Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rote-Männer-Info zum Skandalurteil aus Karlsruhe (und anderen Themen)

Arne Hoffmann, Friday, 31.01.2003, 13:42 (vor 7772 Tagen)

RoteMänner!
Euer Ehren! Verfassungsrichter! Rechtsbrecher!
Ich war immer der größte Bewunderer meiner eigenen Arbeit. Ich bin
einer der witzigsten und unterhaltsamsten Autoren, die ich kenne.
Ha! Bescheidenheit ist eine Zier, doch es geht auch ohne ihr. Das
finden wir auch. Bedauerlicherweise ist obige Feststellung nicht vom
RoteMännerChefredakteur, sondern von Mel Brooks. Und gehört deswegen
natürlich in Anführungszeichen. Eigentlich. Mel Brooks wiederum ist
ein Beispiel dafür, dass auch in einem Land, das sich einen
Verteidigungsminister mit dem Namen Bummskopp leistet, intelligentes
Leben möglich ist.
Eine erfreuliche Mitteilung für Weintrinker: Nach einer Studie
enthält Bier weibliche Hormone! Wir bekamen eine eingescannte
Meldung aus der anglophonen Presse, die ihr (wenn wir den Anhang
nicht vergessen!) anbei findet. Demnach führt übermäßiger Biergenuss
dazu, dass die 100 Testpersonen an Gewicht zulegten, exzessiv zu
schwadronieren anfingen, ohne dabei etwas Sinnvolles zu sagen,
überemotional reagierten, ihre Fahrtüchtigkeit ebenso wie die
Fähigkeit zu rationalen Diskursen und sexueller Aktivität verloren,
anfingen im Sitzen zu pinkeln und sich weigerten, sich für
Fehltritte zu entschuldigen. Nach eingehender Debatte in der
Redaktion wollten wir nicht völlig ausschließen, dass es sich bei
der Meldung nur um eine sehr gut gemachte Fälschung handelte.
Von der männlichen Lust am Untergang handelt auch eine Ausstellung
über "Femmes fatales", die leider weit weg in Groningen stattfindet.
"Bemerkenswert" findet der Betrachter der Süddeutschen Zeitung die
Darstellung einer "'Diana' mit ihrem Männerschaschlik, einem prall
gefüllten Spieß erlegter Männchen."
[link=http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/kultur/terminekritik/ausstellungen/60903&datei=index.php" target="_top]http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/kultur/terminekritik/ausstellungen/60903&datei=index.php[/link]
Bevor sich die üblichen Verdächtigen über eine solche Formulierung
echauffieren, solltet ihr wissen, dass die Maler von dergleichen in
der Regel männlichen Geschlechts waren, und lustvolle Gedanken an
den Tod beim Orgasmus finden sich nicht nur bei Sigmund Freud (Eros
und Thanatos), sondern auch in der zeitgenössischen Kultur. Noch
heute geben Männern ihren Angebeteten die Kehle in Form eines
ehelichen Jaworts, um sich wenig später nicht selten juristisch
schlachten zu lassen. Doch wie profan, ja lustlos ist diese
zivilisierte und rationalisierte Selbstopferung im Vergleich zu dem,
was uns diese Ausstellung verspricht! Ich sage nur:
Männerschaschlik!
Die "taz" feierte am 21. Januar, dass es jetzt sein 1986 schon das
pitoreske "Binnen-I" zur Kenntlichmachung weiblicher Formen
gibt.[link=http://www.taz.de/pt/2003/01/21/a0140.nf/text" target="_top]http://www.taz.de/pt/2003/01/21/a0140.nf/text[/link]
Bezeichnenderweise war es mit dem Berliner Politiker Erich Pätzold
ein Innensenator - ist das nicht zum Schreien? - der dem Binnen-I
auf dem Verordnungsweg zum Erfolg verhalf.
[link=http://www.taz.de/pt/2003/01/21/a0138.nf/text" target="_top]http://www.taz.de/pt/2003/01/21/a0138.nf/text[/link] Dass das Binnen-I
demnach "Anfang der 1980er Jahre im Umfeld der freien Radios in der
Schweiz" seinen Ursprung haben soll, macht uns sprachlos: Wie gelang
es denn, das Binnen-I im Radio auszudrücken? Dafür muss man dann
wohl Deutsch sprechen wie einI SchweizerIn.
Auch das könnte euch interessieren: Über "Zwangsvorstellungen oder
Wie mich die Bikinilesbe Birgit fand, obwohl ich extra meine
E-Mail-Adresse geändert habe" schreibt Jenni Zylka ebenfalls in der
"taz" unter [link=http://www.taz.de/pt/2003/01/21/a0153.nf/text" target="_top]http://www.taz.de/pt/2003/01/21/a0153.nf/text[/link]
... da musste eben der Schreibtisch dran glauben:
Jens Dreier berichtet aus Nordhessen: "Am 20.01.2003 startete eine
Protestwoche von Feministinnen in Kassel (Hessen) gegen die
finanziellen Kürzungen bei Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen.
Eingeläutet wurde die Protestaktion von Kassler Feministinnen, indem
sie auf dem Opernplatz mit Säge und ‚gezielten Tritten'(!) einen
Bürotisch als Symbol der Bürokratie zerstörten. Die Schuld für die
Kürzungen gaben sie der konservativen Landesregierung. Als Folge der
Kürzung nannten die Feministinnen u.a., daß sich das
Gewaltschutzgesetz so nicht umsetzen ließe... Absurder geht es wohl
kaum noch." In der Tat, denn die Frage, ob dieser Offenbarungseid
des Rechtsstaates nicht ohnehin zukünftig die Frauenhäuser
überflüssig mache, wurde selbst in Anhörungen des Bundestages
gestellt bzw. eilfertig schon vor der Formulierung mit "nein"
beantwortet - von der Leiterin eines Frauenhauses, die als
Sachverständige fungierte. Ganz uneigennützig, vesteht sich!
Ach ja, das Gewaltschutzgesetz. Die Frühphase des RoteMännerInfos!
Geradezu die Initialzündung für diese Infos, oh ja! Unser
ausführlicher Beitrag dazu, inzischen ein Klassiker, dürfte etlichen
von euch, die vor 12 Monaten noch nicht zu diesem Verteiler
gehörten, unbekannt sein. Da er uns immer noch recht grundlegend
erscheint, hier das Angebot, ihn auf Wunsch nochmal zuzumailen.
Über Frauen, die sich spät, aber nicht immer zu spät für ein Kind
entscheiden, - und was die schöne neue Biotechnik für sie tun kann,
berichtet die "Zeit": [link=http://www.zeit.de/2003/05/M-Alte_M_9ftter" target="_top]http://www.zeit.de/2003/05/M-Alte_M_9ftter[/link]
Auch online ist der heute vielleicht fünfjährige Riccardo della
Corte mit seiner 70jährigen Mutter abgebildet. Man mag den
Kinderwunsch der Frau verstehen, die ihren ersten und bis dato
einzigen Sohn durch einen Autounfall verloren hat. Dem
unvoreingenommenen Betrachter aber drängt sich vor allem ein Wort
auf: Pervers! Eine brisante Ergänzung des Beitrags, den uns Barbara
Dribbusch in der taz zu dem "zu engen (gebährpolitischen)
Zeitfenster" vieler Frauen zumutete. (s. RoteMännerInfo 40)
Das Zitat des Tages entstammt der "BfA-Information
Kindererziehungsjahre" und betrifft folgerichtig die Anrechnung der
Kindererziehung auf die Rente: "Lassen sich überwiegende
Erziehungsanteile eines Elternteils nicht feststellen, wird die
Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet." Hier kann man nun
wirklich nicht von einem Übermaß an Bürokratie reden! Es lebe das
Mütterrecht!
***********************************************************
Wir sind unserem Erscheinungsdatum deutlich voraus und schicken euch
darob aus Gründen der Aktualität ein Relikt zu, das eigentlich auch
nur einen, allerdings etwas ausführlicheren Punkt auf der
Tagesordnung hat. (Das nächste Info soll dann wieder am 18. Februar
erscheinen.)
1. Von einem Schweinesystem spricht man dann, wenn alle Tiere
gleich, aber die Schweine gleicher sind. George Orwell dreht sich im
Grab um und entwindet sich ein diabolisches Grinsen. Das
Bundesverfassunggericht hat seine Fabel vom Schweinesystem mit neuem
Leben gefüllt. Nur dass man das heute in Deutschland einen
Rechtsstaat nennt! Wie naiv von uns, aus Karlsruhe etwas anderes
erwartet zu haben!
Ein Hoch auf die "Einelternfamilie" (Amöben aller Länder, vereinigt
euch!)
"Kinder Alleinerziehender haben ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.
Kinder allein erziehender Elternteile unternehmen doppelt so häufig
Selbstmordversuche, verletzen sich selbst oder werden
drogenabhängig. Das ergab eine umfangreiche schwedische Studie. Sie
widerspricht damit früheren Untersuchungen, die etwa für Kinder aus
geschiedenen Ehen nur vorübergehende gesundheitliche Nachteile
fanden."
[link=http://www.wissenschaft.de/sixcms/detail.php?id=138074&template_id=518&query_id=279Psychologie" target="_top]http://www.wissenschaft.de/sixcms/detail.php?id=138074&template_id=518&query_id=279Psychologie[/link]
In Deutschland organisiert der VAMV die Beschwörer des natürlichen
Eineltern-Amöbentums. Und dieser VAMV hat vergangene Woche beim
Bundesverfassungsgericht auf der ganzen Linie "Recht" bekommen.
[link=http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2003/1/29" target="_top]http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2003/1/29[/link]
Ein herrlicher Tag für Konsorten wie Anita Heiliger, die
wahrscheinlich mit ihrer Bettgenossin, mit der sie in der Toskana
lebt, ein paar Tage lang gelacht und Schuhcreme geleckt hat.
Der veröffentlichte gesunde Menschenverstand hatte offenbar nicht
für möglich gehalten, was vergangenen Mittwoch vom
Bundesverfassungsgericht ausgeschieden wurde "Kippt Karlsruhe das
Mütter-Veto beim Sorgerecht?" fragte vielsagend der "Spiegel":
[link=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,232378,00.html" target="_top]http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,232378,00.html[/link] Auch die
"Süddeutsche" war optimistisch für die Väter, schien aber bereits zu
ahnen, worauf es weiterhin hinauslaufen wird: "Spannend verspricht
im Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Auseinandersetzung mit
dem internationalen Recht zu werden, insbesondere mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Deren Artikel 8 schützt dem
Wortlaut nach das Recht jeder Person auf Achtung des Familienlebens,
woraus für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die
rechtliche und soziale Gleichstellung nichtehelicher Kinder folgt."
[link=http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4749.php" target="_top]http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4749.php[/link]
Die Auseinandersetzung mit den Tiraden des VAMV gegen die Rechte der
Väter mag man als müßig betrachten. Indessen nicht ganz, weil dies
ja auch weiter Vorstellungen bleiben werden, wie sich ein Segment
dieser Gesellschaft, das viel zu häufig die Seelen und Köpfe unserer
Kinder prägt, das Geschlechterverhältnis vorstellt. In den
"Informationen für Einelternfamilien" vom Ende des vergangenen
Jahres ließ uns Frau Marion von zur Gathen wissen, dass schon die
gelegentliche Durchsetzung des väterlichen Umgangsrechts gegen den
erklärten Willen der Kinder bedeute, dass "der betreuende Elternteil
stigmatisiert" werde. "Mit der Folge, dass das Kind, wenn es schon
nicht selbst ernstgenommen wird, nun auch noch seinen Fürsprecher in
der Form (sic!) des betreuenden Elternteils verliert. Mögliche
Ursachen für die Ablehnung des Kindes werden nicht weiter
hinterfragt." VAMV-Mamis dagegen "hinterfragen" immer! Denn sie sind
überwiegend in den 80er Jahren groß geworden, da erst das
organisierte "Hinterfragen" wirklich wertvolle Menschen
hervorbrachte. "Hinterfragt wird heute z.B. das Atlantische Bündnis,
der Marxismus sowie der hinterletzte Mindersinn. Dieser vor allem,"
sagte schon damals unser hochgeschätzter Eckhard Henscheid.
Was will uns die VAMV-Mami nun wirklich sagen? Dass es eine Sauerei
ist, wenn alleinerziehende Mütter ihre Kinder mühevoll jahrelang
darauf trimmen, ihre Väter abzulehnen, und dann dieser Rechtsstaat
immerhin erklärt, diese hinterfotzige Beeinflussung dürfe nicht zur
Aussetzung des Umgangs führen? Wir erleben hier einmal mehr den
feministischen Anspruch, Frauen und Mütter juristisch absolut zu
setzen. So wie manche radikalen Frauengruppen es als unerträglich
empfinden, wenn ein angeblicher Vergewaltiger sich vor Gericht
überhaupt verteidigen darf, so soll jede Ablehnung des Umgangs durch
Kinder als rationaler Schluss angesehen werden. Ungeachtet der
Tatsache, dass es in beinahe jedem Falle höchst bedauerlich, ja
pathologisch ist, wenn jemand einen Elternteil so rigide ablehnt,
dass er ihn nicht mal mehr sehen und anhören will! Wohlgemerkt: Wir
reden hier von Kindern, die mit ihrem eigenen Vater keinen Kontakt
mehr wollen, weil ihnen das wegen der Ablehnung der Mutter Unbehagen
bereitet, und die dann Ausreden erfinden, mit dem Papa sei es "immer
so langweilig", und da könne man nicht mit den Freunden spielen,
fernsehen, und überhaupt, da sei man gerade zum Fingermalen mit
Vanessa und Björn verabredet.
"Gegenwärtig ist der Elternteil, der die alleinige Sorge beantragt,
gezwungen, dem anderen Elternteil dessen Unfähigkeit für die
gemeinsame Sorge nachzuweisen. (...) Der/die Antragsteller/in auf
alleinige Sorge sieht sich häufig dem Vorwurf magelnder
Kommunikationsfähigkeit (...) ausgesetzt," schreibt die VAMV-Mami.
In der Tat, welch eine Zumutung, die Entsorgung eines Elternteils
auch noch begründen zu müssen!
Hart ins Gericht geht Frau von zur Gathen (wenn's ein Pseudonym ist,
ist's wirklich idiotisch) mit der Arbeit der Begleitforschung zur
Kindschaftsrechtsreform. Diese hat nämlich belegt, dass "gemeinsame
Sorge als Rechtstatbestand auf alle Bereiche der Elternbeziehung
positive Wirkung entfaltet." Frau Gathen bemängelt, für die Studie,
der diese Erkenntnis zugrunde liegt, wären Kinder "jedoch nur in
sehr geringer Zahl befragt" worden. Es stellt sich heraus, es waren
250! Wir wissen nicht, wo Frau Gathen ihr Jodeldiplom gemacht hat,
würden aber eine Erhebungsbasis von 250 Intensivinterviews (als
Redaktion, die zu 100 Prozent aus Sozialwissenschaftlern besteht)
als ziemlich ordentlich bezeichnen. Aber möglicherweise diktiert
Frau Gathen ihre "wissenschaftlichen" Analysen ja beim Power-Walking
durch den Berliner Tiergarten während der Mittagspause. Jedenfalls,
durch die Ergebnisse dieser Studie des Nürnberger
Soziologieprofessors Proksch werde einmal mehr "die alleinige Sorge
weiter stigmatisiert." Dagegen werde die "Schutzfunktion, auf die
Dr.(!) Anita Heiliger in zahlreichen Schriften hinweist, die die
alleinige Sorge für Kinder haben kann" in der Studie nicht
thematisiert. Vielleicht, liebe Frau Gathen, liegt das ja daran,
dass das, was Frau Doktor Heiliger so schreibt, in aller Regel eine
ziemlich gründlich durchgequirlte ideologische Senfkacke ist, sowie
überdies daran, dass Frau Heiliger (oh, Verzeihung, wir haben den
"Doktor" vergessen) in den familienpolitischen Diskursen dieser
Republik nur noch von (leider nicht gerade wenigen)
vulgärfeministischen Dogmatikerinnen wie Ihnen ernst genommen wird.
Offenbar reicht's aber noch für das Bundeverfassungsgericht.
Oh weh und ach, die armen Alleinerziehenden, stigmatisiert und an
den Rand gedrängt, ja fast schon (NOCH ohne Stern auf der Brust) zum
Abschuss frei, geben in einem Akt "resignativer Anpassung" nach und
fassen den "Entschluss zur gemeinsamen Sorge". Als gäbe es da eine
Alternative, wenn das Familiengericht bei einer Scheidung
tatsächlich mal keinen Grund sieht, der Mutter allein alle
Verfügungsmacht und obendrein die begehrte Unterhaltsberechtigung
zuzusprechen! Wir wissen natürlich, wie oft es auch heute noch
anders ist und schlichtes Mütterrecht gesprochen wird unter
obrigkeitlicher Gewährung des Gebährprivilegs. Frau Gathen beschwört
hier die resignative Anpassung der Furien! Die Anderen sind
schließlich dialogfähig und werden in der Lage sein, jeseits der
Animositäten zwischen Vätern und Müttern ihre Rolle als Eltern
vernünftig zu definieren. Nur: Davon könnte so ein Knallverein wie
der VAMV und seine halbseidenen Referentinnen natürlich nicht leben!
Allein der Konflikt ist ihre Daseinsberechtigung. Das Feindbild Mann
muss daher erhalten bleiben. Dafür gehen diese "Mütter" notfalls
über Leichen - und seien es auch die ihrer Kinder, wie wir schon in
der Einleitung erfuhren...
Das Urteil:
Das Bundesverfassungsgericht versteht nicht, warum Väter, die in
gedeihlichem familiären Miteinander ihre Kinder betreut haben, in
dieser Zeit das Sorgerecht nicht erhalten haben. Sie hatten doch die
Chance! Oder ist es denkbar, dass Mütter auch in Zeiten des
Einvernehmens ihre Machtposition gegenüber dem Partner behaupten
wollen? Undenkbar, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Väter aber
haben in Zeiten, in denen niemand ihre Rechte bestreitet, andere
Probleme als ein Sorgerecht, das sie rein faktisch ja ausüben! Die
Verfassungsrichter gehen aber vom unveräußerlich Guten der Frau
schlechthin aus - und im übrigen davon, dass Frauen die besseren
Menschen sind. Jedenfalls für ihre Kinder. Gebährprivileg heißt
sowas. Mit dem Grundgesetzartikel 3 hat das scheint's eher wenig zu
tun. Aber was schert das das Bundesverfassungsgericht?
Ein Wink mit dem Zaunpfahl soll wohl die rechtlosen Väter
besänftigen: "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche
Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor
der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies
regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass
Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als
Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet
wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter
Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt." So
steht es in den Leitsätzen des Urteils. Das Verfassungsgericht macht
für die Einhaltung der Verfassung den Gesetzgeber verantwortlich!
Und es erklärt sich selbst damit für überflüssig. Dies bestätigt die
Erfahrung, dass Politiker und Juristen, die keinen Arsch in der Hose
haben, gerne den jeweils anderen die Pflicht zum Handeln auferlegen.
Ausgerechnet vom Gesetzgeber aber zu erwarten, dass das Notwendige
getan wird - bloß weil es aus sachlichen Gründen zwingend wäre - das
zeugt wahrlich von einer sträflichen Naivität unserer obersten
Richter. Bleibt zu hoffen, dass die beiden Kläger weitermachen. Die
nächste Instanz ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Presseresonanz: "...auf den ersten Blick feministisch, letztlich
reaktionär!"
Für die "Süddeutsche Zeitung" beschwor das Bundesverfassungsgericht
ein "Idealbild der Mutter": "Das Bundesverfassungsgericht ist immer
wieder für eine Überraschung gut. Kaum jemand hatte erwartet, dass
es im Jahr 2003 die Diskriminierung einer Minderheit absegnen würde
- die der nichtverheirateten Väter."
[link=http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4974.php" target="_top]http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4974.php[/link]
Bemerkenswert die Einsichten einer Simone von Stosch im Berliner
"Tagesspiegel", den wir darum etwas ausführlicher zitieren: "Ist das
nicht kurios? Da haben Generationen von Frauen dafür gestritten,
dass Männer nicht nur beim Zeugen stark sind, sondern auch in der
Verantwortung für's Kind. Selbsthilfezirkel, Männergruppen - was
wurde nicht alles getan, um den ‚neuen', familienbewussten Mann zu
schaffen! Und jetzt müssen diese neuen Väter dafür kämpfen, die
Sorge für das Kind auch tragen zu dürfen. Gestern wurden sie
enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass
unverheiratete Mütter auch künftig allein über das Sorgerecht
verfügen. (...)
Wenn Väter das Recht haben, für ihr Kind zu sorgen, dann nehmen sie
offenbar auch ihre Pflichten ernster. Der deutsche Juristinnenbund
fordert deshalb, dass auch unverheiratete Väter, die sich
nachweislich um ihre Kinder kümmern, das Sorgerecht erhalten können.
Ein guter Vorschlag, der noch auf seine Umsetzung wartet. Die
Richter begründen ihre Entscheidung mit dem besonderen Status der
Ehe. Väter, die das Sorgerecht wollten, könnten doch heiraten, so
die Begründung. Das mag juristisch plausibel sein, die
gesellschaftliche Wirklichkeit trifft es nicht mehr. Immer mehr
Eltern leben ohne Trauschein. Fast eine Million Kinder wachsen so
auf. Oft geht es gut, manchmal nicht - so wie in verbrieften Ehen.
Das Wohl des Kindes sollte vom Trauschein nicht abhängen. Immerhin:
Die Richter geben es dem Gesetzgeber auf, die jetzige Regelung noch
einmal zu prüfen und sie gegebenenfalls zu ändern. Zeit dafür wäre
es. Vielleicht muss man manchmal die Kinder auch vor ihren Müttern
schützen - vor denen, die ihnen den Vater vorenthalten wollen."
[link=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/30.01.2003/415412.asp" target="_top]http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/30.01.2003/415412.asp[/link]
Die "taz" befasste sich ausführlich mit dem Urteil - und urteilte
deutlich: "Was auf den ersten Blick feministisch klingt, ist
letztlich aber reaktionär. Es geht nämlich nicht um die Autonomie
der Frau an sich, sondern um die Autonomie der vermeintlichen
Einheit ‚Mutter und Kind'. Das Bundesverfassungsgericht verteidigt
letztlich ein antiquiertes Rollenbild gegen Väter, die bereits aus
ihrem Rollenverhalten ausgebrochen sind," kommentierte Christian
Rath. [link=http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0107.nf/text" target="_top]http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0107.nf/text[/link]
Den spezifischen Karlsruher Zynismus stellte diese Passage eines
weiteren "taz"-Beitrags plastisch heraus: "... laut Urteil durfte
der Gesetzgeber davon ausgehen, dass eine nichteheliche Mutter sich
dem Wunsch des Vaters nur dann verweigert, ‚wenn sie dafür schwer
wiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen
werden'. Dass sie die Vetomacht ‚als Machtposition gegenüber dem
Vater missbraucht', habe der Bundestag nicht unterstellen müssen.
Dem Gericht war allerdings klar, dass diese Sichtweise umstritten
sein wird. Es verpflichtete daher den Bundestag, genau die weitere
Entwicklung zu beobachten. Sollte es tatsächlich ‚eine beträchtliche
Zahl' von Fällen geben, bei denen die Mutter ihre Position
missbraucht, werde die derzeitige Gesetzeslage doch noch
verfassungswidrig." [link=http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0092.nf/text" target="_top]http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0092.nf/text[/link]
Ein dritter "taz"-Beitrag brachte die Sache so auf den Punkt: "Die
Berliner Anwältin Gesa Schulz, selbst Mutter einer Tochter, für die
sie das Sorgerecht gemeinsam mit dem Vater hat, mit dem sie ohne
Trauschein zusammenlebt, kritisiert das Urteil. ‚Die Männer werden
voll in die Pflicht genommen, sind aber ohne Rechte.' Es könne nicht
sein, dass Väter auf das Einverständnis der Mütter zum gemeinsamen
Sorgerecht angewiesen seien. ‚Goldesel ja, Rechte nein, das geht
nicht.'" [link=http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0095.nf/text" target="_top]http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0095.nf/text[/link]
Und die "Berliner Zeitung" hatte nur noch blanken Sarkasmus übrig:
"Das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein seltsames Beispiel
seiner vielfach erprobten Weisheit gegeben. Der seit
Menschengedenken überlieferten Lebensregel - gewissermaßen
anthropologische Binse -, wonach keine Regel ohne Ausnahme sei, hat
der Erste Senat nur unter der Bedingung zugestimmt, dass zumindest
im Familienrecht davon eine Ausnahme zu machen sei: Wenigstens hier
soll auch in Zukunft ausnahmslos die gesetzliche Regel gelten, dass
das Sorgerecht für nicht eheliche Kinder im Prinzip nur der Mutter
gebührt."
[link=http://www.BerlinOnline.de/aktuelles/berliner_zeitung/meinung/213551.html" target="_top]http://www.BerlinOnline.de/aktuelles/berliner_zeitung/meinung/213551.html[/link]
Aus dem Rahmen fiel vor allem ein Blatt. Ungewohnt reaktionär
kommentierte in der Frankfurter Rundschau eine Katharina Sperber,
von der wir nach diesem Quatsch hoffen, dass sie recht bald auch
finanziell bankrott geht: "Damit sind unverheiratete Väter den
geschiedenen nicht gleichgestellt. Was nicht automatisch bedeutet,
dass es ihren Kindern schlecht ergeht. 80 Prozent der drei Millionen
Kinder in Einelternfamilien leben geborgen bei ihren Müttern. Die
Eltern unehelicher Kindern haben sich bewusst - und nicht im
postkoitalen Gefühlsdelirium - gegen eine Heirat, also dem amtlich
beglaubigten Versprechen füreinander und für Kinder Verantwortung zu
tragen, entschieden. Das macht den freien Menschen in einer modernen
Gesellschaft aus, dass er die ihm entsprechende Lebensform wählen
kann. Allerdings mit allen - auch unangenehmen - Konsequenzen,
solange ausschließlich die Ehe unter dem besonderen Schutz des
Staates steht."
[link=http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=104928" target="_top]http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=104928[/link]
Da kommen sie der Dame von der FR ausnahmsweise mal zupass, jene
antiquierten Institutionen, die ansonsten eher der "Osservatore
Romano", das Zentralorgan des Vatikan, noch hochhält.
Vergleichbar vorgestrig war nur noch das konservative Revolverblatt
Nummer Eins unter den großen Tageszeitungen, "Die Welt", wo wir
lesen durften: "Das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht den
Müttern ein Vetorecht gegen den Vater eines gemeinsamen Kindes
zugestanden hat, ist für die Väter hart. Dass es trotzdem zu
begrüßen ist, hat einen simplen Grund: Es ist gut für die Kinder."
[link=http://www.welt.de/data/2003/01/30/37408.html" target="_top]http://www.welt.de/data/2003/01/30/37408.html[/link] Eine interessante
Behauptung, die aber leider so recht nicht begründet wird. Was auch
schwer fallen dürfte, weil alle einschlägigen Studien das Gegenteil
ermittelt haben. Da war selbst die konservative Konkurrenz von der
FAZ differenzierter - und väterfreundlicher:
[link=http://www.faz.net/IN/Intemplates/faznet/default.asp?tpl=faz/content.asp&rub={B02AFBB3-E1E0-4556-B06E-092A3599848A}&doc={146095BF-5DAF-4565-AEA7-806C7B462B69}" target="_top]http://www.faz.net/IN/Intemplates/faznet/default.asp?tpl=faz/content.asp&rub={B02AFBB3-E1E0-4556-B06E-092A3599848A}&doc={146095BF-5DAF-4565-AEA7-806C7B462B69}[/link]
Wer sich mit einem kommunistischen Arschloch neuen Typs
auseinandersetzen will, dem empfehlen wir das Interview mit der
PDS-Möchtegern-Lesbe Gregor Gysi bei "Spiegel- online".
[link=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,232872,00.html" target="_top]http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,232872,00.html[/link]
Der Ex-Suppenkasper des Berliner Senats gibt unter anderem zu
Protokoll: "Wer Mütter gegen ihren Willen zwingt, Vätern gewisse
Rechte zu geben, macht Probleme größer, nicht kleiner. Die
Hauptverantwortung muss hier bei der Mutter liegen." Keine
historische Dialektik diesmal, sondern ontologischer Dezisionismus:
Es sei die Frau! Von Ernst Thälmann bis Carl Schmitt, von Rosa
Luxemburg bis Anita Heiliger hat Gysi wirklich alles im Angebot, zu
jedem Preis und in jeder Qualität. Und nur wenn er sich spät abends
die Möhre aus dem Spundloch pult, hört er vorübergehend auf, in
verklärter Blödheit zu grinsen.
Was der "Väteraufbruch für Kinder" als männerseitig zuständiger
Verband sagte, lest ihr hier:
[link=http://www.vafk.de/Marburg/Dokumente/03-01-30-Pressemitteilung-BVG-OP.doc" target="_top]http://www.vafk.de/Marburg/Dokumente/03-01-30-Pressemitteilung-BVG-OP.doc[/link]
Dort ist man bekanntlich an die Nackenschläge des Systems gewöhnt.
"Das Kindeswohl ist nicht vor dem Vater zu schützen, sondern es muss
durch dessen Sorge gewährleistet werden. Genau dies wird aber die
Entscheidung des BVerfG in vielen Fällen verhindern. Das Mutterwohl
steht dann über dem Kindeswohl sowie dem Menschenrecht auf die
Vater-Kind-Beziehung. Dies ist zum Nachteil der betroffenen Kinder
und ein Unrecht an den oft missachtend zu ‚Barunterhaltspflichtigen'
reduzierten Vätern."
Tja, so sieht's aus. Keine schöne Woche, das! Aber der Kampf geht
weiter. Nur leider noch viel länger als wir befürchtet hatten. Wir
hatten so gehofft, dass das RoteMännerInfo bald überflüssig werden
könnte, und wir uns vernünftigen Gegnern zuwenden könnten! Doch wie
sagte schon Frank Zappa: The torture never stopps! Wir aber halten
es weiter mit Erich Kästner und werden nicht so tief sinken, von dem
Kakao, durch den man uns zieht, auch noch zu trinken!
Horridoo
Euer RedManAlex
(31.01.03)


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