Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Elterngeld...

Naismith, Tuesday, 02.05.2006, 21:47 (vor 6572 Tagen) @ Altschneider

Als Antwort auf: Re: Elterngeld... von Altschneider am 02. Mai 2006 16:10:

... War wohl doch nur wieder eines der alleinerziehendemutterförderungsgesetze.

Ist auch ein Miterziehendeväterförderungsgesetz :-)

Zum Elterngeld fehlen allerdings Informationen: soll bzw. muss die Frau in den 2 Monaten, die der Mann daheim bleibt, arbeiten gehen?

Das dürfen die Familien selbst entscheiden. Meine Freundin möchte zum Beispiel möglichst früh wieder arbeiten. Dank Elterngeld kann sie auch...
(Mit Arbeitszwang für Frauen wäre das ganze wohl nie verabschiedet worden)

Was ist, wenn der Mann die ganze Zeit zu Hause bleibt oder mehr als 2 Monate eine Faulschicht schieben will (sorry, Erziehungsarbeit leisten will)...

Entschuldigung angenommen :-)

- gibt es dann die 2 Monate zusätzlich, wenn die Frau auch zu Hause bleibt - er 2 Monate arbeitet? Oder garnicht?

Zwei Monate zusätzlich gibts, wenn der Partner/die Partnerin mindestens zwei Monate zuhause bleibt. Ist also zunächst geschlechtsneutral.
Ob, wenn beide zuhause bleiben, auch beide Elterngeld bekommen, weiß ich nicht. Der Deckel liegt eh niedrig genug.

Und wie ist es arbeitsrechtlich - besteht die Pflicht zur Freistellung der Väter?

Väter haben ebenso wie Mütter schon lange Anspruch auf Erziehungszeit. Die konnten sie bisher oft nur nicht wahrnehmen, weil die Mädels gerne Jobs wählen, die eine Familie nicht tragen können...

Gutgelaunte Grüße
Naismith


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