Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Collantix, Tuesday, 28.01.2003, 18:10 (vor 7761 Tagen)

Hallo zusammen,

einige werden es wohl schon mitbekommen haben. Ich gebe den Artikel einfach mal wieder. ER stand in der gestrigen SZ.

<tt>Berlin (AP) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Strafrecht für Sexualdelikte verschärfen. Jeder, der erfährt, daß ein Kind mißbraucht wird oder werden soll, müsse dies Polizei oder Jugendamt melden, forderte die SPD-Ministerin in der Bild am Sonntag. Nichtanzeige soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme vor allem Nachbarn und Verwandte in die Pflicht nehmen, die oftmals über sexuelle Mißhandlungen von Kindern Bescheid wüssten. Zypries kritisierte, daß viele Menschen im Umfeld von Opfern oftmals nichts gegen den Mißbrauch unternähmen, obwohl sie davon wüssten oder zumindest ahnten. Wir erwarten, daß sie sich einmischen und Mißbrauch verhindern", betonte die Ministerin. Wirksamer Schutz werde nur erreicht, wenn sich alle verantwortlich fühlten. Zypries wies darauf hin, daß gefährliche Sexualstraftäter bereits heut "für immer weggesperrt" werden könnten. Da habe die Bundesregierung Nachholbedarf.</tt>

Gruß

Collantix

Re: Es lebe der Blockwart unseligen Gedenkens!

Ferdi, Tuesday, 28.01.2003, 18:41 (vor 7761 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Collantix am 28. Januar 2003 16:10:32:

Hallo zusammen!

Das ist ja nun ein Hammer! Sowas kann ja auch nur von einer Quotenfrau kommen! Es bestand schon von jeher die Pflicht, Verbrechen, von denen man erfuhr, anzuzeigen. Jetzt soll also zur Spitzeljagd auf alle die Familien geblasen werden, aus deren Wohnungstuer mal das Weinen eines Kindes herausdringt (vielleicht weil es 'ne 6 nach Hause gebracht hat). Und was ist, wenn sich aufgrund einer solchen, nur auf "Ahnung" (=Kaffeesatzleserei) erfolgenden Anzeige die unbescholtene Familie der ueblichen Hexenjagd durch die Bloedzeitung und verantwortungslose Fernseh-Dreckschleudern ausgesetzt sieht? Dafuer moechte ich nicht verantwortlich sein!

Diese Justizquotenfrau tut ja so, als ob alle Nase lang ueberall Kinder misshandelt wuerden. Vor 75 Jahren hing der Blockwart mit den Loeffeln an der Wand um zu hoeren, ob der Nachbar BBC hoert. Und jetzt? Ausserdem: Wer will mir wie nachweisen, ob ich etwas "erahnt" habe oder nicht? Soviel Bloedsinn kann wirklich nur eine Quotenfrau produzieren. Was will man auch von einem Haufen von Dilettanten anderes erwarten? Von einer Regierung, die ein "Gewaltschutzgesetz" herausgebracht hat, das mehr Missbrauchspotential als Schutz vor Gewalt bietet? Was kann man von einer Regierung erwarten, die den vor dem Abwuergen stotternden Volkswirtschaftsmotor dadurch wieder drehfreudiger machen will, dass sie ihn mit noch mehr und noch mehr Steuern belastet, auf dass er moeglichst bald ganz stehen bleibt? Vor soviel geballtem SachUNverstand kann man nur noch kopfschuettelnd kapitulieren und resignierend feststellen, dass es noch was gibt, das die PISA-Studien um Groessenordnungen toppen kann.

Armes Deutschland!

etwas resigniert gruesst

Ferdi

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Garfield, Tuesday, 28.01.2003, 18:50 (vor 7761 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Collantix am 28. Januar 2003 16:10:32:

Hallo Collantix!

Offenbar ist diese Ministerin der Meinung, daß Anwälte an (egal ob fälschlicherweise oder nicht) des sexuellen Mißbrauchs angeklagten Männern noch nicht gut genug verdienen. Deshalb wäre es doch für diesen Berufsstand viel besser, auch noch die Nachbarn mit einzubeziehen und die automatisch auch gleich mit vor Gericht zu bringen.

In Zukunft kann also nach dem Willen dieser Ministerin von einem Sorgerechtsprozeß inklusive Mißbrauchsvorwurf nicht nur eine ehemalige Familie betroffen sein, sondern auch noch sämtliche Mitbewohner in einem Mehrfamilienhaus, und in kleinen Dörfern womöglich die gesamte Einwohnerschaft... Da werden sich diverse Anwälte ja schon in freudiger Erwartung die Hände reiben.

Überhaupt hat es ja beim Mißbrauch mit dem Mißbrauch in letzter Zeit einige Rückschläge gegeben, wobei der wesentlichste Rückschlag darin besteht, daß das Thema überhaupt öffentlich thematisiert worden ist. Auch kann mittlerweile nicht mehr jede(r) mit ausreichend ausgeprägter erotischer Fantasie einfach aus einer harmlosen Kinderzeichnung einen Mißbrauchsvorwurf konstruieren. Das hat den Anwälten natürlich Einkommenseinbußen gebracht, die man nun offenbar wieder reinholen will, plus fettem Zusatzbonus.

Ausgehend von der momentanen Rechtspraxis in diesem Bereich ist zu befürchten, daß dann die Verwandten und Nachbarn eines des sexuellen Mißbrauchs angeklagten Mannes (denn Frauen wird's ja auch weiterhin kaum betreffen) beweisen müssen, nichts von dem Mißbrauch gewußt zu haben. Diejenigen, die das jetzt jubelnd begrüßen, sollten sich erst einmal vor Augen halten, daß es sie selbst auch jederzeit treffen kann. Und zwar unabhängig vom Geschlecht. Genauso wie die Bürokraten des Jugendamtes jetzt auch keineswegs nur Männern die Kinder ohne wirkliche Begründung wegnehmen. Was als radikalfeministische Keule gegen Männer geplant ist, wird auch hier wieder einmal wahllos unschuldige Menschen beiderlei Geschlechts treffen.

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Anzeige von Sexualstraftätern/ nichts dazugelernt

Max, Tuesday, 28.01.2003, 19:34 (vor 7761 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Collantix am 28. Januar 2003 16:10:32:

Hi Collantix,

man muß sich mal überlegen, daß diese Strafrechtsverschärfung (bei der bekannt großen Denunziationsfreudigkeit des gesunden, deutschen Volksempfindens)in einer Zeit NACH Worms, Flachslanden, den Fehlleistungen von "Zartbitter" und "Wildwasser" kommt und weit nach der Blockwartsepoche.

Ich kann nur sagen: Nichts dazugelernt.

Freundlicher Gruß - Max

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Collantix, Tuesday, 28.01.2003, 19:37 (vor 7761 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Collantix am 28. Januar 2003 16:10:32:

Hallo zusammen,

ich habe mich mit einer Kommentierung zunächst einmal bewußt zurückgehalten.

Ich halte gerade die Ahnung für sehr spekulativ. Ich sehe auch die große Gefahr, daß hier ordentlich Schindluder getrieben werden wird.
Es sind ja nicht "nur" Verwandten und Nachhbarn, die bei einer Ahnung verpflichtet werden sollen, sondern das wird richtig weite Kreise ziehen. Zum Umfeld gehören auch Kindergarten, Schule...

Ich begrüße es allerdings, daß es gemeldet werden muß, wenn man Kenntnis von einem vollzogenen Mißbrauch hat. Gerade um die mißbrauchten Kinder zu stärken.

Unklar ist für mich, ob bei dieser Gelegenheit Jugendämter und Polizei gleichgeschaltet werden sollen. Denn bis jetzt besteht immer noch ein Unterschied, ob ich einen Mißbrauch dem Jugendamt melde oder der Polizei. Und wie sieht das bei einer Ahnung aus?

Gruß

Collantix

Re: Ergänzung

Collantix, Tuesday, 28.01.2003, 19:44 (vor 7761 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Collantix am 28. Januar 2003 16:10:32:

Hallo zusammen,

unter [link=http://www.bmj.de" target="_top]http://www.bmj.de[/link] bin ich leider nicht fündig geworden. Das scheint wohl wirklich sehr frisch zu sein...

Gruß

Collantix

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Jörg, Wednesday, 29.01.2003, 00:45 (vor 7760 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Collantix am 28. Januar 2003 16:10:32:

Hallo Collantix!

Berlin (AP) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Strafrecht für Sexualdelikte verschärfen. Jeder, der erfährt, daß ein Kind mißbraucht wird oder werden soll, müsse dies Polizei oder Jugendamt melden, forderte die SPD-Ministerin in der Bild am Sonntag. Nichtanzeige soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Warum nur fünf Jahre? Auf eine Nichtanzeige sollte nach meinem Dafür-
halten mindestens 100 Jahre Kerkerhaft bei Wasser und Brot stehen (tägliche
Auspeitschungen inklusive).

Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme vor allem Nachbarn und Verwandte in die Pflicht nehmen, die oftmals über sexuelle Mißhandlungen von Kindern Bescheid wüssten. Zypries kritisierte, daß viele Menschen im Umfeld von Opfern oftmals nichts gegen den Mißbrauch unternähmen, obwohl sie davon wüssten oder zumindest ahnten. Wir erwarten, daß sie sich einmischen und Mißbrauch verhindern", betonte die Ministerin. Wirksamer Schutz werde nur erreicht, wenn sich alle verantwortlich fühlten.

Sehr richtig! Wir brauchen in jeder Familie mindestens einen Blockwart,
der bei der leisesten Vorahnung unerbittlich durchgreift.

Als sinnvolle Ergänzung sollte man Frau Zypries den Aufbau eines Spitzel-
systems nach Stasi-Vorbild vorschlagen. Noch lebende Apparatschiks aus der
ehemaligen DDR könnten dabei helfen, ein solches System in Windeseile
bundesweit zu installieren.

Gruß, Jörg

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Collantix, Wednesday, 29.01.2003, 19:51 (vor 7760 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Jörg am 28. Januar 2003 22:45:36:

Hallo Jörg,

Als sinnvolle Ergänzung sollte man Frau Zypries den Aufbau eines Spitzel-
systems nach Stasi-Vorbild vorschlagen. Noch lebende Apparatschiks aus der
ehemaligen DDR könnten dabei helfen, ein solches System in Windeseile
bundesweit zu installieren.

Ein paar noch lebende Größen aus dem 1000jährigen Reich können bei diesem Unterfangen auch noch mitwirken...

Gruß

Collantix

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Odin, Wednesday, 29.01.2003, 01:03 (vor 7760 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Collantix am 28. Januar 2003 16:10:32:

Bleibt mal auf dem Teppich Leute:
NATÜRLICH ist jeder verplichtet eine Straftat anzuzeigen. Das hat mit Bespitzelung nicht das Geringste zu tun.
NATÜRLICH sollte man endlich den Leuten auf die Füße treten, die schon gar nicht mehr wissen, wohin sie schauen sollen, nur damit sie nichts sehen müssen. Es sind schon genug Kinder in den Wohnungen verhungert und die Nachbarn waren froh, daß das Geplärre endlich Schluß hatte. Wird Zeit, daß dagegen mal was unternommen wird! Ein längst überfälliger Vorstoß also IMO.
Schwarz sehe ich allerdings, daß vom Ehepartner verlangt werden kann, den Mißbrauch anzuzeigen. Meines Wissens kann man nicht verlangen, daß nähere Verwandte angezeigt werden. Auch vor Gericht kann man ja die Aussage verweigern, wenn man dadurch einen Ehepartner belasten würde. Wobei es schon krass ist, wenn einer Mutter, einem Vater die Kinder egal sind und er/sie dem Mißbrauch tatenlos zusieht!
Von Bespitzelung war jedenfalls NIRGENDWO die Rede. Es geht um eine Verpflichtunge zur Anzeige, wenn deutliche Hinweise vorliegen und das finde ich gut!

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Garfield, Wednesday, 29.01.2003, 15:52 (vor 7760 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Odin am 28. Januar 2003 23:03:50:

Hallo Odin!

"NATÜRLICH ist jeder verplichtet eine Straftat anzuzeigen."

Ja, das ist ja gerade das Problem! Schon jetzt ist jemand, der zweifelsfrei eine Straftat beobachtet oder von einer Straftat gehört hat, verpflichtet, diese zur Anzeige zu bringen.

Dieses geplante Gesetz macht also nur dann Sinn, wenn es eine Ausweitung dieses generellen Gesetzes in Bezug auf Kindesmißbrauch darstellt. Wie kann so eine Ausweitung aussehen? Zuerst einmal kann man im Fall des Kindesmißbrauchs das Strafmaß für den Fall einer bewußten Nichtanzeige erhöhen. Wieso aber tut man das dann nur bei Kindesmißbrauch und nicht z.B. bei Mord? Das allein stinkt schon mal nach einer rein propagandistisch motivierten Maßnahme.

Trotzdem wäre das allein ja noch akzeptabel. Eine weitere Verschärfungsmöglichkeit besteht nun aber noch darin, daß eben im Falle des Kindesmißbrauchs solch eine Straftat nicht nur angezeigt werden muß, wenn man zweifelsfrei davon weiß, sondern eben auch, wenn man sie nur vermutet oder eventuell für möglich hält.

Das Problem des Mißbrauchs mit dem Mißbrauch besteht ja eben darin, daß beispielsweise übereifrige Erzieher(innen) mit ausgeprägter sexueller Fantasie schon bei harmlosesten Äußerungen von Kindern gleich Mißbrauchsbeschuldigungen erhoben haben. Oftmals wurden sowohl die Kinder als auch die Eltern durch den darauf folgenden Inquisitionsprozeß mehr geschädigt als das wahrscheinlich bei einem echten Mißbrauch der Fall gewesen wäre.

Da dieser Mißstand mittlerweile öffentlich thematisiert wurde, scheint sich diese Situation ein wenig gebessert zu haben. Es sind mittlerweile diverse Fälle bekannt geworden, in denen sich der Mißbrauchsvorwurf definitiv als unbegründet erwiesen hat. Ich erinnere mich da z.B. an den Fall eines türkischen Kindes. Es erzählte im Kindergarten von einer weißen Flüssigkeit in seinem Mund und von einer Schlange in seinem Hintern. Für die Kindergärtnerin war sofort klar, daß es sich dabei nur um Sperma und um einen Penis gehandelt haben konnte. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, die Mühlen der Justiz liefen fleißig an, und letztendlich stellte sich dann glücklicherweise folgendes heraus: Die weiße Flüssigkeit im Mund war irgendeine Paste gewesen, die ein Zahnarzt an den Zähnen des Kindes verwendet hatte. Die Schlange war ein Spulwurm. Bei einer Untersuchung war festgestellt worden, daß das Kind Würmer hat, und die Eltern haben es ihm dann eben so erklärt. (Soweit ich mich erinnere, ist das Wort für "Wurm" und "Schlange" im Türkischen sogar identisch.) Beides wurde von den jeweiligen Ärzten bestätigt.

Da mehrere solcher Fälle publik gemacht worden sind, sind viele übereifrige Erzieher eben wahrscheinlich etwas vorsichtiger geworden, mit dem Ergebnis, daß entsprechend weniger Fälle zur Anzeige gebracht wurden. Und das in den allermeisten Fällen mit Sicherheit auch zu Recht.

Nun hat sich aber in den letzten Jahrzehnten eine regelrechte "Helferindustrie" etabliert, also jede Menge Beratungsstellen, in denen zumeist radikalfeministisch geschulte Mitarbeiterinnen sitzen und damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Wenn es weniger Anzeigen wegen Kindesmißbrauchs gibt, haben die auch weniger zu tun. Gerade in Zeiten von zunehmend leeren Kassen müssen sie nun damit rechnen, daß ihnen staatliche Gelder zumindest gekürzt oder aber sogar ganz gestrichen werden.

Was tut frau also dagegen? Frau kontaktiert eine gute Bekannte und Mitkämpferin, die wiederum eine Mitarbeiterin der erwähnten Ministerin kennt, oder vielleicht auch die Ministerin höchstpersönlich... Und schon gibt es einen neuen Gesetzentwurf, der nicht nur Erzieher, sondern die gesamte Bevölkerung bei Androhung drakonischer Strafen regelrecht dazu verdonnert, schon bei dem leisesten Verdacht auf einen Mißbrauchsfall sofort Anzeige zu erstatten. Auf daß die Hexenjagd wieder intensiviert wird und die staatlich geförderten Inquisitorinnen wieder reichlich Arbeit bekommen und ihre berufliche Existenzberechtigung weiterhin nachweisen können...

Noch fataler wird das, wenn man dieses Gesetz dann quasi auch nachträglich anwendet. Konsequenterweise muß dann nämlich bei jedem Mißbrauchsfall auch untersucht werden, ob es möglicherweise Mitwisser gab. Das kann dann durchaus so weit gehen, daß man pauschal sagt, daß Nachbarn oder enge Verwandte doch eigentlich eine Veränderung im Verhaltens des Kindes bemerkt haben und daraus auf einem Mißbrauch hätten schließen müssen... Und schon kommen Nachbarn und Verwandte in die Situation, nachweisen zu müssen, daß sie davon nicht nur nichts wußten, sondern es auch nicht ahnen konnten. Wie aber soll so ein Nachweis erfolgen?

Dieses Gesetz ist flüssiger als flüssig, da es bereits Gesetze gibt, die genau das abdecken, was jetzt als Begründung für diesen Unsinn herhalten muß.

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Odin, Wednesday, 29.01.2003, 21:16 (vor 7760 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Garfield am 29. Januar 2003 13:52:49:

Tut mir leid, aber nichts von dem, was Du hier andeutest und in dem Gesetz befürchtest finde ich tatsächlich in den Informationen über diese Verschärfung. Da wird m.E. protestiert, nur um protestiert zu haben. Etwas seltsam, wenn man bedenkt, daß IMO Männer NICHT diejenigen sind, die in der Hauptsache Kinder mißbrauchen. Daher wüßte ich auch nicht, warum mich dieses Gesetz ALS MANN angreifen sollte:

Pressestelle BMFSFJ

Pressemitteilung Nr. 24
Veröffentlicht am 29. Januar 2003

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Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen

Bundesministerinnen Brigitte Zypries und Renate Schmidt stellen
Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
----------------------------------------------------------------------

Das Bundeskabinett hat heute einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verabschiedet.
Der Aktionsplan, der unter der Federführung des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht, bündelt die verschiedenen
Aktivitäten der Bundesregierung in einem ressortübergreifenden
Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie
(im Internet), Kinderhandel und Kinderprostitution. Die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, stellt den Aktionsplan gemeinsam mit der Bundesministerin der
Justiz, Brigitte Zypries, vor.

Der Aktionsplan hat vier zentrale Ziele:

* den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter
zu entwickeln,
* die Prävention und den Opferschutz zu stärken,
* die internationale Strafverfolgung und Zusammenarbeit sicher zu
stellen sowie
* die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote zu fördern.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, erklärt: "Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit
eigenen Rechten. Sie brauchen unseren Schutz und unsere Unterstützung,
denn sie sollen ohne Gewalt und ohne sexuelle Übergriffe aufwachsen
können. Wir wollen Kinder stark machen und Erwachsene aufmerksam
machen, damit sexuelle Gewalt von Anfang an keine Chance hat. Allein
in Deutschland werden jährlich etwa 15.000 Fälle von sexuellem
Kindesmissbrauch erfasst, die Dunkelziffer ist weitaus höher. Kinder
leiden meist ein Leben lang unter den Folgen des ihnen zugefügten
Leids. Wir müssen alles dafür tun, um unsere Kinder davor zu schützen.
Die Opfer von sexueller Gewalt brauchen Hilfe und Unterstützung, die
Täter müssen konsequent verfolgt und hart bestraft werden."

Ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts der Bundesregierung ist
die Fortentwicklung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Die Bundesministerin der Justiz,
Brigitte Zypries, erklärt: "Sexueller Kindesmissbrauch ist eine
abscheuliche Straftat, die eine entsprechende Strafe nach sich ziehen
muss. Mit der Reform des Sexualstrafrechts verschärfen wir nochmals
die in den Strafvorschriften gegen den sexuellen Missbrauch von
Kindern angedrohten Strafen, um den Schutz von Kindern vor
Sexualstraftätern und vor sexueller Ausbeutung zu stärken."

Die neuen Möglichkeiten des Internets machen weitere Anpassungen im
Strafrecht erforderlich. Vor allem der Bereich der Anbahnung von
Kontakten zu Kindern, die den sexuellen Missbrauch zum Gegenstand
haben, soll strafrechtlich wirksamer erfasst werden. Vorgesehen ist
ferner, die zunehmende Verbreitung von Kinderpornografie im Internet
durch die Verschärfung der Strafvorschriften gegen den Erwerb und den
Besitz von kinderpornografischen Schriften wirksamer zu bekämpfen.

Neben den gesetzlichen Regelungen nimmt im Aktionsplan auch der
Bereich der Prävention und Intervention einen großen Stellenwert ein.
Gezielte präventive Maßnahmen und Hilfen richten sich insbesondere an
Kinder, Eltern, Multiplikatoren, die Polizei, die Justiz und die
Tourismusbranche.

Projekte der Bundesregierung im Bereich der Prävention und
Intervention sind u.a.:

* Verstärkung der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, u.a.
durch eine bundesweite Präventionskampagne sowie die Herausgabe
eines Elternratgebers,
* Ausbau der Beratungsangebote für Kinder und Eltern durch die
Förderung des Kinder- und Jugendtelefons sowie des
Elterntelefons,
* Entwicklung eines Modellprojekts zur Rückfallvorbeugung sexuell
devianter junger Täter,
* Förderung von Fachkongressen, Seminaren und Schulungen u.a. zu
therapeutischen, psychosozialen und pädagogischen Hilfen für
sexuell aggressive Kinder und Jugendliche,
* Berufsgruppenspezifische Fortbildungen, u.a. im Bereich des
Bundeskriminalamtes und der Justiz,
* Entwicklung eines Weiterbildungskonzeptes für haupt- und
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Organisationen
im Kinder- und Jugendbereich,
* Kooperation und Vernetzung zwischen Polizei, Justiz und
Jugendämtern,
* Sensibilisierung der Tourismuswirtschaft für Sextourismus mit
Kindesmissbrauch und die Beteiligung weiterer Projektpartner,
z.B. Flughafenbetreibern, an Präventionsaktionen.

Mit dem Ziel, die Vernetzung noch besser zu koordinieren, fördert die
Bundesregierung das beim Deutschen Jugendinstitut angesiedelte
Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IKK)
als bundesweite Informations- und Vernetzungsstelle.

Neben den nationalen Maßnahmen soll auch die internationale
Zusammenarbeit und Strafverfolgung weiter verbessert werden. Diesem
Ziel dienen beispielsweise die Rahmenbeschlüsse des Rates der
Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie der
sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie. Sie
verpflichten alle Mitgliedstaaten, entsprechende Handlungen unter
Strafe zu stellen.

Speziell zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels sowie zum
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung wurde eine
deutsch/tschechisch/polnische Arbeitsgruppe eingerichtet, die
gemeinsame Konzepte zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität erarbeitet und Informationskampagnen sowie Schulungen der
vor Ort eingesetzten Polizei- und Grenzschutzbeamten durchführt.

Der "Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" ist hier und unter
www.bmj.de <http://www.bmj.de/> erhältlich oder bei den Pressestellen
abrufbar.

---------------------------------
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
Internet: http://www.bmfsfj.de/

Dienststelle Berlin:
Taubenstraße 42/43
Glinkastraße 18-24
D-10117 Berlin

Telefon: 030-20655-0
Telefax: 030-20655-1145

Dienststelle Bonn:
Rochusstraße 8-10
D-53123 Bonn
Telefon: 0228-930-0
Telefax: 0228-930-2221

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Jörg, Wednesday, 29.01.2003, 23:52 (vor 7760 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Odin am 29. Januar 2003 19:16:57:

Hallo Odin!

Tut mir leid, aber nichts von dem, was Du hier andeutest und in dem Gesetz befürchtest finde ich tatsächlich in den Informationen über diese Verschärfung. Da wird m.E. protestiert, nur um protestiert zu haben. Etwas seltsam, wenn man bedenkt, daß IMO Männer NICHT diejenigen sind, die in der Hauptsache Kinder mißbrauchen. Daher wüßte ich auch nicht, warum mich dieses Gesetz ALS MANN angreifen sollte:

So wie ich das verstehe, liegt der Fokus nicht auf der Gewalt gegenüber
Kindern an sich, sondern primär auf der sexuellen (!) Gewalt gegenüber
Kindern. Und die wird traditionell den Männern zugeschrieben, nicht den
Frauen. Damit reiht sich das aktuelle Gesetzesvorhaben nahtlos ein in die
Kategorie der mittelbar männerfeindlichen Gesetze, die in der Vergangen-
heit bereits erlassen worden sind (Gewaltschutzgesetz, Gesetz gegen
Vergewaltigung in der Ehe, usw.)

Gruß, Jörg

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Odin, Thursday, 30.01.2003, 18:53 (vor 7759 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Jörg am 29. Januar 2003 21:52:31:

So wie ich das verstehe, liegt der Fokus nicht auf der Gewalt gegenüber
Kindern an sich, sondern primär auf der sexuellen (!) Gewalt gegenüber
Kindern. Und die wird traditionell den Männern zugeschrieben, nicht den
Frauen. Damit reiht sich das aktuelle Gesetzesvorhaben nahtlos ein in die
Kategorie der mittelbar männerfeindlichen Gesetze, die in der Vergangen-
heit bereits erlassen worden sind (Gewaltschutzgesetz, Gesetz gegen
Vergewaltigung in der Ehe, usw.)
Gruß, Jörg

Deine Argumentationsweise kann ich schon verstehen, nur - zuende gedacht sagst Du damit sogar aus, daß das neue Gesetz FRAUENFEINDLICH ist.
Warum?
Gehst Du von der "traditionellen" Schiene aus, daß der Mann immer der Täter ist, dann zielt das neue Gesetzesvorhaben eindeutig GEGEN die Frau, die sich bisher immer rausreden konnte, sie habe doch nicht mitgemacht und hätte doch gegen ihren Mann/Lebenspartner nichts unternehmen wollen.
Doch selbst, wenn Du von der Ansicht ausgehst, daß Frauen ebenso oft, oder zumindest häufig, Täter sind, könntest Du jetzt sagen, daß der Lebenspartner/Mann nun dazu gezwungen ist, sie anzuzeigen, weil er sich sonst selber strafbar macht. Dies würde dann dazu führen, daß die Täterinnenzahlen steigen würden. Wobei natürlich leider auch hier immer das Manko ist, daß Täterinnen seltener gewalttätig sind und ihren Mißbrauch leider meist als "Mutterliebe" umdeuten können (oder wollen). So habe ich kürzlich von einem Fall gelesen, in dem eine Mutter (auch noch Sozialpädagogin!) ihrem 13jährigen Sohn regelmäßig abends onaniert hat. Sie begründete das damit, sie wollte nicht, daß aus ihrem Sohn einmal ein Vergewaltiger ist! Aufgefallen ist das aber erst - und das ist symptomatisch! - weil ihr Sohn in der Schule sexuell auffällig wurde und Mädchen grob anbaggerte. Mußte er wohl auch, um sich gegen den Mißbrauch zu imunisieren.

Jedenfalls geht das Gesetzesvorhaben ja zunächst nicht gegen die TäterInnen in erster Linie, sondern gegen die MitwisserInnen.

Leider mußte ich gestern im Radio aber hören, daß auch die Strafen erhöht werden sollen. Im Gegensatz zu Garfield sehe ich das aber äußerst negativ. So soll die Höchststrafe auf 15 Jahre erhöht werden - das ist dasselbe wie Mord. Sexuelle Gewalt gleichzusetzen mit Mord ist aber ganz schön daneben!
TäterInnen, die ihr Opfer nicht töten gehen ein hohes Risiko ein, erwischt zu werden, weil ja ein Zeuge existiert. Wenn sich das Strafmaß aber nicht mal erhöht, wenn sie diesen Zeugen beseitigen gibt es auch keinen logischen Grund mehr, dieses Risiko einzugehen. Zwar denken TäterInnen eh nicht logisch, aber eigentlich ist das Rechtssystem so aufgebaut, daß es klare Signale setzt, das Strafmaß an der Höhe der Schuld zu messen.

Odin

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Garfield, Thursday, 30.01.2003, 19:41 (vor 7759 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Odin am 30. Januar 2003 16:53:27:

Hallo Odin!

Es stimmt zwar, daß ich die Strafmaße in Deutschland für einige Delikte für zu niedrig halte. In der Mißbrauchsproblematik ist das jedoch meiner Meinung nach differenzierter zu sehen. Dort werden nämlich gern Fälle mit ganz verschiedenen Umständen in einen Topf geworfen.

Wenn ein Pädophiler oder womöglich eine ganze Organisation von Pädophilen gezielt Kinder entführt, dann für irgendwelche Filme oder Fotos benutzt und danach womöglich auch noch umbringt, halte ich höhere Freiheitsstrafen grundsätzlich für gerechtfertigt. Da kann man nämlich davon ausgehen, daß solche Leute absolut keine Skrupel haben und sowas immer wieder tun werden.

So extrem und eindeutig ist die Sachlage gerade in diesem Bereich aber oftmals glücklicherweise nicht. Es gibt da eine sehr breite Grauzone. Gerade bei Mißbrauch durch Eltern oder enge Verwandte ohne Gewaltanwendung ist es häufig so, daß es gar nicht unbedingt planmäßig dazu gekommen ist und daß selbst den erwachsenen Beteiligten anfangs auch gar nicht so richtig klar war, was sie da eigentlich tun. Es ist ja auch schwierig, da eine Grenze festzulegen. Auch unter Erwachsenen ist das nicht so klar zu definieren. Man kann jemandem z.B. einfach nur aus Spaß einen Klaps auf den Hintern geben, und das kann dann auch als Spaß verstanden werden, genau dieselbe Handlung kann aber auch sexuell motiviert sein oder aber so aufgefaßt werden.

Zwischen Kindern und Eltern ist das genauso. Ist es beispielsweise sexueller Mißbrauch, wenn eine Mutter oder ein Vater dem Kind den Rücken massiert? Das würde die Mehrheit der Menschen wohl verneinen. Berührungen an intimen Körperzonen werden da schon kritischer gesehen. Aber auch das kommt z.B. beim Baden eines kleinen Kindes unweigerlich vor. Verbieten kann man das natürlich nicht.

Die Grenze ist eigentlich da, wo das Kind irgendwie Schaden nimmt. Nun werden Kinder aber nicht mit einer Warnlampe auf dem Kopf geboren, die sofort grell aufleuchtet, wenn dem Kind irgendwie geschadet wird.

Ich denke, viele Erwachsene, die Kinder für ihre eigene sexuelle Befriedigung benutzen, haben das nicht von Anfang an geplant. Es hat sich einfach so ergeben. Sie haben eben festgestellt, daß gewisse Berührungen für sie irgendwie lustvoll waren und daß sie vom Kind vielleicht sogar auch als angenehm empfunden wurden. Meist wissen die Kinder ja gar nicht, was da mit ihnen passiert. Der eigentliche Schaden an der Psyche entsteht doch oft erst, wenn ihnen das mit zunehmendem Alter klar wird.

Dieser Schaden wird nun aber oft gar nicht direkt durch die Mißbrauchshandlungen verursacht (jedenfalls, wenn keine Gewalt und kein Zwang im Spiel waren), sondern vor allem durch die Normen der Gesellschaft. Kann man das also wirklich immer nur den Mißbrauchs-Täter(inne)n anlasten?

Ich denke, gerade in Fällen, wo keine Gewalt und kein Zwang im Spiel waren, wäre es besser, grundsätzlich keine Haftstrafen zu verhängen, sondern die Mißbrauchs-Täter(inne)n einfach in Therapie zu geben, damit sie Hilfe dabei bekommen, die Kinder aus ihrer Sexualität auszuklammern. Ob es nötig ist, ihnen den Kontakt zu den Kindern zeitweilig zu untersagen, müßte dann am Anfang der Therapie entschieden werden.

Und dann gibt es noch Fälle, die meiner Meinung nach überhaupt nicht juristisch verfolgt werden dürften. Es ist ja schon vorgekommen, daß minderjährige, frühreife Mädchen aus eigenem Willen heraus eine sexuelle Beziehung mit deutlich älteren Männern aufgenommen haben, daß das herauskam, die Männer zu teilweise jahrelangen Haftstrafen verurteilt wurden und dann später diese Frauen geheiratet haben, sobald ihnen das gesetzlich erlaubt war.

Übrigens war mein Opa gerade 15 Jahre alt, als meine Mutter geboren wurde... Meine Oma war damals 18.

Es ist einfach Unsinn, eine gesetzliche Grenze festzulegen, von der an Sex erlaubt ist. Und Gesetze, die darauf aufbauen, können somit auch nicht immer sinnvoll sein. Vor allem dann nicht, wenn sie auch noch auf einem der alten Dogmen der katholischen Kirche basieren, nach dem Sex zur reinen Lustbefriedigung grundsätzlich Sünde und damit abzulehen ist.

Und wenn diese Gesetze auch noch verschärft werden sollen, dann kann sich der Unsinn durchaus zum Schwachsinn steigern. Aber das entspräche ja dem Trend unserer Zeit...

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Garfield, Thursday, 30.01.2003, 13:50 (vor 7759 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Odin am 29. Januar 2003 19:16:57:

Hallo Odin!

Das was du hier jetzt geschrieben hast, ist ja alles gut und richtig - wenn es denn auch wirklich genauso angewandt wird...

Erfahrungsgemäß geschieht das aber eben nicht. Siehe "Gewaltschutzgesetz". Es ist wohl nicht zu erwarten, daß sich mit diesem geplanten Gesetz irgendetwas an der Tatsache ändern wird, daß Mißbrauchstäter für Polizei und Justiz weiterhin vor allem Männer sind.

Was mich aber vor allem beunruhigt, sind eben die Aussagen dahingehend, daß in Zukunft eventuelle Mitwisser von Mißbrauchs-Straftaten härter belangt werden sollen.

Stell dir nur mal folgendes Szenario vor: Du hast eine Frau und ein Kind. Wie du ja schon richtig festgestellt hast, begehen sehr wohl auch Frauen Kindesmißbrauch. Nun stellt sich also heraus, daß deine Frau euer Kind ebenfalls sexuell mißbraucht hat. Da du beruflich sehr eingespannt bist und somit wenig Zeit für deine Familie hattest, hast du davon nichts mitbekommen und bist nun total überrascht und schockiert.

Das Kind wird dann schon mal vom Jugendamt ins Heim gesteckt (was den Schaden noch verschlimmert), und die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen deine Frau, sondern auch gegen dich. Mit der Begründung, daß du als ihr Mann und Vater des Kindes doch irgendetwas von dem Mißbrauch hättest bemerken müssen. Man wird dir also zumindest unterstellen, bewußt darüber hinweggesehen und keine Anzeige erstattet zu haben. Okay - als Ehemann können sie dir da vielleicht nichts. Was aber, wenn mit diesem Gesetz auch nahe Verwandte verpflichtet werden, Anzeige zu erstatten? Dann mußt du auch als Ehemann nachweisen, daß du wirklich nichts davon mitbekommen hast. Nur wie?

Obendrein können sie dir auch noch unterstellen, daß du an dem Kindesmißbrauch womöglich aktiv beteiligt warst. Bekanntlich haben Frauen ja gar keine kriminelle Energie sind bei kriminellen Aktivitäten grundsätzlich nur Komplizinnen von Männern... Dann bist du auch als Ehemann dran. Das könnte dir in so einem Fall zwar auch jetzt schon blühen, nur kann dich das durch diese Gesetzesverschärfungen noch härter treffen. Die geforderten besseren Präventivmaßnahmen können ja auch beispielsweise darin bestehen, daß schon beim kleinsten Verdacht auf Kindesmißbrauch beide Eltern sofort in U-Haft und die Kinder ins Heim kommen. Dann kannst du nämlich auch noch deinen Job verlieren, und das alles, ohne irgendetwas Gesetzwidriges getan zu haben.

Es ist einfach zu befürchten, daß durch solche Maßnahmen der Mißbrauch mit dem Mißbrauch wieder zunimmt und daß es dann wieder viele Unschuldige trifft und wieder sehr viel Schaden völlig sinnlos angerichtet wird.

Kindesmißbrauch ist doch bereits strafbar, und da die Öffentlichkeit sehr sensibel auf so etwas reagiert, gehen Polizei und Justiz auch entsprechend intensiv dagegen an. Wer jetzt beispielsweise eine Internet-Seite mit Kinderpornographie findet, kann das der Polizei melden, und die haben da Leute, die sich nur damit befassen. Jeder, der sich auf solchen Seiten herumtreibt, muß damit rechnen, daß die Seite von der Polizei überwacht wird und daß man seinen Zugriff und ebentuelle Foto-Downloads registriert. Und daß er dann eines Tages die Polizei anläßlich einer Hausdurchsuchung vor der Tür stehen hat. Und wenn dann tatsächlich auf seinem Rechner irgendetwas gefunden wird, was mit Kinderpornographie zu tun hat (und das braucht nur ein Cookie, eine temporäre Datei oder irgendeine andere Spur sein, die diese Seite auf der Festplatte hinterlassen hat), dann sieht das ziemlich übel für den Betreffenen aus. Diese Möglichkeiten gibt es schon längst, und ich weiß nicht, was man da noch sinnvollerweise verschärfen sollte. Klar - es gibt Bereiche im Internet, die sich nicht so einfach überwachen lassen wie das www. Aber die werden durch verschärfte Gesetze auch nicht transparenter.

Überhaupt ist es ja sehr modern, immer wieder Maßnahmen zu fordern, die es ermöglichen sollen, Straftäter schneller ausfindig zu machen. Nur wie sinnvoll ist das, wenn diese Straftäter dann ohnehin nur Bewährungsstrafen kriegen und dann so weitermachen wie vorher? Nützt es so viel, wenn man ihnen immer wieder schnell auf die Spur kommt, sie dann aber auch immer wieder nach kurzer oder gar keiner Haftstrafe auf die Öffentlichkeit losläßt? Wäre es nicht besser, für schwere Delikte, insbesondere im Falle von Wiederholungstätern, das Strafmaß deutlich zu erhöhen? Einfach um die Öffentlichkeit vor solchen Elementen zu schützen?

Man muß da immer Vor- und Nachteile abwägen. Wenn man die Haftzeiten nicht erhöht, dafür aber mehr für Prävention tut und der Polizei bessere Möglichkeiten gibt, Täter schneller zu fassen, sieht das so aus:

Vorteile: Viele echte Täter werden eher gefaßt werden.
Bei Justizirrtümern sind die Folgen für die Betroffenen nicht
immer katastrophal (allerdings immer noch beträchtlich).
Die Kosten für die Unterbringung von verurteilten
Strafgefangenen sind relativ niedrig. Allerdings wird dieser
Vorteil durch den Bau von Luxusgefängnissen teilweise wieder
zunichte gemacht.

Nachteile: Es wird dann mehr falsche Verdächtigungen geben, mit teilweise
fatalen Folgen für die Betroffenen.
Echte Täter werden weiterhin bald wieder auf freiem Fuß sein.
Wiederholungstäter werden zwar schneller wieder gefaßt werden,
vorher aber immer wieder noch neue Straftaten begehen, worunter
andere Menschen dann leiden müssen.
Wir alle müssen weitergehende Eingriffe in unsere Privatsphäre
und Möglichkeiten des Datenmißbrauchs in Kauf nehmen.
Wiederholungstäter können mehr Schaden jeglicher Art anrichten,
also auch finanziell (was den Vorteil der niedrigen
Gefängniskosten ebenfalls vermindert).

Legt man den Schwerpunkt auf längere Haftzeiten für schwere Delikte, dann sieht das folgendermaßen aus:

Vorteile: Echte Täter bleiben länger im Gefängnis und die Öffentlichkeit
ist so vor ihnen geschützt.
Wir alle müssen keine zusätzlichen Eingriffe in unsere
Privatsphäre akzeptieren und auch beim Datenschutz wird sich
zumindest nichts verschlechtern.
Es wird weniger falsche Verdächtigungen geben.
Wiederholungstäter können weniger Schaden jeglicher Art
anrichten.

Nachteile: Die Polizei wird durchschnittlich etwas länger brauchen, um
Straftäter zu ermitteln.
Bei Justizirrtümern sind die Folgen für die Betroffenen
schwerwiegender.
Die Kosten für die Unterbringung von Häftlingen in Gefängnissen
werden steigen. Das läßt sich aber dadurch abfedern,
daß man erstens keine Luxusgefängnisse mit Schwimmhalle usw.
mehr betreibt und zweitens noch mehr Möglichkeiten nutzt, um
die Häftlinge sinnvoll arbeiten zu lassen.

Da kann nun jeder für sich abwägen, welches wohl die bessere Variante wäre. Ich finde jedenfalls, daß es nicht viel Sinn macht, auch unter Inkaufnahme von massiven Nachteilen für die Allgemeinheit dafür zu sorgen, daß Straftäter vielleicht schneller gefunden werden, wenn man sie dann ohnehin gleich wieder auf die Öffentlichkeit losläßt. Das meine ich allgemein, also nicht nur bezogen auf Kindesmißbrauch.

Freundliche Grüße
von Garfield

Nachtrag

Garfield, Thursday, 30.01.2003, 17:20 (vor 7759 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Odin am 29. Januar 2003 19:16:57:

Hallo Odin!

Was nun ganz konkret die Problematik des Kindesmißbrauchs angeht, so finde ich den Text, den Arne weiter oben ins Forum gesetzt hat, sehr gut.

Ich finde ohnehin, daß im Strafrecht völlig falsche Prioritäten gelten. Es geht immer vorrangig um Bestrafung von Tätern, und nicht einmal das wird konsequent durchgezogen.

Dabei wäre es doch viel wichtiger, Opfer angemessen zu entschädigen, um die Folgen der an ihnen begangenen Straftat weitgehend zu mildern. Wenn der Schaden materieller Natur ist, wären angemessene Entschädigungszahlungen angebracht, ist der Schaden dagegen psychisch, so sollten die Opfer von Straftaten eben therapeutische Hilfe bekommen. In jedem Fall sollten die Täter möglichst 100%ig für die Kosten aufkommen - entweder mit ihrem Vermögen oder mit ihrer Arbeitskraft. Bei nicht wiedergutzumachenden Schäden (wie z.B. Mord) sollte der Schutz der Öffentlichkeit vor rücksichtslosen Psychopathen im Vordergrund stehen.

Bei sexuellem Mißbrauch (oder besser: Benutzung, wie der Männerrat korrekterweise vorgeschlagen hat) von Kindern sind die Schäden aber nur selten so enorm, daß sie solch eine Hexenjagd rechtfertigen. Es hat zwar schon Fälle gegeben, in denen Kinder von Pädophilen gezielt enführt, gefoltert und ermordet wurden, aber das waren eher Ausnahmen als typische Mißbrauchsfälle.

Der/die typische Mißbrauchstäter(in) ist doch meist im näheren Umfeld eines betroffenen Kindes zu finden. Und da sollte nicht Bestrafung, sondern Therapie im Vordergrund stehen. Und zwar sowohl für Täter(innen) als auch für Opfer. Was bringt es denn, in solchen Fällen Familien auseinander zu reißen? Begründet wird das mit Schutz für die Kinder, tatsächlich verursacht so eine Trennung der Kinder von den Eltern oft aber noch zusätzliche Schäden.

Wirklich sinnvoll wäre, wenn sich kompetente Psychologen erst einmal mit den Täter(inne)n und den Kindern unterhalten würden, um einzuschätzen, was da wirklich sinnvoll ist. Diese Aufgabe kann natürlich nicht von dafür nicht eigens ausgebildeten Mitarbeitern des Jugendamtes und erst recht nicht von radikalfeministisch geschulten Mitarbeiterinnen selbsternannter Hilfsorganisationen übernommen werden.

Das ist übrigens der einzige Punkt, der mir bei diesen Vorschlägen positiv aufgefallen ist. Nämlich, daß dort intensivere Schulung von Experten für dieses Thema gefordert wird. Nur leider ist zu befürchten, daß das letztendlich gerade wieder darauf hinauslaufen wird, irgendwelche inkompetenten Radikalfeministinnen mit irgendeinem Diplom in "Frauenwissenschaften" auf entscheidende Posten zu setzen und damit noch mehr Schaden anzurichten...

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Nachtrag

Odin, Friday, 31.01.2003, 21:34 (vor 7758 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Nachtrag von Garfield am 30. Januar 2003 15:20:11:

Hi,
auch ich fand den Text, den Arne reingestellt hat, sehr gut. Auch zu dem, was Du weiter unten schreibst, kann ich mich dazustellen. Es ist leider so, daß mit "sexuellem Mißbrauch" einfach alles und damit zu viel gemeint ist. Natürlich schreit jeder, wenn er hört, daß s.M. oft "nur" ein Vergehen ist. Daß aber damit eben nicht die Vergewaltigung gemeint ist, sondern nur ein Zungenkuß wissen die meisten kaum.
Das ist auch das Schwierige, wenn man "Kinderpornografie" im Internet verfolgen will. Sind damit generell alle nackten Kinder gemeint? Dann kommst Du ins Gefängnis für Fotos vom FKK Strand. Sogar die unvermeindlichen "nacktes Baby auf Pelz"-Fotos, denen kaum einer von uns entgehen konnte, sind dann Porno - und sicherlich gäbe es dafür Abnehmer, wenn Du Deins zum Download zur Verfügung stellst :-)
Ich finde, solange es nicht mehr ist, soll jeder sein zweifelhaftes Vergnügen haben. Man muß nicht alles kriminalisieren. Wie du schon schreibst, schafft man damit erst die großen Probleme: Mann verhaftet, Familie kaputt, Kinder wachsen ohne Vater auf, die nächste Generation mit Problemen wächst heran.
Trotzdem sollte man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten: Mißbrauch mit dem Mißbrauch heißt nicht, daß es Mißbrauch nun gar nicht mehr gibt. Leider gibt es eben sehr viele Fälle von bekanntem Mißbrauch in der Nachbarschaft, vor denen die Augen verschlossen wird und das darf einfach nicht länger zugelassen werden. Und wie Jolanda auch schrieb: Oft tolerieren Mütter den Mißbrauch und können dafür noch nicht einmal belangt werden.

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Arne Hoffmann, Thursday, 30.01.2003, 21:47 (vor 7759 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Odin am 29. Januar 2003 19:16:57:

Tut mir leid, aber nichts von dem, was Du hier andeutest und in dem Gesetz befürchtest finde ich tatsächlich in den Informationen über diese Verschärfung. Da wird m.E. protestiert, nur um protestiert zu haben.

Howdy :-)

Ich selber habe mich diesen Protesten auch nicht angeschlossen, weil ich das ganze Problem dazu zu verwinkelt finde.

Sicher ist es wichtig, darauf hinzuwirken, dass sexueller Missbrauch verstärkt zur Anzeige gebracht wird.

Ich bezweifle zwar, dass das durch eine größere Strafandrohung (bis zu fünf Jahren Haft für Nicht-Anzeige) erreicht werden kann, aber gut.

Man kann sich fragen, warum sexueller Missbrauch nicht endlich als Verbrechen, statt nur als Vergehen gewertet wird. Konservative Politiker haben das ja auch gefordert.

Dem wurde von SPD und Grünen entgegengehalten, das ginge nicht, weil es ja auch unter den Begriff des sexuellen Missbrauchs falle, wenn ein 15jähriger einer 13jährigen einen Zungenkuss verpasst.

Ich sehe unter diesem Zusammenwerfen unterschiedlichsten Verhaltens (von der Vergewaltigung einer Dreijährigen bis zum Zungenkuss fast Gleichaltriger) ein Problem.

Andererseits habe ich auch keine Patentlösung, wo man die Grenze ziehen könnte. An der Tatsache, ob körperliche Gewalt stattgefunden hat, offensichtlich nicht.

Ich denke und hoffe aber, dass in der tatsächlichen Rechtsprechung differenzierter gewertet wird, als dieses Gesetz auf manche wirkt.

Problematisch ist für mich, dass eine gewisse Fraktion mit dem "Missbrauch" als Kampfbegriff ihr politisch-ideologisches Süppchen kocht. Was dieses spezielle Gesetz angeht, kommt in mir aber keine Proteststimmung auf.

Arne

Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Jolanda, Thursday, 30.01.2003, 21:59 (vor 7759 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Arne Hoffmann am 30. Januar 2003 19:47:54:

Hallo Arne

Problematisch ist für mich, dass eine gewisse Fraktion mit dem "Missbrauch" als Kampfbegriff ihr politisch-ideologisches Süppchen kocht. Was dieses spezielle Gesetz angeht, kommt in mir aber keine Proteststimmung auf.

---Zumal dann auch Mütter mit Strafanzeigen zu rechnen hätten, ich könnte euch von diversen Fällen berichten, wo die Mutter den Vater gedeckt hat bis zum bitteren Ende der Geschichte!

Das hat mich damals tief erschüttert, weil ich das nie für möglich gehalten hätte, dass eine Mutter so etwas zulässt, nur um den Partner nicht zu verlieren oder weil einfach nicht sein darf, was nicht sein sollte, was würden die anderen sagen, wenn das raus käme?!

Das war auch ein Punkt mit dem die missbrauchten Mädchen und Frauen nicht klar kamen, dass ihre eigene Mutter sie so im Stich gelassen hat.

Auch das kommt vor...leider!

Es grüsst dich
Jolanda

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