Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Artikel zum "Gewaltschutzgesetz"

Jörg, Monday, 16.12.2002, 15:07 (vor 7819 Tagen)

Hallo,

nochmal ein Artikel zu dem Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen
"Gewaltschutzgesetz".

Ich habe beim Lesen solcher Artikel fast den Eindruck, als ginge es bei
diesem Gesetz darum, irgendwelche geheimen Meisterschaften auszutragen.

Zitat aus dem unten verlinkten Artikel:

"Selbst Telefonanrufe - auch über die Schwiergermutter - oder
SMS-Botschaften an das Opfer seien strikt untersagt. Der Täter darf nicht
an der Arbeitsstätte der Frau auftauchen, und auch der Kontakt zu den
Kindern kann gerichtlich verboten werden. Eigentumsverhältnisse spielten
ebenfalls keine Rolle. 'Wenn ein Mann gegen diese Auflagen verstößt, muss
die Frau sofort die Polizei rufen', sagte die Anwältin, 'die kann den Mann
dann einsperren. Das macht sie mit großer Begeisterung.'"

Weibliche Täterinnen und männliche Opfer (oder meinetwegen auch männliche
Täter und männliche Opfer) - Fehlanzeige.

Der Mann hat offenbar Täter zu sein und die Frau das Opfer.

Gruß, Jörg

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