Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nö! Wollt euch den Wiederspruch nur mitteilen!

Jörg, Thursday, 12.12.2002, 02:10 (vor 7824 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Re: Nö! Wollt euch den Wiederspruch nur mitteilen! von Jens am 11. Dezember 2002 23:30:18:

Welchen Widerspruch?

Dumme Frage!

Ich würde es eher als Ablehnung bezeichnen.
Ein Widerspruch ist für mich etwas anderes.
Aber ich will keine Haare spalten.

Mal ein kleiner Tipp von mir: Wärst Du etwas diplomatischer vorgegangen
hättest Du vermutlich mehr erreicht.

Diplomatie? Warum?

Wenn man woanders etwas veröffentlichen will, insbesondere wenn es sich
um Kritik handelt, die vorher auch noch durch einen Filter läuft, sollte
man nunmal grundlegende Höflichkeitsregeln einhalten.

Dazu gehört z. B., daß man keine Vorwürfe macht in der Art wie "sie machen
Ihre Fresse zu weit auf" oder "ihr ach so tolles Blättchen", etc.

Ist doch eigentlich klar, daß so etwas beim Empfänger auf Ablehnung
stößt, oder?

Nicht daß Du mich jetzt falsch verstehst: Ich will ganz bestimmt nicht
die "Emma" verteidigen. Mir geht es bei dem aktuellen Fall nur um die
ganz profanen zwischenmenschlichen Prozesse.

Gruß, Jörg


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