Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Lucius I. Brutus, Friday, 23.03.2007, 02:57 (vor 6260 Tagen)

Kurze politische Meldung

Kinder haben künftig Vorrang, wenn nach einer Trennung nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden ist. Darauf hat sich die Koalition geeinigt. Die Union hat durchgesetzt, dass geschiedene Ehefrauen besser gestellt werden als im ursprünglichen Gesetzentwurf.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Kann mir einer erklären, was konkret dabei rauskommen sollte?? Zypresse wollte doch nicht verheiratete Frauen den gleichen Anspruch wie verheiratete gewähren (mindestens 7 Jahre Unterhaltsanspruch). Die Union hat durchgesetzt, dass verheiratte Frauen trotzdem Vorrang genießen. Heißt es jetzt, Ex-Ehefrauen haben mehr als 7 Jahre Unterhaltsanspruch und die normalen Exen 7???

Weißt einer näheres?

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Dummschwätzer, Friday, 23.03.2007, 11:02 (vor 6260 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Kurze politische Meldung

Kinder haben künftig Vorrang, wenn nach einer Trennung nicht genügend
Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden ist. Darauf hat sich die
Koalition geeinigt. Die Union hat durchgesetzt, dass geschiedene Ehefrauen
besser gestellt werden als im ursprünglichen Gesetzentwurf.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Kann mir einer erklären, was konkret dabei rauskommen sollte?? Zypresse
wollte doch nicht verheiratete Frauen den gleichen Anspruch wie
verheiratete gewähren (mindestens 7 Jahre Unterhaltsanspruch). Die Union
hat durchgesetzt, dass verheiratte Frauen trotzdem Vorrang genießen. Heißt
es jetzt, Ex-Ehefrauen haben mehr als 7 Jahre Unterhaltsanspruch und die
normalen Exen 7???

Weißt einer näheres?

Wer heutzutage als Mann noch heiratet, der muss doch total zugenagelt sein.

Der teuerste Fick des Lebens.

Ds

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Peaceful Warrior ⌂, Friday, 23.03.2007, 12:42 (vor 6260 Tagen) @ Dummschwätzer

Kurze politische Meldung

Kinder haben künftig Vorrang, wenn nach einer Trennung nicht
genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden ist.
Darauf hat sich die Koalition geeinigt. Die Union hat
durchgesetzt, dass geschiedene Ehefrauen besser gestellt werden
als im ursprünglichen Gesetzentwurf.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html


Kann mir einer erklären, was konkret dabei rauskommen sollte??
Zypresse wollte doch nicht verheiratete Frauen den gleichen
Anspruch wie verheiratete gewähren (mindestens 7 Jahre
Unterhaltsanspruch). Die Union hat durchgesetzt, dass
verheiratte Frauen trotzdem Vorrang genießen. Heißt es jetzt,
Ex-Ehefrauen haben mehr als 7 Jahre Unterhaltsanspruch und
die normalen Exen 7???

Weißt einer näheres?


Wer heutzutage als Mann noch heiratet, der muss doch total zugenagelt
sein.

Der teuerste Fick des Lebens.

Ds

Oder Hausmann werden ;-)

--
In the name of the Father.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

blendlampe, Friday, 23.03.2007, 12:52 (vor 6260 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Geplante Reform: Kindererziehende Frauen, Ex wie Next sind alle im gleichen Rang, dem zweiten.
Jetzt: Kindererziehende Exen und verheiratete Nexten sind im zweiten Rang, unverheiratete Nexten im dritten Rang.

Unstrittig und von den CDU-Hirntoten völlig unkritisiert blieb die Ausweitung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Mütter von drei Jahren auf schrankenlose Fristen, die Entscheidung darüber wird Richterwillkür überlassen. Man bedankt sich bei Zypries für die guten Umsatzsteigerungen für Anwälte und die Rechtsindustrie. An diesem Punkt war es dem Politgesockse wieder egal, wenn nichteheliche Mütter beim Unterhaltskassieren zu ehelichen aufschliessen.

Was für ein Pech für all die Anspruchsformuliererinnen, dass ich nicht mitspiele. Es macht viel mehr Spass, die anderen Geld zu kosten.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

hquer, Friday, 23.03.2007, 14:19 (vor 6260 Tagen) @ blendlampe


Was für ein Pech für all die Anspruchsformuliererinnen, dass ich nicht
mitspiele. Es macht viel mehr Spass, die anderen Geld zu kosten.

Was hast Du vor?

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

blendlampe, Friday, 23.03.2007, 16:03 (vor 6260 Tagen) @ hquer

Was hast Du vor?

Trotz Unterhaltspflicht weiterhin nichts zu zahlen. Und wenn ich dafür ins Gefängnis gehe.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

hquer, Friday, 23.03.2007, 19:10 (vor 6260 Tagen) @ blendlampe

Was hast Du vor?


Trotz Unterhaltspflicht weiterhin nichts zu zahlen. Und wenn ich dafür ins
Gefängnis gehe.

Excellent.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Rainer ⌂, Friday, 23.03.2007, 21:39 (vor 6260 Tagen) @ blendlampe

Hallo

Trotz Unterhaltspflicht weiterhin nichts zu zahlen. Und wenn ich dafür ins
Gefängnis gehe.

Bei einer Strafsache wegen Unterhaltspflichtverletzung, ich war Zuschauer, sagte der Richter zu Beginn: "Was ich hier mache ist völlig sinnlos. Mir fehlt jegliches Mittel um Druck auf den Beklagten auszuüben den Unterhalt zu bezahlen. Stecke ich ihn ins Gefängnis gibt es erst recht keinen Unterhalt und der Beklagte sieht das noch als Triumph. Eine Geldstrafe fällt aus gleichem Grund aus. Eine Bewährungsstrafe betrachten die Verurteilten meiner Erfahrung nach als Freispruch".

Letzteres kann ich aus meiner eigenen Strafsache bestätigen. Der Ganze Zirkus konnte mich nicht beeindrucken da ich mich schon auf eine Haftstrafe eingestellt hatte.

Ein Tag Knast kostet den Steuerzahler 95 Eur.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

roser parks, Friday, 23.03.2007, 22:20 (vor 6260 Tagen) @ Rainer

Wann war den das?
Vor ein paar Jahren haben die Richter doch noch Andere, siegessichere Sprüche draufgehabt! Zumindest musste sich mein Cousin in den 90 zigern, noch ziemlich derbe Sprüche anhören.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Rainer ⌂, Friday, 23.03.2007, 22:52 (vor 6260 Tagen) @ roser parks

Hallo

Wann war den das?

Müsste kurz vor 2000 gewesen sein.

Vor ein paar Jahren haben die Richter doch noch Andere, siegessichere
Sprüche draufgehabt! Zumindest musste sich mein Cousin in den 90 zigern,
noch ziemlich derbe Sprüche anhören.

'Mein' Richter hat auch rumgetobt wie Feisler persönlich. Als ich sagte das ich Schwierigkeiten habe Richter und Stattsanwalt zu unterscheiden sind beide ausgerastet. Auf der Straße allerdings weicht mir dieser Richter bewusst aus. Typischer Vertreter des -Deppenzoo Justiz-.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Peaceful Warrior ⌂, Friday, 23.03.2007, 23:35 (vor 6260 Tagen) @ Rainer

Ein Tag Knast kostet den Steuerzahler 95 Eur.

Rainer, ich bewundere Deinen Mut ! Laß uns nächste Woche noch einmal telefonieren, ja ?

Gruß

Hans

--
In the name of the Father.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

chrima, Saturday, 24.03.2007, 19:53 (vor 6259 Tagen) @ blendlampe


Trotz Unterhaltspflicht weiterhin nichts zu zahlen. Und wenn ich dafür ins
Gefängnis gehe.

Ähnliche Gedanken gehen mir seit einiger Zeit auch schon durch den Kopf. Was mich abhält, ist nicht die Aussicht eventuell in den Knast zu wandern (das verursacht nur noch weitere Kosten für diesen Staat, hat also auch was Positives), sondern die Frage, ob es Sinn macht derartiges im Alleingang durchzuziehen.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

blendlampe, Saturday, 24.03.2007, 20:54 (vor 6259 Tagen) @ chrima

sondern die Frage, ob es Sinn macht derartiges im
Alleingang durchzuziehen.

Je mehr es machen würen, desto besser.
Mir schwebte schon vor, einen Verband der Nicht-Unterhaltszahler zu gründen. Aber bei der bleiernen Unlust der Trennungsväter, sich zu organisieren wäre das eine Totgeburt.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 25.03.2007, 00:28 (vor 6259 Tagen) @ blendlampe

Mir schwebte schon vor, einen Verband der Nicht-Unterhaltszahler zu
gründen. Aber bei der bleiernen Unlust der Trennungsväter, sich zu
organisieren wäre das eine Totgeburt.

Es gibt organisierte Trennungsväter, z.B. bei pappa.com oder dem VAfK. Wie wäre es, bei denen anzusetzen, um zu einer Lebendgeburt zu kommen?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

blendlampe, Sunday, 25.03.2007, 13:44 (vor 6258 Tagen) @ Nihilator

Es gibt organisierte Trennungsväter, z.B. bei pappa.com oder dem VAfK. Wie
wäre es, bei denen anzusetzen, um zu einer Lebendgeburt zu kommen?

Nicht-Unterhaltszahler sind eine Gruppe, die sich meistens verkriecht und auch in Vereinen wie dem vafk schlecht angesehen sind. Der Kindesunterhalt ist beispielsweise in der Öffentlichkeit eine absolut heilige Kuh und wer daran rührt, erfährt von jeder Seite Ablehnung.

Man müsste die bewusste Gegenpositition zum herrschenden Dogma herausstellen und absichtlich damit provozieren. Das würde auch Medieninteresse generieren. Nur sehr, sehr wenige Menschen können sich dafür exponieren. Vergiss auch nicht, dass alle Kinder haben, nicht zu zahlen bedeutet gerade nicht sie zu lieben und für sie da sein zu wollen. Glaubst du, das alles würde die Ausübung des Umgangsrechts beflügeln?

30% sind über die Kinder erpressbar weil noch Kontakt besteht, 30% sind still verschwunden und für nichts mehr zu begeistern, 30% wollen nicht in die Öffentlichkeit treten mit ihrer Meinung, 9% haben andere, private Lösungen gefunden und sind an nichts mehr interessiert.

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Rainer ⌂, Friday, 23.03.2007, 14:30 (vor 6260 Tagen) @ blendlampe

Hallo

Unstrittig und von den CDU-Hirntoten völlig unkritisiert blieb die
Ausweitung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Mütter von drei Jahren
auf schrankenlose Fristen, die Entscheidung darüber wird Richterwillkür
überlassen.

Mal sehen wie sich das auswirkt. 3 Jahre für die Mutter zu zahlen war zwar eine bittere Pille, aber ein ende war abzusehen. Bei der jetzigen Lösung steigt der Druck sich der Zahlung ganz zu entledigen. Ob und wieviel gezahlt wird entscheidet nämlich am Ende der Unterhaltspflichtige allein.

Rainer

--
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Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Andi, Saturday, 24.03.2007, 11:48 (vor 6259 Tagen) @ blendlampe

Hallo Blendlampe

Zu dieser Gesetzesänderung habe ich zahlreiche Artikel der Presse gelesen. Schlimm genug, dass dort nichts davon zu lesen war, dass diese Gestzesänderung vor allem bewirken wird, dass steuerfreie Zahlungen (Exehegattenunterhalt) in steuerpflichtige Zahlungen (Kindesunterhalt) umgewandelt werden und so der Staat mehr Einnahmen erhält. Was mich wundert: Da diese Änderung nur da greift, wo dem Unterhaltspflichtigen alles Einkommen bis auf den Selbstbehalt weggenommen wird, wird durch diese Gesetzesänderung doch die Summe der Zahlungen an die Empfänger vermindert - da der Staat ja mehr kassiert. Bei dem feministischen Zeitgeist wundert mich, dass die Presse dies nicht publik gemacht hat.

Sollte die Presse noch eine weitere wichtige mit dem neuen Gestz verbundene Änderung unterschlagen haben?


Unstrittig und von den CDU-Hirntoten völlig unkritisiert blieb die
Ausweitung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Mütter von drei Jahren
auf schrankenlose Fristen, die Entscheidung darüber wird Richterwillkür
überlassen. Man bedankt sich bei Zypries für die guten Umsatzsteigerungen
für Anwälte und die Rechtsindustrie. An diesem Punkt war es dem
Politgesockse wieder egal, wenn nichteheliche Mütter beim
Unterhaltskassieren zu ehelichen aufschliessen.

Ich habe die Meldungen in der Presse so verstanden, dass die höhere Rangfolge von geschiedenen Unterhaltsempfänerinnen gegenüber nie verheirateten Unterhaltsempfängerinnen genauso wie die Beschränkung der Unterhaltszeit der nie verheirateten Unterhaltsempfängerinnen von dem neuen Gesetz nicht berührt wird. Nur die Rangfolge - Kindesunterhalt vor Erziehendenunterhalt - wird geändert.

Wird die bisherige Bevorzugung von ehemals Verheirateten bei der Unterhaltsempfangszeit gegenüber nie Verheirateten jetzt etwa aufgehoben? Ohne dass die CDU/CSU dies als im Widerspruch zum grundgesetzlichen Schutz der Ehe kritisiert hat? Die Kritik der CDU/CSU bezieht sich nur darauf, dass die zweite Ehefrau durch die Gesetzesänderung den gleichen Rang wie die Exehefrau erhalten würde? Und sie begründet dies mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe? - zu dem das doch nicht einmal im Widerspruch steht, da ja auch die zweite Ehe geschützt wird.

Viele Grüße,
Andi

Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

blendlampe, Saturday, 24.03.2007, 13:47 (vor 6259 Tagen) @ Andi

Sollte die Presse noch eine weitere wichtige mit dem neuen Gestz
verbundene Änderung unterschlagen haben?

Die Presse hat noch viel mehr unterschlagen. Nachgeplappert werden immer nur die Pressemeldungen der Regierung, auf dieser Linie bewegt sich alles.

Ich habe die Meldungen in der Presse so verstanden, dass die höhere
Rangfolge von geschiedenen Unterhaltsempfänerinnen gegenüber nie
verheirateten Unterhaltsempfängerinnen genauso wie die Beschränkung der
Unterhaltszeit der nie verheirateten Unterhaltsempfängerinnen von dem
neuen Gesetz nicht berührt wird. Nur die Rangfolge - Kindesunterhalt vor
Erziehendenunterhalt - wird geändert.

Das hat nichts mit dem Punkt zu tun, den ich genannt habe. Der betrifft §1615l BGB. Darin wird der Unterhalt für nichteheliche Mütter auf drei Jahre beschränkt, die Beschränkung darf nur bei grober Unbilligkeit durchbrochen werden. In Zukunft genügt einfache Unbilligkeit. Die bisherige Erfahrung mit einfacher Unbilligkeit im Unterhaltsrecht zeigt, dass es problemlos möglich sein wird, nun Unterhaltspflichten auf die ehelicher Mütter auszuweiten, das bedeutet acht Jahre voll für die Mutter zahlen und weitere sechs Jahre teilweise.

In den neuen Bundesländern betrifft dieser Fall immerhin 55% aller Väter. Die wenigsten waren vorher verheiratet und wenn, dann zahlt nur ein Teil davon Ehegattenunterhalt an die Ex. An die Ex zu zahlen und ohne Trauschein nochmal Kinder zu bekommen ist statistisch gesehen ein Sonderfall.

Die Kritik der CDU/CSU bezieht sich nur darauf,
dass die zweite Ehefrau durch die Gesetzesänderung den gleichen Rang wie
die Exehefrau erhalten würde?

Nein, so ist das auch nicht. Die Zweitehe soll denselben Rang wie die Erstehe bekommen. Wird nicht nochmal geheiratet, liegt die neue Partnerin im Rang hinter der Erstehe. Das hat auch seine guten Seiten. Vielen Dank die CDU, dass der alte Trick dadurch noch geht, ohne Trauschein ein Kind zu bekommen und dann eine andere zu heiraten. Dann geht die Kindsmutter nämlich unter Umständen leer aus, weil der Bedarf der Ehefrau vorgeht.

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