Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel)

Arne Hoffmann, Tuesday, 19.11.2002, 11:39 (vor 7841 Tagen)

Günter Kleer für den Wiesbadener Kurier vom 19.11.2002, Seite 2, online unter http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=1021532:

--- Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht
Wenn die Mutter "Nein" sagt: Unverheiratete haben bei Trennung keine Chance auf Mitverantwortung für gemeinsames Kind

MAINZ/KARLSRUHE – In den Tagen zunehmender Ehescheidungen einschließlich der Zerrüttungen von Ehen ohne Trauschein rückt das Sorgerecht für Kinder immer stärker in den Vordergrund. Nach einer Gesetzesreform von 1997 können zwar auch Unverheiratete problemlos die gemeinsame Verantwortung erlangen – doch nur, wenn sie sich einig sind. Sperrt sich die Frau, ist der Mann machtlos. Heute wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob diese Regelung mit dem Elternrecht des Vaters vereinbar oder verfassungswidrig ist.

Der Bundesvorstand des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" glaubt jedenfalls, dass nur die gemeinsame Sorge als Regelfall den Verfassungsauftrag der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder erfüllt. Dabei verweist er auf das Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 5: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gemeinschaft zu schaffen wie den ehelichen." Ausnahmen, so räumt der Verband freilich ein, sind in begründeten Fällen nicht ausgeschlossen und nach den Vorschriften auch möglich.

1989 gegründet, zielt der Verein unter anderem darauf ab, den Begriff "Sorgerecht" durch den Begriff "elterliche Verantwortung" zu ersetzen. Daraus resultiert, dass beide Eltern gleichermaßen in der Verantwortung stehen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ihrer Kinder zu wahren haben. Der Vorsitzende der Mainzer Ortsgruppe, Rainer Bibbert, betont: "Wir wollen insbesondere die Not der Kinder wenden, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind". Für die angestrebte Gleichstellung aller Kinder verweist er nicht zuletzt auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, "die alle positiv für den Vater ausgingen." Den deutschen Familiengerichten lastet der Mainzer eine zu konservative Haltung an und verweist auf die viel weiterreichenden Väterrechte in Frankreich und Großbritannien.

In diesem Sinne reklamiert Dietmar Nikolai Webel für den Bundesvorstand: "Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern – Vater und Mutter." Bei Gleichstellung im Familienrecht könnten sich Väter emotional mehr auf die Kinder einlassen.

Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie gibt dazu allenfalls Anhaltspunkte: Danach hat eine Reform, die das gemeinsame Sorgerecht bei Geschiedenen zum Regelfall gemacht hat, immerhin die Streitigkeiten beispielsweise um den Wochenendausflug des geschiedenen Vaters mit Tochter oder Sohn verringert. Auch seien die Väter bei den Unterhaltszahlungen disziplinierter geworden.

So oder so hält auch der Juristinnenbund die derzeitigen Regelungen einfach für zu starr, da sie keinerlei Korrektur möglich macht. Deshalb plädiert der Verband dafür, dass Familiengerichte in bestimmten Fällen das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter anordnen können – allerdings nur, wenn die Interessen des Kindes das wirklich notwendig machen. Dagegen meint Ursula Gambla, Diplom-Psychologin der Ehelebens- und Familienberatungsstelle Mainz: "Die Regelung des Sorgerechtes kann nicht über die Leiche der Mutter gehen." Als Praktikerin im Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sieht sie die Einigung mit der Mutter als unabdingbar an. Zum Wohl des Kindes mahnt sie dabei eine "gemeinsame Regelung" nach fairen Gesprächen zwischen den Eltern an. Und VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab warnt gleichfalls vor einem Eingriff ins Mutterrecht, falls der Vater das Sorgerecht zwangsläufig durchsetzen kann. ---

(Anmerkung: Der Väteraufbruch für Kinder, VfK, und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, VAMV, stehen in einer Art "Konkurrenz" zueinander. Verschiedene Väterrechtler sehen in dem VAMV trotz dessen Namens eine reine Mütterorganisation und werfen ihm in dieser Hinsicht Einseitigkeit vor. Dasselbe könnte man natürlich umgekehrt erst recht dem "Väteraufbruch" vorwerfen, der seine Parteinahme allerdings wenigstens in seinem Namen deutlich macht.)

Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel)

Norbert, Tuesday, 19.11.2002, 12:45 (vor 7841 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Arne Hoffmann am 19. November 2002 09:39:25:

Günter Kleer für den Wiesbadener Kurier vom 19.11.2002, Seite 2, online unter http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=1021532:
--- Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht
Wenn die Mutter "Nein" sagt: Unverheiratete haben bei Trennung keine Chance auf Mitverantwortung für gemeinsames Kind
MAINZ/KARLSRUHE – In den Tagen zunehmender Ehescheidungen einschließlich der Zerrüttungen von Ehen ohne Trauschein rückt das Sorgerecht für Kinder immer stärker in den Vordergrund. Nach einer Gesetzesreform von 1997 können zwar auch Unverheiratete problemlos die gemeinsame Verantwortung erlangen – doch nur, wenn sie sich einig sind. Sperrt sich die Frau, ist der Mann machtlos. Heute wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob diese Regelung mit dem Elternrecht des Vaters vereinbar oder verfassungswidrig ist.
Der Bundesvorstand des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" glaubt jedenfalls, dass nur die gemeinsame Sorge als Regelfall den Verfassungsauftrag der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder erfüllt. Dabei verweist er auf das Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 5: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gemeinschaft zu schaffen wie den ehelichen." Ausnahmen, so räumt der Verband freilich ein, sind in begründeten Fällen nicht ausgeschlossen und nach den Vorschriften auch möglich.
1989 gegründet, zielt der Verein unter anderem darauf ab, den Begriff "Sorgerecht" durch den Begriff "elterliche Verantwortung" zu ersetzen. Daraus resultiert, dass beide Eltern gleichermaßen in der Verantwortung stehen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ihrer Kinder zu wahren haben. Der Vorsitzende der Mainzer Ortsgruppe, Rainer Bibbert, betont: "Wir wollen insbesondere die Not der Kinder wenden, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind". Für die angestrebte Gleichstellung aller Kinder verweist er nicht zuletzt auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, "die alle positiv für den Vater ausgingen." Den deutschen Familiengerichten lastet der Mainzer eine zu konservative Haltung an und verweist auf die viel weiterreichenden Väterrechte in Frankreich und Großbritannien.
In diesem Sinne reklamiert Dietmar Nikolai Webel für den Bundesvorstand: "Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern – Vater und Mutter." Bei Gleichstellung im Familienrecht könnten sich Väter emotional mehr auf die Kinder einlassen.
Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie gibt dazu allenfalls Anhaltspunkte: Danach hat eine Reform, die das gemeinsame Sorgerecht bei Geschiedenen zum Regelfall gemacht hat, immerhin die Streitigkeiten beispielsweise um den Wochenendausflug des geschiedenen Vaters mit Tochter oder Sohn verringert. Auch seien die Väter bei den Unterhaltszahlungen disziplinierter geworden.

Juristinnenbund?
noch eine elitäre Frauenvereinigung?
Immerhin, haben auch diese einiges als verfassungswidrig angesehen.
Obwohl man schon den Versuch, mit der Vergabe eines Gutachten an so eine Stelle, ein genehmes Gutachten zu erhalten sehen sollte.
<hr>

So oder so hält auch der Juristinnenbund die derzeitigen Regelungen einfach für zu starr, da sie keinerlei Korrektur möglich macht. Deshalb plädiert der Verband dafür, dass Familiengerichte in bestimmten Fällen das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter anordnen können – allerdings nur, wenn die Interessen des Kindes das wirklich notwendig machen. Dagegen meint Ursula Gambla, Diplom-Psychologin der Ehelebens- und Familienberatungsstelle Mainz: "Die Regelung des Sorgerechtes kann nicht über die Leiche der Mutter gehen."

Aber über die Leiche des Vaters wohl!?
Mutterrecht vor Menschenrecht.
Btw. nach der der Kinschaftsreform geht es eigentlich umd die Rechte der Kinder auf beide Eltern.
<hr>

Als Praktikerin im Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sieht sie die Einigung mit der Mutter als unabdingbar an. Zum Wohl des Kindes mahnt sie dabei eine "gemeinsame Regelung" nach fairen Gesprächen zwischen den Eltern an.

Was versteht die Dame und fair?
Duckmäusertum der Väter vor den Müttern?
Mutter bestimmt, Vater kuscht?
Genau so läuft es doch, und funktioniert gerade deswegen nicht.
Phantastin.
<hr>

Und VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab warnt gleichfalls vor einem Eingriff ins Mutterrecht, falls der Vater das Sorgerecht zwangsläufig durchsetzen kann. ---

Einäugikeit, der Eingriff ins Vaterrecht und Kinderrecht zählt nicht für diese <s>Dame</s>
War sie es nicht, die auch kein Problem darin sieht, Väter unter das Existenzminimum zu drücken?
Oder die Ausgrenzung von Vätern begrüßt?
Al la, die schönste Familie ist die Einelternfamilie ( mit einem Unterhaltssklaven im Hintergrund )
Männerfeindin = Menschenfeindin!
<hr>

(Anmerkung: Der Väteraufbruch für Kinder, VfK, und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, VAMV, stehen in einer Art "Konkurrenz" zueinander. Verschiedene Väterrechtler sehen in dem VAMV trotz dessen Namens eine reine Mütterorganisation und werfen ihm in dieser Hinsicht Einseitigkeit vor. Dasselbe könnte man natürlich umgekehrt erst recht dem "Väteraufbruch" vorwerfen, der seine Parteinahme allerdings wenigstens in seinem Namen deutlich macht.)

Die Mütterfeindlichkeit des VfK läßt sich kaum mit der Väterfeindlichkeit des VAMV vergleichen.
<hr>

Gruß
Norbert

Nachtrag

Arne Hoffmann, Tuesday, 19.11.2002, 17:18 (vor 7841 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Arne Hoffmann am 19. November 2002 09:39:25:

Heute war im ARD-/ZDF-Mittagsmagazin ein längerer Bericht zum selben Thema, es kamen ebenfalls Väterrechtler wie der VfK zu Wort. Überhaupt scheint die Väterbewegung Schritt für Schritt mehr Medienaufmerksamkeit zu gewinnen. Bleibt zu hoffen, dass es der Männerbewegung insgesamt bald ähnlich geht. Noch vor ein paar Jahren waren Väterrechte ein Null-Thema für Presse und Fernsehen.

Außerdem erreichte mich per Mail gerade folgende

--- Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Tag der Offenen Tür beim Bundesverfassungsgericht

Die Würde nichtverheirateter Väter ist zu respektieren

Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern

Genau vier Jahre hat es gedauert, bis die Väter sich durch die Instanzen geklagt haben. Nun sind sie beim Bundesverfassungsgericht angekommen.

Zum Tag der offenen Tür am 19. und am 20.11.02 soll darüber befunden werden, ob das Kindschaftsrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter und gegen den Schutz des Vaters auf natürliche Elternschaft verstößt. Männer wollen Vater sein, entgegen den Behauptungen von Politikern. Das Kindschaftsrecht von 1998 unterstellt, dass die Mütter eine engere Bindung zum Kind haben und verantwortlicher in der Erziehung sind. Ihr wurde bisher die Entscheidung für die aktive Elternschaft des Vaters überlassen. Sie kann den Vater das gemeinsame Sorgerecht übertragen, sie kann es ihm aber auch verwehren. Viele Väter leben in Partnerschaften ohne Trauschein. Sie sind genauso engagiert für ihre Kinder, wie die Väter in einer Ehe. Aber in der rechtlichen Stellung unterscheiden sich beide grundlegend. Während der eheliche Vater das gemeinsame Sorgerecht hat und in der Regel auch behalten soll, verhält sich das beim nichtverheirateten Vater anders. Der Vater ist durch den Gesetzgeber in eine Abhängigkeit zur Mutter gestellt. Nur sie allein kann darüber befinden, ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommt, oder nicht. In der Praxis hat sich schon lange gezeigt, dass Kinder sowohl den Kontakt zur Mutter und zum Vater brauchen, damit das Kindeswohl geschützt wird. Auch ist sich die Wissenschaft heute weitgehend einig, dass für das Kind beide Elternteile hohe Bedeutung haben. Dem wird das bisherige Kindschaftsrecht nicht gerecht. Die bisherige Vorentscheidung des Sorgerechtes für Mütter allein stellt eine unnötige Polarisation für das Kind dar und programmiert schon im Ansatz Loyalitätskonflikte. Für Kinder ist Sicherheit eine wichtige Grundvoraussetzung für das Leben, deshalb kann die Schlechterstellung der Väter nicht hingenommen werden. Gerade in einer Zeit, wo die Paare nicht nur Partnerschaft als Ehe gestalten, sollte der Staat mit moderner Gesetzgebung der Wirklichkeit von Eltern und Kindern begegnen. Es bleibt zu wünschen, dass sich nicht nur die Türen in Karlsruhe öffnen, sondern auch die Türen für das gemeinsame Sorgerecht von nichtverheirateten Eltern zum Wohle unserer Kinder.

Für den Bundesvorstand Dietmar Nikolai Webel, 11/2002 ---

Noch'n Nachtrag

Rüdiger, Wednesday, 20.11.2002, 00:24 (vor 7841 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Nachtrag von Arne Hoffmann am 19. November 2002 15:18:02:

Noch ein Nachtrag:

Gerade (22.22 Uhr) berichtet auch der SWR 1 über die Sache - durchaus freundlich für die Väter, aber es wird deutlich, wie zäh einige beamtete Feministinnen da Widerstand leisten ... (darunter eine "Ministerialrätin Rosemarie Adlerstein" ;-)) )

Gruß, Rüdiger

noch ein paar diverse Pressemeldungen zum Thema

Arne Hoffmann, Wednesday, 20.11.2002, 23:13 (vor 7840 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Noch'n Nachtrag von Rüdiger am 19. November 2002 22:24:13:

aus den neuesten Väter-News, ich stelle sie mal so, wie ich sie erhalten habe, hier ab:

Väter schöpfen wieder Hoffnung

Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob das alleinige Sorgerecht der
Mutter bei nichtehelichen Kindern mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Viele
Verbände plädieren dafür, dass der Vater die gemeinsame Sorge notfalls auch
einklagen kann
aus Karlsruhe CHRISTIAN RATH
Montags bis mittwochs lebt der neunjährige Jonathan bei seinem Vater,
mittwochs bis freitags bei seiner Mutter. An den Wochenenden wechseln sich
die beiden nicht verheirateten und seit Jahren getrennt lebenden Eltern ab.
Doch Vater Christian Gampert, ein Tübinger Journalist, ist nicht zufrieden.
Er würde gerne mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht ausüben, das sie ihm
mit Billigung der Zivilgerichte verweigert. Gampert hat deshalb
Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die das Bundesverfassungsgericht
gemeinsam mit einem anderen Fall gestern verhandelte.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat bei unehelichen Kindern zunächst die
Mutter das alleinige Sorgerecht. Das heißt, sie kann alleine entscheiden, wo
das Kind lebt, welche Schule es besucht, ob eine wichtige Operation
durchzuführen ist. Nur wenn nicht verheiratete Eltern sich auf eine
"Sorgeerklärung" einigen, können sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben.
Deshalb kann der Vater das Sorgerecht nicht gegen den Willen der Mutter
erlangen. Ihm bleibt im Konfliktfall, zum Beispiel nach einer Trennung, nur
ein Umgangsrecht für gelegentliche Besuche beim Kind.
Der Bundesgerichtshof hatte diese Regelung im April 2001 für
grundgesetzkonform erklärt, da Schwangerschaft und Geburt eine besonders
enge Beziehung zwischen Mutter und Kind begründeten. Außerdem müsse im
Interesse des Kindeswohls unnötiger Streit vermieden werden.
In der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht war die Stimmung nun aber ganz
anders. Fast alle gestern angehörten Verbände - vom Verein "Väter für
Kinder" bis zum Juristinnenbund - hielten die derzeitige Rechtslage für
verfassungswidrig. Hier liege nicht nur ein unzulässiger Eingriff in Rechte
der Väter vor, sondern auch eine Benachteiligung von nichtehelichen Kindern.
Diesen werde ein voll verantwortlicher Vater vorenthalten, auch wenn er
bereit sei, seine Rolle wahrzunehmen. Für die aktuelle Gesetzeslage sprachen
sich nur der Verband alleinerziehender Mütter und Väter aus, sowie - völlig
leidenschaftslos - die Bundesregierung.
Dabei geht es weniger um die grundsätzliche Zuordnung des Kindes zur Mutter.
Denn nur so kann bei zweifelhafter Vaterschaft gleich nach der Geburt
rechtliche Klarheit geschaffen werden. Kritisiert wurde, dass es keine
Möglichkeit gebe, die gemeinsame Sorge in Einzelfällen auch gegen den Willen
der Mutter gerichtlich anzuordnen.
Nach Angaben des Anwalts Peter Finger verweigert jede zweite Mutter ein
gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater des nichtehelichen Kindes. Barbara
Mauer, betroffene Mutter, legte im Gerichtssaal ihre Beweggründe dar: "Es
läuft für alle Beteiligten besser, wenn ich und das Kind Rechtssicherheit
haben." Christian Gampert hielt dem entgegen: "Was bekommt mein Kind für ein
merkwürdiges Vaterbild, wenn ich bei allen wichtigen Fragen nichts zu sagen
habe?"
Mit seinem rechthaberischen Auftritt hat Gampert der Vätersache gestern
allerdings nicht nur Freunde gemacht. "Auch Sie können noch was lernen",
blaffte er etwa Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier an, als der ihn zur
Kürze mahnte. Das Gericht wird seine Entscheidung in einigen Wochen
verkünden.

taz Nr. 6909 vom 20.11.2002, Seite 7, 108 TAZ-Bericht CHRISTIAN RATH

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Sexismus, Mutterideologie und Männerfeindlichkeit im Bundesjustizministerium
hat endlich einen Namen.

Bundesregierung will Kinder vor ihren Vätern schützen. Zu Risiken und
Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Frau Adlerstein vom
Bundesjustizministerium.

"... Nach Ansicht der Bundesregierung dient das "Vetorecht" der Mütter dem
Schutz der Kinder: "Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Elternrecht", sagte
Rosemarie Adlerstein vom Bundesjustizministerium. Sie warnte vor den Risiken
eines erzwungenen gemeinsamen Sorgerechts. Wenn die nicht verheirateten
Eltern sich während des Zusammenlebens nicht einigten, dann sei auch nach
der Trennung keine Kooperationsgemeinschaft zu erwarten. "Das Zusammenleben
der Mutter mit dem Kind sollte unbelastet vom Streit um Rechtspositionen
sein", sagte Adlerstein. ..."

(dpa, AP), 20.11.02
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/194687.h
tml

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Dienstag 19. November 2002, 16:49 Uhr

Ledige Väter kämpfen um ihre Kinder

Frankfurt/Main (AP) Seine Vaterrolle hat sich Walter Weiß gewiss anders
vorgestellt: Als seine Freundin vor zweieinhalb Jahren eine Tochter zur
Welt brachte, waren die beiden schon getrennt. Es folgte der Prozess um
das Umgangsrecht. In den folgenden zwei Jahren durfte Weiß sein einziges
Kind gerade

20 Stunden lang sehen. Inzwischen sind es zwei Stunden pro Monat.
Gleichzeitig zahlte der 44-jährige Politologe 28.000 Mark Unterhalt an
seine Ex-Freundin. Einen Sorgerechtsprozess wollte Weiß, der seinen
richtigen Namen nicht veröffentlicht haben will, gar nicht erst vom Zaun
brechen, «weil die Rechtslage aussichtslos ist», wie er beteuert.

Väter wie Weiß hoffen jetzt auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts. Die obersten Richter verhandeln seit Dienstag
über eine Reform des Sorgerechts, das seine jetzige Form nach der
Kindschaftsrechtsreform 1998 erhielt. In Paragraf 1626 des BGB ist
festgelegt, dass unverheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames
Sorgerecht ausüben können, wenn sie dies gemeinsam beantragen. Tun sie
das nicht, erhält die Mutter in jedem Fall das Sorgerecht. Gegen ihren
Willen ist ein Entzug dieses Rechts nicht möglich - es sei denn, ein
Gericht sieht das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet.

Befürworter einer weiteren Reform monieren auch, dass die Hürden für
einen Entzug der mütterlichen Sorge zu hoch sind. «Da muss eine Mutter
ihr Kind schon im Kleiderschrank verhungern lassen», formulierte einst
drastisch der prominente Familienrichter Siegfried Willutzki. Grund für
die Rechtslage ist laut Willutzki, dass uneheliche Kinder möglicherweise
«Ergebnisse einer flüchtigen Beziehung» sind.

Doch auch Fälle wie der von Walter Weiß sind nach Ansicht des Vereins
«Väteraufbruch für Kinder» Argument für eine Gesetzesänderung. Der
Verein beruft sich auf das Grundgesetz, wenn er fordert, dass die
gemeinsame elterliche Sorge Regelfall auch für nichteheliche Kinder
werden soll. Denn in Artikel 6 der Verfassung steht, dass unehelichen
Kindern «die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische
Entwicklung» wie den ehelichen Kindern zu schaffen sind. Das BGB, so der
Verein, stempelt uneheliche Väter zu Vätern zweiter Klasse. Gleichzeitig
würden Mütter, die den Vater aus dem Leben der Kinder verdrängen
wollten, in ihrer Absicht bestärkt.

Gegner einer Gesetzesänderung betonen dagegen, dass Kinder höchstens
eine verlässliche Bezugsperson brauchen. Ein gemeinsames Sorgerecht
dürfe nur dann in Frage kommen, wenn sich die Eltern auch darüber einig
seien, sagt Edith Schwab vom Verein alleinerziehender Mütter und Väter
(VAMV). Denn sonst, so die VAMV-Argumentation, drohen andauernde
Familienrechtsstreite.

Ein Argument, das auch der betroffene Vater Weiß zu spüren bekam: In
seinem Fall hatte das Kölner Oberlandesgericht erklärt, dass die
Zerstrittenheit der Eltern weiteren Umgang verbiete. Dabei hätten er und
seine Ex-Freundin gar keinen Kontakt mehr: «Streit kann man wunderbar
inszenieren», beklagt Weiß.

Die -Vorsitzende Schwab betont dennoch, dass die deutschen Gerichte
«sehr väterfreundlich» seien. Genau das bezweifelt dagegen der
Düsseldorfer Fachanwalt Alexander Heumann. Der Familienrechtsexperte
kennt zahlreiche Fälle, in denen Kinder nicht zu ihren Vätern kommen,
obwohl diese eindeutig die besseren Bezugsperson wären, «weil die Mütter
teilweise ganz schön durch den Wind sind». Zu der Verhandlung in
Karlsruhe habe es kommen müssen - schließlich heirateten immer weniger
Paare, erklärt Heumann. Ob die Verfassungsrichter sich aber zu einer
Reform durchringen, bezweifelt er angesichts der herrschenden Meinung
bei Familienrichtern und Fachleuten. Schon in Jugendämtern werde ledige
Eltern vom gemeinsamen Sorgerecht abgeraten, kritisiert er.

Walter Weiß hat die Hoffnung auf mehr Einfluss auf das Leben seiner
Tochter denn auch weitgehend aufgegeben. «Männer gelten in Deutschland
als nicht hinreichend geeignet, um Kinder zu erziehen», sagt er
resigniert. Ein positives Urteil in Karlsruhe hat für ihn nur einen
symbolischen Wert.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 20/00 und 1 BvR 933/01
Quellle: http://de.news.yahoo.com/021119/12/32rth.html

http://www.vamv-bundesverband.de/
http://www.vafk.de/

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Vater gegen Mutters Veto
Wer darf für die Kinder sorgen? In Karlsruhe wird über die starke Stellung
unverheirateter Frauen gestritten

Von Ursula Knapp, Karlsruhe

Vor dem Bundesverfassungsgericht saßen sich am Dienstag zwei Eltern
gegenüber, die nach der Geburt ihres Sohnes drei Jahre lang zusammengelebt
hatten; nach der Trennung hatte die Mutter den gemeinsamen Sohn mitgenommen.
Der Mann hat jetzt, zusammen mit einem weiteren Vater, den Vorrang der
Mütter beim Sorgerecht für gemeinsame Kinder als verfassungswidrig
angegriffen.

Erst seit 1998 lässt das Gesetz ein Sorgerecht für nicht verheiratete Väter
überhaupt zu. Zu diesem Zeitpunkt waren die Eltern von Jonathan aber schon
lange getrennt und die Erfahrungen der Mutter waren so, dass sie ein
Sorgerecht für den Vater ablehnte. „Ich wollte für mich und mein Kind Ruhe
und Sicherheit vor gerichtlichen Auseinandersetzungen“, sagte sie am
Dienstag. Ohne ihre Zustimmung kann der Vater unter keinen Umständen ein
Sorgerecht erhalten, denn das Gesetz setzt die Zustimmung der Mutter
zwingend voraus. Der Vater klagt nun, dieses Vetorecht der Mutter verletze
sein Elternrecht und benachteilige die Kinder unverheirateter Eltern. Denn
bei Scheidungen entscheide im Streitfall das Gericht über das gemeinsame
Sorgerecht.

Das Problem, über das der Erste Gerichtssenat am Dienstag verhandelte, ist
kein Einzelfall. Rund 820 000 Kinder wachsen in Deutschland in
nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Wie viele Mütter das seit 1998
geltende Recht nutzen, dem unverheirateten Partner ein Sorgerecht
einzuräumen, ist statistisch nicht erfasst. In der Rechtswissenschaft gibt
es inzwischen kritische Stimmen gegen das absolute Zustimmungserfordernis
der Mutter. Zumindest bei einer langjährigen familiären Lebensgemeinschaft
und bei einer engen emotionalen Beziehung zwischen Kind und unverheiratetem
Vater wollen Familienrechtler eine Öffnung erreichen. Auch der Deutsche
Juristinnenbund (djb) sprach sich für die Möglichkeit des väterlichen
Sorgerechts im Einzelfall aus. Familienrichterin Sabine Heinke sagte für den
djb, bei einem längeren Zusammenleben unverheirateter Eltern könne es im
Interesse des Kindeswohls liegen, das Sorgerecht beiden zuzuweisen. Das
Gegenargument, damit werde den Eltern ein weiteres Kampffeld eröffnet,
überzeugt nach Heinkens Ansicht nicht. „Die Alleinzuweisung an die Mütter
vermeidet den Konflikt nicht“, so die Richterin. Auch das Institut für
Jugendhilfe und Familienrecht beurteilte die Regelung als verfassungswidrig,
da sie das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtige.

Durchaus nachdenklich äußerte sich die Vertreterin des
Bundesjustizministeriums, Ministerialdirigentin Rosemarie Adlerstein. Sie
verteidigte das Zustimmungserfordernis der Mutter zwar als verfassungsgemäß.
Der Gesetzgeber habe 1998 davon ausgehen dürfen, dass das Konfliktpotenzial
zu groß werde, wenn unverheirateten Vätern gegen den Willen der Mütter ein
Sorgerecht eingeräumt werde. Die Bundesregierung nehme die Bedenken jedoch
ernst. Gegenwärtig werde untersucht, ob eine Modifizierung des Gesetzes
notwendig ist, auch hinsichtlich der Anpassung an europäische Normen. In
anderen EU-Ländern wird mit dem Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern
teilweise deutlich anders umgegangen. In Frankreich beispielsweise geht mit
der Geburt des Kindes das Sorgerecht an beide Elternteile.

Für die bestehende Regelung sprach sich dagegen eindeutig der Verband allein
erziehender Mütter und Väter (VAMV) aus. Ein Sorgerecht für unverheiratete
Väter auch gegen den Willen der Mutter beschneide deren Recht massiv.
Unverheiratete Mütter müssten dann mit ständigen familienrechtlichen
Auseinandersetzungen rechnen.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/20.11.2002/312830.asp

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Kommentar

Die Kinder den Mütterlichen
Christian Bommarius

Demnächst wird der Ehe in Deutschland wieder einmal - niemand weiß, wie oft
das schon geschah - der Garaus gemacht. Den Todesstoß wird ihr der
Gesetzgeber versetzen oder das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte. Einer von ihnen oder alle drei werden sagen:
Kinder fragen nicht danach, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, ehe
sie voneinander schieden. Es interessiert sie nicht, ob die Eltern einen
Trauschein hatten, als sie den Nachwuchs zeugten, warum aber werden die
Kinder dann mit den Rechtsfolgen der Lebensform belastet, wenn es zur
Trennung kommt?
Bisher ist es in Deutschland nämlich so: Lassen sich die Eltern ihrer
ehelich geborenen Kinder scheiden, behalten beide im Prinzip das Sorgerecht.
Lebten die Eltern nichtehelich zusammen, steht allein der Mutter das
Sorgerecht zu. Es half den Vätern nichts, wenn sie jahrelang die Kinder mit
aufgezogen hatten, es half den Kindern nichts, dass sie vielleicht viel
lieber bei den Vätern bleiben wollten. Nichts hat bisher geholfen - dafür
sorgte das Gesetz. Es hat so gut dafür gesorgt, dass das Veto der Mutter
praktisch ausnahmslos den Ausschluss der Väter von der elterlichen Sorge
garantierte. Das kann in der Regel, das muss aber keineswegs im Einzelfall,
dem Wohl des Kindes entsprechen. Weil es aber nur darum - um das Wohl
Kindes - geht, wird die gesetzliche Ächtung nichtehelicher Väter früher
(Bundesverfassungsgericht) oder später (Gesetzgeber), doch mit Sicherheit
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) und ganz zu Recht geächtet.
Manche werden sich erregen, die Rechtsstellung ehelicher und nichtehelicher
Väter werde damit ununterscheidbar und das Institut der Ehe erneut auf dem
Rechtsweg entwertet. Doch ist dieser Einwand nicht nur falsch, er ignoriert
auch, dass es hier eben weder um die Interessen der Väter noch um das
Renommee der Ehe geht - einzig und allein geht es um das Wohl der Kinder.

Es ist nicht so, dass der Gesetzgeber die gesellschaftliche Entwicklung
schlicht verschlafen hätte. Er hat nicht nur registriert, dass die Zahl der
Geburten in Deutschland seit Jahren sinkt - von insgesamt 765 000 im Jahr
1995 auf 734 000 im Jahr 2001 -, hingegen die Zahl nichtehelich geborener
Kinder kontinuierlich steigt, von fast 123 000 auf fast 183 000 im selben
Zeitraum. Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat er daraus auch
Konsequenzen gezogen: Erst seitdem dürfen nichtehelich zusammenlebende
Eltern die gemeinsame Sorge für die Kinder übernehmen. Vorzuwerfen war und
ist dem Gesetzgeber nicht, dass er die Entscheidung im Prinzip der Mutter
überlässt - nur mit ihrer Zustimmung wird aus dem Vater ein
Sorgeberechtigter. Vorzuwerfen aber war und ist ihm, dass er die damit
erreichte Rechtssicherheit im Ganzen mit einer Beeinträchtigung des
Kindeswohls im Einzelfall erkauft.

Denn nicht die gebotene Regel ist das Problem, sondern das Verbot der
Ausnahme. Oder ist es für ein Kind etwa kein Problem, wenn es zehn Jahre
lang allein vom Vater betreut und erzogen worden ist, ihn aber im elften
Jahr verlassen muss, weil auch die Mutter ihn verlässt? Ist es kein Problem,
wenn die Frage nach dem Wohl des Kindes in solchen Fällen niemals vom Kind
konkret, sondern immer und ausschließlich vom Gesetzbuch abstrakt
beantwortet wird?

Im Sorgerecht nichtehelicher Eltern scheint das Gesetz zu vergessen, was es
im Strafrecht zu seinen tiefsten Erkenntnissen zählt: Jeder Fall ist ein
Einzelfall. Ein Mörder darf darauf vertrauen, dass nicht das Gesetz
schweigend über seine Tat, sondern der Richter über ihn - den Täter - nach
mündlicher Verhandlung urteilt. Was für Verbrecher gilt, soll nicht für
nichteheliche Väter gelten?

Freilich, nicht ihr Recht, nicht ihre Interessen sind zu schützen, sondern
die der Kinder. Und darum kann auch die Prüfung des Einzelfalls im
Sorgerecht nur ein Einzelfall bleiben - schon Bertolt Brecht war bekannt,
dass für Kinder furchtbarer als jede Mutter und jeder Vater der Streit der
Eltern um die Kinder ist. Das mag die Richtschnur sein, nach der der
Gesetzgeber die Rechtsstellung nichtehelicher Väter in Zukunft gestaltet:
Nur wenn das Wohl des Kindes evident danach verlangt, darf sich im Streit um
das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Väter der Rechtsweg öffnen. Dann
aber muss er offen stehen. Denn nicht immer gehören Kinder zu den Müttern,
stets aber gilt, noch einmal Bertolt Brecht im "Kaukasischen Kreidekreis":
"Die Kinder den Mütterlichen, damit sie gedeihen."

20.11.02 Berliner Zeitung

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/meinung/.html/194670.h
tml

Kommentar vaeternotruf.de:

Wieso nicht die Kinder den Väterlichen? Weil Joseph, der Vater von Jesus
halt ein Trottel ist und Maria, die Jungfrau die Gute an sich.

Und damit das ewig so bleiben mag, basteln die MariaverehrerInnen in
diversen Bundesministerien weiter am Müttermythos.

Na denn, schöne Weihnacht.

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Kein Sorgerecht nach zehn Jahren aktiver Vaterschaft

Ein unverheirateter Vater sieht sich gegenüber der Mutter benachteiligt und
klagt in Karlsruhe

BERLIN, 19. November. Zwei nicht verheiratete Väter haben vor dem
Bundesverfassungsgericht den Vorrang der Mütter beim Sorgerecht für
gemeinsame Kinder als verfassungswidrig angegriffen. Die Regelung, wonach
das Mitsorgerecht eines Vaters von der Zustimmung der Mutter abhängt,
verletze sein Elternrecht, sagte Rechtsanwalt Georg Rixe, der einen Vater
aus Tübingen vertritt, am Dienstag in einer Verhandlung in Karlsruhe. Ein
Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Etwa 821 000 Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren wachsen nach
Angaben des Verfassungsgerichts in Deutschland in nicht ehelichen
Lebensgemeinschaften auf. Nur wenn die Mutter einverstanden ist, kann der
unverheiratete Vater seit 1998 das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Wie viele
unverheiratete Eltern davon Gebrauch machen, ist nicht genau erfasst.

Die beiden Männer aus Baden-Württemberg und Hessen hatten mit ihren
Partnerinnen und Kindern mehrere Jahre zusammengelebt und auch nach der
Trennung Erziehungsaufgaben übernommen. Beim gemeinsamen Sorgerecht geht es
um die Mitentscheidung in wichtigen Fragen wie im Falle von Krankheit oder
Schulwechsel.

Nach Ansicht der Bundesregierung dient das "Vetorecht" der Mütter dem Schutz
der Kinder: "Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Elternrecht", sagte
Rosemarie Adlerstein vom Bundesjustizministerium. Sie warnte vor den Risiken
eines erzwungenen gemeinsamen Sorgerechts. Wenn die nicht verheirateten
Eltern sich während des Zusammenlebens nicht einigten, dann sei auch nach
der Trennung keine Kooperationsgemeinschaft zu erwarten. "Das Zusammenleben
der Mutter mit dem Kind sollte unbelastet vom Streit um Rechtspositionen
sein", sagte Adlerstein.

Rechtsanwalt Rixe erklärte hingegen, die starre Regelung lasse keinerlei
Möglichkeit offen, dem Vater gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht
zuzusprechen. Dies könne dem Wohl des Kindes abträglich sein, wenn die
Mutter ihre Zustimmung beispielsweise aus Bequemlichkeit oder Eigennutz
verweigere.

Väter-Organisationen sehen dies genauso: "Kinder brauchen für eine gesunde
Entwicklung beide Eltern", erklärte etwa der "Väteraufbruch für Kinder" aus
dem nordhessischen Sontra. Die Verweigerung des Sorgerechts vermittle aber
den Vätern, "dass ihre Vaterschaft nichts Wert ist". Dagegen könne eine
Gleichstellung der Väter im Familienrecht ihre Bereitschaft fördern, sich
auf ihre Kinder und auch auf die damit verbundene Pflichten einzulassen.

Die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht und der Deutsche
Juristinnenbund halten es für erforderlich, dass ein Gericht zumindest im
Einzelfall dem Vater neben der Mutter das Sorgerecht zusprechen kann, wenn
er längere Zeit mit dem Kind zusammengelebt und ein persönliches Verhältnis
aufgebaut hat.

Der Beschwerdeführer Christian Gambert aus Tübingen, Vater des neunjährigen
Jonathan, appellierte eindringlich an den Ersten Senat, die Rechte der Väter
zu stärken. Er selbst kümmere sich seit der Geburt um seinen Sohn, der auch
nach der Trennung während der Hälfte der Woche bei ihm sei. "Ich habe fast
zehn Jahre gemeinsame Erziehungspraxis vorzuweisen", sagte Gambert. Seine
frühere Partnerin begründete ihre Ablehnung mit einem Bedürfnis nach
"Rechtssicherheit". Sie wolle nicht mit dem Risiko leben, mit einem Prozess
überzogen zu werden. (dpa, AP)

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/194687.html

und schließlich ein Programmtipp dazu

Arne Hoffmann, Wednesday, 20.11.2002, 23:17 (vor 7840 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: noch ein paar diverse Pressemeldungen zum Thema von Arne Hoffmann am 20. November 2002 21:13:19:

ebenfalls aus den Väter-News:

--- Ankündigung Fernsehreportage mit der Bitte um Veröffentlichung!

30minütige Reportage Titel "Entsorgte Väter - Wie Männer um ihre Kinder kämpfen"

Sendedatum: Donnerstag 21.11.2002
Sendezeit: 22.35
Sendeort: MDR Fernsehen

Wiederholungen am Sonntag, den 24.11.02 um 8 Uhr und am Montag, den 25.11.02 um 5.35 Uhr Am Donnerstag , den 21.11.02 ist ab 22 Uhr zum Thema ein Chat auf der Seite www.mdr.de geschaltet. ---

Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel)

Jolanda, Tuesday, 19.11.2002, 20:17 (vor 7841 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Arne Hoffmann am 19. November 2002 09:39:25:

Lieber Arne

Herzlichen Dank für diesen detaillierten Bericht. Macht einem ja sogar Mut, dass sich doch endlich langsam etwas bewegt.

Ich unterstütze die Forderungen von "Väteraufbruch" und bin hingegen anderer Meinungen sehr wohl dafür, dass man eine uneinsichtige Mutter auch dazu zwingen sollte, dass die Kinder den Kontakt zum Vater beibehalten dürfen.

Den Ausspruch "über die Leiche der Mutter", den kann ich nicht so recht nachvollziehen. Hier geht es doch um das Wohl des Kindes und nicht das Wohl der Mutter.

Ein Vater, der sich um ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern bemüht, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, was dem Kindswohl schaden könnte(und das dürfte in den meisten Fällen absolut der Fall sein), so ein Vater hat in meinen Augen genau das selbe Recht auf sein Kind wie die Mutter es hat.

Ich denke zudem, dass wenn ein Vater auch genug Rechte eingeräumt bekommt, dass er dann auch dem Kind zuliebe eher bereit ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, da er den Sinn darin erkennt und den Nutzen daraus auch unmittelbar miterleben kann.

Ich habe hier eine sehr eigene Meinung. Ich denke einfach, dass viele Frauen auch noch viel zu wenig loslassen können, gerade wenn es um die Kinder geht und dieser "Mythos" nur Mutter ist gut für das Kind oder das beste für das Kind, den kann ich so einfach nicht anerkennen.

Auch wenn das eher radikal klingen mag. Ich bin dafür, dass man immer zum Wohl des Kindes entscheiden sollte und das bedingt in meinen Augen, wenn immer möglich, dass das Kind zu Vater und Mutter kann.

Zudem finde ich es unmenschlich, einem Vater sein Kind zu entziehen. Ich lasse da auch die Argumente nicht gelten, viele wollen das nicht. Ich erlebe das anders. Klar gibt es auch Väter, die ihren Kindern nichts nachfragen, aber es gibt auch Mütter, die die Kinder für Ihre Zwecke benutzen.

Nur die meisten Väter, die ich kenne, die lieben ihre Kinder und würden schrecklich leiden, wenn man ihnen den Umgang mit ihnen einfach verbieten würde.

Also ich bin da durchaus für klare Regeln, die von den Müttern auch eingehalten werden müssen. Mir ist die jetzige Sitation viel zu willkürlich, man kann es doch nicht von der Mutter abhängig machen, ob die Kinder noch regelmässigen Kontakt zu ihrem Vater haben.

Klar ist die beste Lösung die, dass man einvernehmlich und fair eine Lösung sucht, nur wenn das in der Praxis so funktionieren würde, dann würde es ja auch keinen "Väteraufbruch" brauchen.

Es geht einfach nicht, dass es immer noch so ist, dass Männer, wenn es um ihr eigenes Fleisch und Blut geht, so entmündigt werden...anders kann ich es nicht ausdrücken.

Liebe Grüsse
schickt dir
Jolanda

Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel)

Arne Hoffmann, Tuesday, 19.11.2002, 21:18 (vor 7841 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Jolanda am 19. November 2002 18:17:05:

Liebe Jolanda,

ich sehe, wir denken mal wieder sehr ähnlich. :-)

Viel Spaß heute Abend

Arne

Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel)

Jolanda, Tuesday, 19.11.2002, 23:27 (vor 7841 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Arne Hoffmann am 19. November 2002 19:18:31:

Lieber Arne

Vielen Dank, den Spass werde ich haben, ich freue mich schon darauf..zwinkert.

Herzliche Grüsse
aus der Schweiz
schickt dir Jolanda

Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel)

Norbert, Tuesday, 19.11.2002, 22:06 (vor 7841 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Jolanda am 19. November 2002 18:17:05:

Hi Jolanda

Ich helfe gerade einem Freund in so einer Sorgerechtssache.

Es ging um die Ferienregelung.
Die Richterin wollte meinem Freund zwei Wochen Sommerurlaub mit seinen Kindern 'zubilligen', der Mutter deren vier, wobei diese dann noch zwei Umgangswochenenden ersatzlos ausfallen lassen dürfte.
Auch weitere Möglichkeiten der Umgangsbehinderung sollten der Mutter eingeräumt werden.
Dafür wäre mein Freund auch noch verpflichtet worden, Reisen über 50km schriftlich bei der Mutter anzumelden.

Er war im übrigen mit der Kindsmutter verheiratet gewesen.

Ach ja, die Richterin schwafelt viel vom 'Wohl der Kinder', 'Strukturierung des Getrenntlebens'.
Leider vergaß sie trotz Aufforderung und klarer gesetzlicher Vorgaben, die Kinder auch nur einmal zu Gesicht zu bekommen, geschweige denn zu sprechen.

Bei der letzten Verhandlung wurde klar, daß mein Freund vor's OLG geht.
Da fiel der Richterin ein, daß sie die Kinder zwingend anhören muß, machte einen Termin mit der Kindsmutter, mit der Bemerkung, daß sie ihren Beschluß aber nicht ändern wird.

So etwas nennt man Rechtsverweigerung, und zwar des Rechts der Kinder.

Ach ja. Der Richterin war die neueste Rechtssprechung des für sie zuständigen OLG's schriftlich zugeleitet worden.
Und sie scheint doch ein wenig beunruhigt, da sie dies mißachtete.

Gruß
Norbert

Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel)

Jolanda, Wednesday, 20.11.2002, 00:27 (vor 7841 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Norbert am 19. November 2002 20:06:43:

Hi Norbert

Genau das meine ich, ich habe nämlich auch so einen Freund.

Seine Frau ist übrigens Phillipinin, ich habe in meinem Umfeld viele Bekannte, die mit einer Ausländerin à la Links von reishi verheiratet sind. Die meisten fallen früher oder später auf die Fresse.

Hier musst du entweder im Land dieser Frauen leben oder du musst dich auch vorher schriftlich so gut es geht absichern. Hier ist es noch viel krasser.

Diese Frauen sind noch viel härter, wenn es um das Geld geht und vor allem auch wenn es um die Kinder geht! Darum kann ich die Artikel von reishi in dieser Beziehung nicht ernst nehmen, ich empfinde sie als Selbstbetrug, ausser man sichert sich auch dort gut ab!

Nun, auf jedenfall, mein Freund war auch verheiratet, nicht mal ganz fünf Jahre, dann hat sie die Kinder gepackt und ist 120 km weit weg gezogen. Mein Freund kann nun alle vierzehn Tage am Samstag um 13.00 Uhr seinen Sohn holen und muss ihn am Sonntag um 18.00 Uhr wieder zurückbringen. Dafür fährt er zwischen 6 und 8 Stunden Auto, er muss da eine sehr verkehrsreiche Strecke fahen, wo auch oft Staus sind.

Bezahlen muss er das alles selbst und kann das nirgendwo abziehen. Seine Ex brachte ein dreijähriges Mädchen in die Ehe, ich bin Patin von diesem Mächen. Mein Freund hatte ein sehr inniges und gutes Verhältnis zu dem Mädchen, für ihn war das seine Tochter und sie nannte ihn auch Papa, da die Mutter nie mehr Kontakt mit dem Kindsvater hatte, er ist Mexikaner und lebt in den USA, war dies für das Kind ein Glücksfall.

Ich habe selten einen so pflichtbewussten und gutmütigen Menschen getroffen. Er war immer ein verständnisvoller Ehemann, seine junge Frau durfte viel unternehmen. Er hat oft die Kinder übernommen und sie durfte ausgehen. Er wollte sie nicht einsperren, sagte immer, Liebe basiert auf Respekt und Toleranz.

Auf jedenfall durfte er dieses Mädchen, die Tochter seiner Frau und für ihn auch seine Tochter, von einem moment auf den anderen nicht mehr sehen. Nur noch seinen leiblichen Sohn.

Und weisst du, was daran auch so tragisch ist, die Mutter hatte bereits einen neuen Freund, einen Italiener und der ist für all das mitverantwortlich. Er hat seitenlange Anklagen an den Anwalt und das Gericht verfasst und meinen Freund nur schlecht gemacht und er wollte auch, dass mein Freund viel bezahlen muss und er war auch der, der auf keinen Fall wollte, dass da noch regelmässiger Kontakt zu den Kindern besteht. Am liebsten wäre ihm gewesen, wenn man ihm den Sohn auch nicht mehr gegeben hätte.

Er wurde so krass in seinen Vorwüfen und Forderungen, dass sein eigener Anwalt sich beim Anwalt meines Freundes dafür entschuldigt hat.

Ich war dann einmal bei dem Anwalt von meinem Freund, ich sagte ihm, ich möchte gerne einmal mitkommen und seinem Anwalt sagen, was hier so Sache ist und dass er ja sein Bestes geben soll, damit zumindest noch ein kleines bisschen Gerechtigkeit zustande kommt.

Wir haben uns dann auch lange unterhalten und er hat uns angeraten eine Beirätin beizuziehen, also eine zu Verlangen, wegen den Kindern. Dies wurde uns dann gewährt. Was der Ex gar nicht gefiel.

Und beim Scheidungsurteil, wurde eigentlich alles zu seinen Gunsten korrigiert. Das Gericht beschloss, dass er seinen Sohn ab dem moment, wo er zur Schule geht, schon am Freitagabend holen darf und ihn bis Sonntag behalten. Er musste auch weniger bezahlen als sie gefordert hatte.

Aber das Mädchen durfte er nie mehr sehen, wenn er in Urlaub gehen will mit seinem Sohn, dann muss er auch ein schriftliches Gesuch stellen an die Mutter und er darf nicht mal die Wohnung betreten, wenn er seinen Sohn abholt, er wird ihm im Korridor vor der Türe übergeben.

Ich habe erlebt, wie es einem Vater gehen kann, einem Vater, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Der sich immer korrekt verhalten hat, seine Kinder abgöttisch geliebt hat, einfach ein wirklich guter Mensch ist.

Er kann lernen, damit klar zu kommen, dass seine Frau ihm davongelaufen ist, dass er nun dafür bezahlen muss, aber dass man ihn so einschränkt in Bezug auf sein Allerliebstes, seinen Sohn, das kann er nicht lernen, weil man so etwas nicht lernen kann, weil das immer weh tut.

Und dass ist nicht richtig, das ist alles andere als das Beste für das Kind. Ich finde schon, dass man in solchen Situationen, die Mutter auch dazu verpflichten können sollte, dass sie gewisse Umgangsregeln einhalten muss, egal, ob ihr das passt oder nicht.

Ich sehe nicht ein, warum ein Vater aufeinmal das Recht verlieren sollte, sein Kind zu sehen. Egal was sich zwischen den Eltern abspielen mag, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, hat kein Elternteil das Recht dem anderen den Umgang mit seinen eigenen Kindern zu verbieten.

Ich empfinde diese Forderung einfach....wie soll ich sagen, ich kann das nicht verstehen.

Ich würde das nur gelten lassen, wenn dem Kind "Gewalt" angetan würde vom Vater, das gilt aber auch, wenn die Mutter dem Kind "Gewalt" antut.

Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum ein Vater sein Kind nicht sehen soll, auch wenn Mama und Papa nicht mehr zusammen leben.

Es geht hier auch nicht darum, dass es Männer gibt, die sich nicht kümmern, wo die Frauen froh wären, wenn sie es täten. Ich kenne auch so einen Fall...auch das ist schlimm.

Nur gibt das niemandem das Recht, einem Vater den Umgang mit seinem Kind zu verweigern, dem das eben sehr wichtig ist.

Ich bin Mutter, ich muss mir nur vorstellen, wie ich mich fühlen würde, wenn man mir die Kinder aufeinmal wegnehmen würde, wenn man mir sagen würde, ich würde den Kindern nicht gut tun.

Wenn nicht ich und die Kinder bestimmen könnten, dass wir uns sehen möchten, sonder nur alleine der Vater.

Das ist doch der Horror. Ich habe meinen Freund hier erlebt, wie er am Tisch sass und gezittert hat, war ein Dauerzustand. Ich wünsche das niemandem...echt niemandem!

Also bin ich der Meinung, hier muss einiges ändern, die heutigen Scheidungsgesetze sind untauglich, tut mir leid, aber ist meine Meinung.

Ein Gesetz, das so von der Willkür der Mutter abhängig ist, das kann nie gerecht sein. Denn beschliessen kann ein Gericht viel, es durchzusetzen, ist oft ganz schön schwer, und die Ex hat viele Möglichkeiten, dich einfach immer wieder auflaufen zu lassen, ohne dass du viel tun kannst. Ausser du gehst auf Frontalangriff und wehrst dich stetig und vehement.
Ich sehe da viel Handlungsbedarf!

Es grüsst dich
Jolanda

Väter kämpfen um ihre Rechte

Norbert, Wednesday, 20.11.2002, 11:04 (vor 7840 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Jolanda am 19. November 2002 22:27:29:

Hi Jolanda

...
Darum kann ich die Artikel von reishi in dieser Beziehung nicht ernst nehmen, ich empfinde sie als Selbstbetrug, ausser man sichert sich auch dort gut ab!

Was durch bestimmte Generalklauseln in Gesetzen gar nicht geht, das Unterhaltsrecht gehört dazu.
Hier wird ein Verzicht auf Unterhalt als nichtig bezeichnet.
Also durch keinen Ehevertrag regelbar.
<hr>

...
Bezahlen muss er das alles selbst und kann das nirgendwo abziehen.

Genau so etwas ist das perfide.
<hr>

Seine Ex brachte ein dreijähriges Mädchen in die Ehe, ich bin Patin von diesem Mächen. Mein Freund hatte ein sehr inniges und gutes Verhältnis zu dem Mädchen, für ihn war das seine Tochter und sie nannte ihn auch Papa, da die Mutter nie mehr Kontakt mit dem Kindsvater hatte, er ist Mexikaner und lebt in den USA, war dies für das Kind ein Glücksfall.

Nun diese <s>Dame</s> hat darin offenbar Erfahrung, Männer abzulegen.
Um so schlimmer für dieses Mädchen.
<hr>

Ich habe selten einen so pflichtbewussten und gutmütigen Menschen getroffen. Er war immer ein verständnisvoller Ehemann, seine junge Frau durfte viel unternehmen. Er hat oft die Kinder übernommen und sie durfte ausgehen. Er wollte sie nicht einsperren, sagte immer, Liebe basiert auf Respekt und Toleranz.

Dies ist eines der Probleme.
Diese 'Mutter' kennt keine Grenzen.
Dies erzeugt Gier auf immer mehr.
<hr>

Auf jedenfall durfte er dieses Mädchen, die Tochter seiner Frau und für ihn auch seine Tochter, von einem moment auf den anderen nicht mehr sehen.

Klasse Mutter!
<hr>

Und weisst du, was daran auch so tragisch ist, die Mutter hatte bereits einen neuen Freund, einen Italiener und der ist für all das mitverantwortlich.

Nun, es ist leicht Männer gegen Männer aufzuhetzen.
In solchen Fällen häufig, ich kenne es von mir selbst.
Der Freund meiner Ex hat mich auch schon bedroht.
<hr>

Er hat seitenlange Anklagen an den Anwalt und das Gericht verfasst und meinen Freund nur schlecht gemacht und er wollte auch, dass mein Freund viel bezahlen muss und er war auch der, der auf keinen Fall wollte, dass da noch regelmässiger Kontakt zu den Kindern besteht. Am liebsten wäre ihm gewesen, wenn man ihm den Sohn auch nicht mehr gegeben hätte.

Gier und Bosheit gibt es bei allen Geschlechtern.
Nur darf man dem als Richter nicht nachgeben.
<hr>

Wir haben uns dann auch lange unterhalten und er hat uns angeraten eine Beirätin beizuziehen, also eine zu Verlangen, wegen den Kindern. Dies wurde uns dann gewährt. Was der Ex gar nicht gefiel.

Schön :-)
<hr>

Und beim Scheidungsurteil, wurde eigentlich alles zu seinen Gunsten korrigiert. Das Gericht beschloss, dass er seinen Sohn ab dem moment, wo er zur Schule geht, schon am Freitagabend holen darf und ihn bis Sonntag behalten. Er musste auch weniger bezahlen als sie gefordert hatte.

Weniger als ich durchgesetzt habe, aber immerhin ein Anfang.
<hr>

Aber das Mädchen durfte er nie mehr sehen,

:-(((
Ein Verbrechen an dem Mädchen!
<hr>

wenn er in Urlaub gehen will mit seinem Sohn, dann muss er auch ein schriftliches Gesuch stellen an die Mutter

Das ist das Letzte :-((((
Hier hat Feminista zugeschlagen.
Gleichberechtigung? Keine Spur.
<hr>

und er darf nicht mal die Wohnung betreten, wenn er seinen Sohn abholt, er wird ihm im Korridor vor der Türe übergeben.

Geht mir ebenso.
<hr>

Und dass ist nicht richtig, das ist alles andere als das Beste für das Kind. Ich finde schon, dass man in solchen Situationen, die Mutter auch dazu verpflichten können sollte, dass sie gewisse Umgangsregeln einhalten muss, egal, ob ihr das passt oder nicht.

Die Einseitigkeit von Rechten und Pflichten nach einer Scheidung sind das Problem.
Gieb einem die Gewißheit das er immer Recht bekommt, egal was er tut, er wird es früher oder später mißbrauchen.

Ich sehe nicht ein, warum ein Vater aufeinmal das Recht verlieren sollte, sein Kind zu sehen. Egal was sich zwischen den Eltern abspielen mag, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, hat kein Elternteil das Recht dem anderen den Umgang mit seinen eigenen Kindern zu verbieten.
Ich empfinde diese Forderung einfach....wie soll ich sagen, ich kann das nicht verstehen.

Hanebüchen, würde ich sagen.
Völlige Zustimmung.
<hr>

Ich würde das nur gelten lassen, wenn dem Kind "Gewalt" angetan würde vom Vater, das gilt aber auch, wenn die Mutter dem Kind "Gewalt" antut.

Selbst dann ist dies nicht immer gut.
Natürlich muß dann Vorsorge getroffen werden, begleiteter Umgang z.B.
Es muß bei der Einzelfallprüfung bleiben.
<hr>

Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum ein Vater sein Kind nicht sehen soll, auch wenn Mama und Papa nicht mehr zusammen leben.

Zustimmung.
<hr>

Es geht hier auch nicht darum, dass es Männer gibt, die sich nicht kümmern, wo die Frauen froh wären, wenn sie es täten. Ich kenne auch so einen Fall...auch das ist schlimm.
Nur gibt das niemandem das Recht, einem Vater den Umgang mit seinem Kind zu verweigern, dem das eben sehr wichtig ist.

Genau, eine Kollektivschuld gibt es nicht.
Es wird aber immer wieder versucht Fehlverhalten irgendwelcher Männer als Begründung für Diskriminierung von Männern heranzuziehen.
Gilt auch für andere Bereiche.
<hr>

Also bin ich der Meinung, hier muss einiges ändern, die heutigen Scheidungsgesetze sind untauglich, tut mir leid, aber ist meine Meinung.
Ein Gesetz, das so von der Willkür der Mutter abhängig ist, das kann nie gerecht sein. Denn beschliessen kann ein Gericht viel, es durchzusetzen, ist oft ganz schön schwer, und die Ex hat viele Möglichkeiten, dich einfach immer wieder auflaufen zu lassen, ohne dass du viel tun kannst. Ausser du gehst auf Frontalangriff und wehrst dich stetig und vehement.

Ein Teil der Gesetze ist gar nicht so schlecht.
Aber die Auslegung durch femistisch geprägte Richter ist verheerender.
Und Gesetzgeber, die nun 'Gender Mainstream' als Mittel zur Durchsetzung von rechtswidrigen männerfeindlichen Gesetzen ansehen.
<hr>

Ich sehe da viel Handlungsbedarf!

Zustimmung.
Ich tue mein Bestes für meinen Freund, der dem Ganzen recht hilflos ausgeliefert war, und zudem noch eine ziemlich unerfahrene Rechtsanwältin hat.
Die Richterin bekommt auch noch Ärger.
<hr>

Es grüsst dich
Jolanda

Gruß zurück
Norbert

Re: Väter kämpfen um ihre Rechte

Jolanda, Wednesday, 20.11.2002, 12:09 (vor 7840 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Väter kämpfen um ihre Rechte von Norbert am 20. November 2002 09:04:47:

Lieber Norbert

Wie ich sehe, gehen wir hier absolut konform.

Ich wünsche deinem Freund auf jedenfall viel Glück. Es ist gut, dass du ihn unterstützt, ich habe die Erfahrung gemacht, dass in solchen Situationen ein engagierter Freund viel helfen kann!

Man kann schon etwas tun, aber es setzt echt Durchaltevermögen und einen starken Willen voraus. Bei meinem Freund hat es einiges bewegt.

Es ist mittlerweile sogar so, dass die Ex anfängt zu begreifen, dass sie wohl doch einiges falsch gemacht hat.

Ich muss hierzu sagen, dass sie noch sehr jung ist und von daher schon auch leicht beeinflussbar. Ich hatte früher ein sehr enges Verhältnis zu ihr, wir konnten über alles reden, aber als sie dann anfing sich so quer zu stellen wegen den Kindern, da habe ich ihr eben ganz ehrlich gesagt, was ich davon halte und dass das echt "scheisse" ist für die Kinder, was sie hier durchzieht und ich sie nicht verstehen kann. Darauf hin, hat sie sich total zurückgezogen und war beleidigt.

Nur mittlerweile ist die Situation so, dass ihr neuer Freund eben doch so ist, wie ich ihr immer gesagt habe, sie ist heute wohl dort, wo ich es ihr prophezeit habe. Das lässt sie nun doch nachdenken.

Sie kommt nun schrittweise wieder auf ihren Ex-Mann zu und es sieht ganz so aus, als könnten wir die Situation mit viel Feingefühl und Durchhaltevermögen immer mehr zu Gunsten von meinem Freund verbessern.

Sie hat sich vor kurzem sogar bereit erklärt, ganz von sich aus, dass sie eine Rechnung von ihrem Ex-Mann übernimmt, weil er echt finanziell unten durch muss, jetzt wo er für sie und den kleinen bezahlen muss und selbst auch noch leben sollte. Sie hat ihn einfach gebeten, ihr die Rechnung dann zu übergeben, wenn ihr Freund nicht zu hause ist, weil der dann sonst total ausrasten würde.

In diesem ganz spezifischen Fall war es der neue Freund der gehetzt hat, ich habe ihn kennen gelernt und ich war entsetzt, der hatte einen richtigen Hass auf den Ex-Mann, aber das war nur Eifersucht und Angst. Er dachte wohl, wenn er dafür sorgt, dass keine Verbindung mehr zustande kommt, dann ist er ihn los. Und deshalb hat er auch auf eigene Faust versucht, alles zu tun, damit der Ex seiner Freundin die Kinder nicht mehr sieht.

Nur diese Rechnung ist nicht aufgegangen. Und es scheint ganz so, dass er auch sonst viel Druck macht, aufjedenfall scheint sie schon zu bereuen, dass sie so voreilig gehandelt hat.

Wir werden sehen, was hier weiter geschieht. Ich werde auf jedenfall das Beste tun und versuchen so zu vermitteln, dass mein Freund wieder einen engeren Kontakt zu seinem Sohn pflegen kann und auch das Mädchen wieder zu uns kommen darf. Ich bin recht zuversichtlich. Nur hat das nun drei Jahre gedauert und dieser Freund von mir, der hat sehr gelitten.

Mir ist einfach auf erschreckende Weise klar geworden, wie hilflos ein Mann ist, wenn seine Ex, egal aus welchen Gründen den Umgang mit den Kinder unterbinden will.

Und so etwas kann ich nicht akzeptieren, das wehrt sich mein Gerechtigkeitssinn, da bekomme ich einfach eine schreckliche Wut.

Und wenn mich als Aussenstehende die Wut packt, wie muss es da einem betroffenem Vater gehen?!

Also, ich wünsche deinem Freund wirklich, dass ihr es schafft, auch in seinem Fall das Beste heraus zu holen.

Liebe Grüsse
schickt dir
Jolanda

Deutsche Juristinnenbund / Sabine Heinke

Norbert, Wednesday, 20.11.2002, 15:24 (vor 7840 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Arne Hoffmann am 19. November 2002 09:39:25:

Ich hate mich schon über "Deutsche Juristinnenbund" gewundert.

Passend zu dem Thema:

Am Dienstag sprach sich der Deutsche Juristinnenbund für die Möglichkeit eines väterlichen Sorgerechts im Einzelfall aus. Bei einem längeren Zusammenleben unverheirateter Eltern könne(?) es im Interesse des Kindeswohls liegen, das Sorgerecht beiden zuzuweisen, begründete die Bremer Juristin Sabine Heinke diesen Vorstoß. Durch das alleinige Recht der Mütter werde ein Konflikt zwischen den sich trennenden Eltern nicht vermieden, betonte Heinke.

Frankfurter Rundschau 2002

Warum so zögerlich und nur im Einzelfall?
Und nach 'lägerem Zusammenleben': x Tage, Wochen, Monate, Jahre?
Wachsweich, oder?
'Könne im Interesse des Kindes liegen'

Das Entziehen des Sorgerechts für einen Hallodri wäre wohl ein leichtes.
Abgesehen davon würde sich ein solcher gar nicht darum bemühen.

Hier vielleicht die Antwort:
wer ist Sabine Heinke?

Auch hier soll nicht an dem Machtverhältnis der Mütter gerüttelt werden, nur eine rechtlich völlig haltlose Situation gemildert werden.
Ansosten weiter wie bisher.

Also auch nur eine femistisch durchdrungene Institution?
Obige Person deutet darauf hin.

Bezeichnend auch die 'Begründungen' von Müttern im Artikel der Frankfurter Rundschau. 'Kindisch' nannte man dieses früher.

Gruß
Norbert

Re: Deutsche Juristinnenbund / Sabine Heinke

Jolanda, Wednesday, 20.11.2002, 15:42 (vor 7840 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Deutsche Juristinnenbund / Sabine Heinke von Norbert am 20. November 2002 13:24:58:

Hi Norbert

Ich habe mich mal ein bisschen durch den Link gelesen, in welchem beschrieben wird, wer diese Sabine Link denn nun ist.

Nun, wie soll ich sagen, eine solche Person sollte niemals in der Position sein in der sie ist!

Solche Richterinnen oder Anwältinnen sind doch gar nicht in der Lage unvoreingenommen zu urteilen. Ich kann nicht verstehen, wie man so einer Person so ein Amt zuteilt.

Wir brauchen an diesen Stellen aufgeschlossene und faire Personen, denen wirklich das Wohl der Kinder am Herzen liegt und nicht solche, die ihren persönlichen Aversionen und Vorurteilen bei jeder Gelegenheit eine Bühne schaffen, auf der sie sich präsentieren können.

Wenn solche Menschen dazu ermächtigt werden über das Schicksal eines Vaters und dessen Kinder zu urteilen, dann wundere ich mich kein bisschen, dass hier soviel Missbrauch betrieben wird.

Es grüsst dich
Jolanda

Nachtrag :-)

Jolanda, Wednesday, 20.11.2002, 15:45 (vor 7840 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Deutsche Juristinnenbund / Sabine Heinke von Jolanda am 20. November 2002 13:42:00:

---Ich meine natürlich Sabine Heinke, wobei sie mir schon ein bisschen "link" vorkommt, das sagt man bei uns, wenn jemand unfair und parteiisch ist!

Re: Nachtrag :-)

Norbert, Wednesday, 20.11.2002, 17:34 (vor 7840 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Nachtrag :-) von Jolanda am 20. November 2002 13:45:14:

---Ich meine natürlich Sabine Heinke, wobei sie mir schon ein bisschen "link" vorkommt, das sagt man bei uns, wenn jemand unfair und parteiisch ist!

Sagt man bei uns auch.
Paßt auch wunderbar.
War wohl ein Freud'scher Verschreiber, den ich aber voll unterstütze.

Was mich ärgert ist, daß man solche Leute auch noch für 'Gutachten' heranzieht, obwohl ihre Einstellung bekannt ist.
Und schon dies zeigt Parteilichkeit auf.
Damit hat Fr. B* (selig ihres Mandats) ihre Haltung erneut bewiesen.

Allerdings bin ich auch überrascht gewesen, daß selbst solche Personen wie SH die genannten Paragraphen als verfassungswidrig einschätzten, wenn auch nicht vollständig.
Neutralere Gutachter hätten dies wohl vollständig gemacht.

Allen Vätern, die diese oder ähnliche Richterinnen zugemutet wurde, muß man bedauern.

Bei meinem Freund hat die Richterin sich auch einen Freud'schen Versprecher erlaubt.
Sie nannte die Ex, 'die Geschädigte'.
Ein Schelm wer böses dabei denkt?

Gruß
Norbert

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