Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mann war 18 Jahre zu Unrecht in der Todeszelle!

Garfield, Monday, 08.05.2006, 19:59 (vor 6534 Tagen) @ Jim

Als Antwort auf: Re: Mann war 18 Jahre zu Unrecht in der Todeszelle! von Jim am 08. Mai 2006 14:31:

Hallo Jim!

"Der hat noch Glück das er nicht in Deutschland eingesperrt war. wenn ich mich recht erinnere war Häftentschädigung zu DM-Zeit noch 25 DM / Tag.
Von Mio kann da keine Rede sein, da kriegt er 60 oder 70.000 nach 18 Jahren. Davon kann er sich dann vielleicht ein Auto oder ne schöne Reise kaufen und das wars."

Es ist noch schlimmer:

Ich kann mich noch vage an einen Fall erinnern, wo jemand hier in Deutschland fälschlicherweise wegen Bankraub verurteilt wurde, nur weil ein schlechtes Überwachungsfoto einen teilweise maskierten Typen zeigte, der ihm ähnlich sah. Ein Gutachter war der Meinung, daß das Ohr des Bankräubers auf dem Foto exakt so aussehen würde wie seins, und das reichte dem Gericht.

Der Mann wanderte also in den Knast bzw. blieb da, denn er war natürlich schon in U-Haft.

Jahre später stellte sich dieser Justizirrtum als solcher heraus, der Mann wurde endlich freigelassen und bekam auch eine fünfstellige Summe als "Haftentschädigung". Gleichzeitig wurde ihm aber auch eine Rechnung präsentiert, über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis. Da er unrechtmäßig dort einsaß, sollte er das nun bezahlen. Diese Rechnungssumme wurde mit der "Haftentschädigung" verrechnet, und am Ende kam heraus, daß er noch etwas zahlen sollte!

Ich hielt das für eher unwahrscheinlich und habe eben nochmal kurz gegoogelt. Ich fand zwar auf die Schnelle nichts zu diesem speziellen Fall, aber dafür zu einem anderen:

Im Oktober 2003 starb in Bayern ein Kind in den Armen seines schlafenden Vaters. Ein Gerichtsmediziner untersuchte es, glaubte, einen Erstickungstod festzustellen, und prompt wurde der Vater des Kindes verhaftet. Er saß 256 Tage in U-Haft und kam erst frei, als in einem Gegengutachten eines bekannten Gerichtsmediziners massive Zweifel am ersten Gutachten geäußert wurden. Er wurde dann in der Gerichtsverhandlung freigesprochen. Für die U-Haft bekam er eine "Entschädigung" von 10 Euro pro Tag - davon wurden aber tatsächlich die Haftkosten und sogar die in der Haftzeit an seine Frau gezahlte Sozialhilfe abgezogen!

[link=http://www.violetta-zhang.de/eisenmenger.html>Link zum Text[/link]

Das sind doch untragbare Zustände! Ich finde, die Kosten für Haftentschädigung, Haftkosten, an Angehörige gezahlte Sozialleistungen usw. sollten denen aufgedrückt werden, die den Justizirrtum durch Schlamperei oder gar durch bewußtes Handeln herbeigeführt haben.

Freundliche Grüße
von Garfield


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