Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Leserbrief zu "Prügelnde Männer" in den Stuttgarter Nachrichten

Sven, Thursday, 05.07.2001, 21:33 (vor 8338 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Leserbrief zu von Jörg am 05. Juli 2001 18:15:53:

Was mich auch einmal interessieren würde ist die Frage, ob schon die
bloße Behauptung einer Mißhandlung ausreicht, den Partner vor die Tür setzen
zu lassen oder ob eine tatsächliche Mißhandlung erkennbar sein muß.

Die Frage lässt sich wohl leicht beantworten. Wenn schon die bloße Behauptung der "Androhung einer Mißhandlung" ausreicht, um den Partner vor die Tür zu setzen, dürfte wohl auch die bloße Behauptung einer Mißhandlung ausreichen, da die "Androhnung einer Mißhandlung" ja wohl noch schwammiger ist.

Kleiner Exkurs:

Dazu fällt mir auch folgendes ein: Wenn ein Drogendealer auf frischer Tat ertappt wird, wird er gleich wieder laufen gelassen. Wenn deine Nachbarin behauptet, du hättest sie vergewaltigt (keine Zeugen, keine Beweise), kommst du mit etwas Pech in U-Haft, bis sich irgendwann deine Unschuld herausstellt.

Mein Rechtempfinden dazu: Bei eindeutigen Beweisen, Zeugen o.ä. = U-Haft in beiden Fällen. Wenn keine Beweise oder Zeugen vorhanden = keine U-Haft in beiden Fällen.

Sven


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