaft gezogen ist, weil es z.B.
Keine effektive Meinungsfreiheit mehr gibt (durch Medienselbstzensur eigentlich auch schon erfüllt)
UND
Keine Parteien mehr da sind, die mit einiger Aussicht auf Erfolg gewählt werden können (etwa weil nur noch Parteien existieren, die den FemiFaschismus im Programm oder - wie die Grünen - sogar in ihrem Parteistatut stehen haben).
Wäre Widerstand gerechtfertigt, stellt sich sofort die Frage: WIE?
Viele Fragen, keine Antworten. IMO wäre auf jeden Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, das sanftere Mittel dem gröberen vorzuziehen.
Gruß - Tommy
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Der Maskulist
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- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Flint,
22.10.2009, 18:13
- Art. 20 Abs. 4 GG, der Strohhalm der Systemagenten -
Mus Lim,
22.10.2009, 19:18
- Art 20 Abs 4 = Selbstbefriedigungsartilel -
Rainer,
22.10.2009, 19:52
- Art 20 Abs 4 = Selbstbefriedigungsartikel - Mus Lim, 22.10.2009, 21:12
- Art 20 Abs 4 = Selbstbefriedigungsartilel -
Rainer,
22.10.2009, 19:52
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Tom,
22.10.2009, 19:32
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Nihilator,
22.10.2009, 19:59
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Tom,
22.10.2009, 20:29
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Nihilator,
22.10.2009, 20:45
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Tom,
22.10.2009, 22:13
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Max,
23.10.2009, 00:51
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Tom,
23.10.2009, 17:31
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? - Max, 23.10.2009, 18:02
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Tom,
23.10.2009, 17:31
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Nihilator,
23.10.2009, 01:40
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? - Tom, 23.10.2009, 17:48
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? - Flint, 23.10.2009, 08:44
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Max,
23.10.2009, 00:51
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Tom,
22.10.2009, 22:13
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Nihilator,
22.10.2009, 20:45
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Tom,
22.10.2009, 20:29
- Der Feminismus ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites! -
Mus Lim,
22.10.2009, 21:35
- Der Feminismus ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites! -
Tom,
22.10.2009, 22:19
- Malediven - Mus Lim, 23.10.2009, 11:59
- Der Feminismus ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites! -
Tom,
22.10.2009, 22:19
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? - Flint, 23.10.2009, 08:38
- Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht? -
Nihilator,
22.10.2009, 19:59
- Art. 20 Abs. 4 GG, der Strohhalm der Systemagenten -
Mus Lim,
22.10.2009, 19:18