Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteilsbegründung

Alex, Wednesday, 29.01.2003, 16:11 (vor 7775 Tagen)

Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern
für nichteheliche Kinder

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass
§ 1626 a BGB derzeit im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. Es fehlt
jedoch eine Übergangsregelung für Eltern, die sich noch vor
In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998
getrennt haben. Insoweit ist § 1626 a BGB mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG
nicht vereinbar. Der Gesetzgeber muss eine Übergangsregelung für diese
Altfälle bis zum 31. Dezember 2003 schaffen. Bis zur gesetzlichen
Neuregelung darf § 1626 a BGB von den Gerichten und Verwaltungsbehörden
nicht mehr angewandt werden, soweit eine Entscheidung von der
Verfassungsmäßigkeit dieser Norm abhängt. Davon betroffene gerichtliche
Verfahren sind vorläufig auszusetzen. Im
Verfassungsbeschwerde-Verfahren hat der Senat die angegriffenen
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts
aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Wegen der dem Normenkontroll- und dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren
zugrundeliegenden Sachverhalte wird auf die Pressemitteilung
Nr. 92/2002 vom 21. Oktober 2002 verwiesen.

Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen
ausgeführt:

1. Die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des
nichtehelichen Kindes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und
verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters des nichtehelichen
Kindes. Eltern ehelicher Kinder haben sich mit dem Eheschluss rechtlich
dazu verpflichtet, füreinander und für ein gemeinsames Kind
Verantwortung zu tragen. Im Unterschied zu diesen kann der Gesetzgeber
bei nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes auch heutzutage
nicht generell davon ausgehen, dass diese in häuslicher Gemeinschaft
leben und gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen wollen und
können. Es fehlen auch hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür,
dass der Vater eines nichtehelichen Kindes bei dessen Geburt zusammen
mit der Mutter in der Regel die Verantwortung für das Kind tragen will.
Das Kindeswohl verlangt aber, dass das Kind ab seiner Geburt eine
Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts
der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche
Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner
Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder
beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen.

Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch deshalb
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Gesetzgeber Eltern,
die für ihr nichteheliches Kind gemeinsam Sorge tragen wollen,
ermöglicht hat, durch übereinstimmende Sorgeerklärungen schon bei der
Geburt des Kindes auch rechtlich gemeinsam die Sorge zu tragen.

2. Auch diese Regelung, die den Konsens der Eltern über die gemeinsame
Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht, ist verfassungsgemäß. Dem
gesetzlichen Regelungskonzept der elterlichen Sorge für ein
nichteheliches Kind liegen mehrere prognostische Annahmen des
Gesetzgebers zugrunde, die derzeit keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken unterliegen.

Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine gegen den Willen eines
Elternteils erzwungene gemeinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen
als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die gemeinsame Sorge setzt im
Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den
Eltern voraus. Fehlt es hieran und sind die Eltern zur Kooperation
weder bereit noch in der Lage, kann die gemeinsame Sorge für das Kind
dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Nach dem Gesetz kommt die elterliche
Sorge grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Der Gesetzgeber nimmt
an, der durch den Eheschluss bekundete oder der ausdrücklich erklärte
Wille beider Eltern zur gemeinsamen Sorge zeige deren
Kooperationsbereitschaft und gewährleiste am ehesten eine dem
Kindeswohl entsprechende gemeinsame Sorgerechtsausübung durch die
Eltern. Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch
übereinstimmende Erklärungen zum Ausdruck bringen, dass sie gemeinsam
für ihr Kind sorgen wollen. Damit haben auch sie Zugang zur gemeinsamen
Sorgetragung.

Allerdings hängt damit der Zugang des Vaters eines nichtehelichen
Kindes zur elterlichen Sorge auch von der Bereitschaft der Mutter ab,
mit ihm gemeinsam Sorge zu tragen. Aber auch die Mutter kann ohne
Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die Sorge für das Kind teilen.
Beide Eltern können nur dann gemeinsam Sorge tragen, wenn sie dies
übereinstimmend wollen. Dies schränkt das väterliche Elternrecht nicht
unberechtigt ein. Auch bei verheirateten Eltern beruht die gemeinsame
Sorge auf den übereinstimmenden Erklärungen im Eheversprechen.

Leben die Eltern mit dem Kind zusammen und haben beide ihre
Kooperationsbereitschaft schon durch gemeinsame tatsächliche Sorge für
das Kind zum Ausdruck gebracht, ist auch die Annahme des Gesetzgebers
gerechtfertigt, dass die Eltern die nunmehr bestehende gesetzliche
Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgetragung in der Regel nutzen und ihre
tatsächliche Sorge durch Sorgeerklärungen auch rechtlich absichern. Die
Begründung der gemeinsamen Sorge ist dabei nicht von einer
Kindeswohlprüfung im Einzelfall abhängig.

Nicht miteinander verheirateten Eltern ist damit in
verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die gemeinsame Sorge
faktisch vor allem dann eröffnet worden, wenn sie mit dem Kind
zusammenleben und nicht erst dann, wenn sie sich getrennt haben. Will
die Mutter trotz Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine
Sorgeerklärung abgeben, durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass sie
sich nur ausnahmsweise und nur dann so verhält, wenn sie dafür
schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen
werden. Unter dieser Annahme verstößt es auch nicht gegen das
Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes, dass das Gesetz in
diesem Fall keine gerichtliche Einzelfallprüfung vorsieht. Denn solch
schwerwiegende Gründe lassen nicht erwarten, dass die Gerichte hier
eine gemeinsame elterliche Sorge für dem Kindeswohl dienlich
erachteten.

Der Gesetzgeber hat mit dieser Typisierung Regelungen getroffen, die
nur dann das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus
Art. 6 Abs. 2 GG wahren, wenn die Annahmen des Gesetzgebers richtig
sind. Deshalb muss er die tatsächliche Entwicklung beobachten und
prüfen, ob sie auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich
heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen
müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem
Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge
eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs.2 GG unter
Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.

3. Für Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt und
gemeinsam für das Kind gesorgt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des
Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben, war
während ihres Zusammenlebens die gemeinsame Sorgetragung verschlossen.
In diesen Fällen fehlt es an einer Übergangsregelung. Insofern ist die
gesetzliche Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge eines
nichtehelichen Kindes verfassungsrechtlich unzureichend. Es verstößt
gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6
Abs. 2 GG, wenn er nur deshalb keinen Zugang zur gemeinsamen Sorge für
sein Kind erhält, weil zum Zeitpunkt seines Zusammenlebens mit der
Mutter und dem Kind keine Möglichkeit für ihn und die Mutter bestanden
hat, eine gemeinsame Sorgetragung für das Kind zu begründen, und nach
der Trennung die Mutter zur Abgabe einer Sorgeerklärung nicht (mehr)
bereit ist, obwohl die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht.
Betroffene Väter müssen für diesen Fall die Möglichkeit einer
gerichtlichen Einzelfallprüfung erhalten, ob trotz entgegenstehendem
Willen eines Elternteils eine gemeinsame elterliche Sorge dem
Kindeswohl nicht entgegensteht. Denn hier gibt es weder eine
tatsächliche Basis für die Annahme, dass es den Eltern an der
notwendigen Kooperationsbereitschaft bezogen auf die Sorge für ihr Kind
fehlt, noch dafür, dass die gemeinsame Sorge in der Regel dem
Kindeswohl dient.

Die teilweise Verfassungswidrigkeit von § 1626 a BGB liegt im
Unterlassen einer Übergangsbestimmung für Altfälle. Diesen Mangel kann
der Gesetzgeber auf verschiedene Weise beheben. Er hat hierzu bis zum
31. Dezember 2003 Zeit. Denkbar ist ein Antragsrecht des betroffenen
Elternteils auf gerichtliche Prüfung, ob eine gemeinsame Sorge mit dem
anderen Elternteil dem Kindeswohl dient. Möglich wäre aber auch, die
mangelnde Zustimmung des anderen Elternteils gerichtlich am Maßstab des
Kindeswohls überprüfen und gegebenenfalls ersetzen zu lassen.

Urteil vom 29. Januar 2003 - Az. 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -

Karlsruhe, den 29. Januar 2003

Re: Urteilsbegründung

Joachim, Wednesday, 29.01.2003, 19:17 (vor 7775 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Urteilsbegründung von Alex am 29. Januar 2003 14:11:45:

Im Radio wird folgende Begründung des Bundesverfassungsgerichts verbreitet:
Zitat Anfang!
"Das Vetorecht der Mutter diene zum Schutz des Kindes"
Zitat Ende!
Was will uns das sagen? Etwa so, dass Mutter das Kind vor der Bestie Mann schützen muss? Das Puzzle passt zusammen, nämlich die dauernde Medienkapagnen gegen gewaltätige Männer im häuslichen Bereich, das Gewaltschutzgesetz und jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgericht, ich glaube das ist von langer Hand geplant gewesen um Männer bzw. Väter problemlos entsorgen zu können!

Re: Urteilsbegründung

Collantix, Wednesday, 29.01.2003, 19:44 (vor 7775 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Urteilsbegründung von Alex am 29. Januar 2003 14:11:45:

Hallo zusammen,

das ist ein sehr optimistisches Urteil.
Es geht davon aus, daß die Mutter immer die Interessen ihres Kindes vertritt.
Das Urteil degradiert nicht-eheliche Väter zu Vätern zweiter Klasse.
Das BVG hält damit indierekt die Institution Ehe aufrecht und zwingt (werdenden) Vätern die Ehe mehr oder weniger auf, wenn sie überhaupt eine Chance haben wollen, zu ihrem Rcht zu kommen.

Ich teile im übrigen nicht die Ansicht, daß das ein "feministisches" Urteil ist, sondern es ist IMHO das Resultat verkrusteter, stock-konservativer Denkstrukturen.

Gruß

Collantix

konservativ / feministisch

Norbert, Thursday, 30.01.2003, 11:27 (vor 7774 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Re: Urteilsbegründung von Collantix am 29. Januar 2003 17:44:00:

Hi

Hallo zusammen,
das ist ein sehr optimistisches Urteil.
Es geht davon aus, daß die Mutter immer die Interessen ihres Kindes vertritt.

An Naivität kaum zu überbieten.
<hr>

Das Urteil degradiert nicht-eheliche Väter zu Vätern zweiter Klasse.
Das BVG hält damit indierekt die Institution Ehe aufrecht und zwingt (werdenden) Vätern die Ehe mehr oder weniger auf, wenn sie überhaupt eine Chance haben wollen, zu ihrem Recht zu kommen.

Dies kann man differenzierter sehen:
Und damit in die Falle Ehegattenunterhalt.
Diesen Nachteil haben nicht-eheliche Väter z.Z. noch nicht in ganzer Schärfe zu tragen.
Obwohl es auch hier Bestrebungen gibt.
<hr>

Ich teile im übrigen nicht die Ansicht, daß das ein "feministisches" Urteil ist, sondern es ist IMHO das Resultat verkrusteter, stock-konservativer Denkstrukturen.

Ja?
Waren FeministInnen und Konservative sich nicht immer einig, wenn es um Rechte der Frauen ging?
Hier gibt es unheilige Allianzen, bis zum Einschluß der Kirchen.
Und sehr viel Scheiheiligkeit.
Sind unsere FeministInnen nicht stockkonservativ, wenn es um Beibehaltung von Rechten der Frauen sind, aber sehr progresiv, wenn es um Entrechtung von Männern geht?
Die Machtstrukturen im Familienrecht wurden erneut zementiert.
Ein Armutszeugnis dieser Verfassungsrichter.
Kuschen vor dem Mainstream, /Kopfschüttel/.

Ich teile die Ansicht, dass hier nur der Gang vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof helfen kann.
Aber auch dies kann scheitern.

Gestern früh hatte sich im Radio ein Mitglied des VAFK äußern können.
Er war bereits da nicht sehr optimistisch:
'Ich weiß nicht, ob die Gesellschaft schon dafür bereit ist.'

Diese Einschätzung spricht für sich.
<hr>

Gruß
Collantix

Gruß
Norbert

Re: konservativ / feministisch

Jolanda, Thursday, 30.01.2003, 11:43 (vor 7774 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: konservativ / feministisch von Norbert am 30. Januar 2003 09:27:09:

Hallo Norbert

Egal ob die Menschen schon dazu bereit sind oder nicht, ich sehe es auch so, dass man nie im Leben aufgeben darf, es geht hier um Menschenrechte, ihr dürft euch solche Ungerechtigkeiten auf keinen Fall gefallen lassen.

Gerade nach diesem Urteil müssen die Protestaktionen erst richtig los gehen!

Das hier ist ein Thema, das mich echt betoffen macht, ich fand die Begründung, dass ein Kind zumindest eine feste Beziehung haben muss und da ist es bei der Mutter besser aufgehoben als beim Vater, ich fand die so dermassen schwach und voreingenommen.

Kinder brauchen ihre Väter genauso wie ihre Mütter. Es gibt unzählige Studien, die uns aufzeigen, wie wichtig männliche Vorbilder sind, gerade für Jungs! Das war kein Urteil zugunsten der Kinder, das war wieder mal ein Tanz um die heilige Kuh.

"Mythos" geborene gute Mutter, Glück jedes Kindes und ich finde es echt der Hammer, wie man die Väter so als nebensächlich und bei weitem nicht so wichtig für die Kinder abtun kann.

Ich werfe hier der feministischen Fraktion ganz klar vor, dass ihre Protestaktionen für mehr Gleichberechtigung in der Berufswelt für die Aufteilung von Kindererziehung/Haushalt und Berufsleben nur "warmer" Wind sind, wenn sie das wirklich ernsthaft möchten, dann müssten sie endlich begreifen, dass das nur geht, wenn sie die Väter mehr in die Kindererziehung einbeziehen.

Jede Frau, die wirklich will, die kann heute Karriere machen, alles andere ist dummes Geschwafel. Karriere machen ist kein Spaziergang, jeder der Karriere macht muss Opfer bringen und hat es schwer!

Das geht den Männer doch seit ewigen Zeiten so und genau dieser Kampf in der Arbeitswelt, all dass was es mit sich zieht, wenn man eben Karriere machen will, gerade das scheuen doch viele Frauen.

Warum sollen sie mit den Ellenbogen um einen Job oder eine bestimmte Stellung kämpfen, wenn sie zuhause bei den Kinder sein können und einen Versorger haben, der ihnen ein gutes Leben ermöglicht. Da ist die Variante Mutter und Hausfrau doch viel bequemer und dann wenn man Zeit und Lust hat ein bisschen "Selbstverwirklichung" dazu und alles ist gut!

Ja, wir haben keine Gleichberechtigung....ganz klar...aber die Ungleichheiten gehen immer stärker zu lasten der Männer, wer das nicht erkennt, der ist ganz schön "verblendet".

Es grüsst dich
Jolanda

Re: konservativ / feministisch

Norbert, Thursday, 30.01.2003, 12:28 (vor 7774 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: konservativ / feministisch von Jolanda am 30. Januar 2003 09:43:23:

Hallo Norbert
Egal ob die Menschen schon dazu bereit sind oder nicht, ich sehe es auch so, dass man nie im Leben aufgeben darf, es geht hier um Menschenrechte, ihr dürft euch solche Ungerechtigkeiten auf keinen Fall gefallen lassen.
Gerade nach diesem Urteil müssen die Protestaktionen erst richtig los gehen!

Hi Jolanda
Du hast damit recht.
Ich bin zwar davon nicht Betroffener, da verheiratet gewesen, was aber nicht dazu führen wird, dass ich dabei nicht mitmachen werde.

Ich war von der Aussage ( Tonfall ) des VAFK-Mannes betroffen.
Der Kampf gegen diese Ungerechigkeiten, der diesbezüglichen strukturellen Gewalt führt zu Erschöpfung und auch zur Resignation der Betroffenen.
Dieses kam rüber.

Menschenrechte zählen bei der wachsweichen 'Begründung' des Gerichts offenbar nichts.
Im BVerfG herscht noch der feministische (Un)Geist der ehemaligen Vorsitzenden.
Erst mit Ausscheiden und Neubesetzung der Richter wird es dort zu einem allmählichen Umdenken kommen (können).

Was mich geradezu erzürnt, ist die Tatsachen daß das Gericht sogar noch hinter den Ausführungen der Radikalfeministin Heinke zurückblieb.
Zur Erinnerung, diese hat dort mal gearbeitet (oder gewütet?).
Einiges von deren Schwachsinn ist im Urteil zu finden.

In Namen des Volkes?
Wohl nicht wirklich.
<hr>

Das hier ist ein Thema, das mich echt betoffen macht, ich fand die Begründung, dass ein Kind zumindest eine feste Beziehung haben muss und da ist es bei der Mutter besser aufgehoben als beim Vater, ich fand die so dermassen schwach und voreingenommen.

Das Gesamturteil ist weder gut begründet, noch in sich stimmig.
Es ging schließlich nicht darum dem Kind die Mutter zu nehmen.
Sondern deren Alleinrecht zu bestimmen, wie sie will.

Pflichten werden den Vätern ganz selbstverständlich aufgezwungen, aber die logisch dazu gehörenden Rechte gern verweigert.

Dazu fällt mir noch ein Urteil von gestern ein.
Das Landgericht bei uns spracch eine Frau frei, die ihr Neugeborenes in der Toilette sterben ließ.
Sie hätte nichts von ihrer Schwangerschaft wissen müssen, ... blafasel
Paßt zu dem anderen ganz gut.
<hr>

Kinder brauchen ihre Väter genauso wie ihre Mütter. Es gibt unzählige Studien, die uns aufzeigen, wie wichtig männliche Vorbilder sind, gerade für Jungs! Das war kein Urteil zugunsten der Kinder, das war wieder mal ein Tanz um die heilige Kuh.

Richtig.
<hr>

"Mythos" geborene gute Mutter, Glück jedes Kindes und ich finde es echt der Hammer, wie man die Väter so als nebensächlich und bei weitem nicht so wichtig für die Kinder abtun kann.
Ich werfe hier der feministischen Fraktion ganz klar vor, dass ihre Protestaktionen für mehr Gleichberechtigung in der Berufswelt für die Aufteilung von Kindererziehung/Haushalt und Berufsleben nur "warmer" Wind sind, wenn sie das wirklich ernsthaft möchten, dann müssten sie endlich begreifen, dass das nur geht, wenn sie die Väter mehr in die Kindererziehung einbeziehen.
Jede Frau, die wirklich will, die kann heute Karriere machen, alles andere ist dummes Geschwafel. Karriere machen ist kein Spaziergang, jeder der Karriere macht muss Opfer bringen und hat es schwer!
Das geht den Männer doch seit ewigen Zeiten so und genau dieser Kampf in der Arbeitswelt, all dass was es mit sich zieht, wenn man eben Karriere machen will, gerade das scheuen doch viele Frauen.
Warum sollen sie mit den Ellenbogen um einen Job oder eine bestimmte Stellung kämpfen, wenn sie zuhause bei den Kinder sein können und einen Versorger haben, der ihnen ein gutes Leben ermöglicht. Da ist die Variante Mutter und Hausfrau doch viel bequemer und dann wenn man Zeit und Lust hat ein bisschen "Selbstverwirklichung" dazu und alles ist gut!
Ja, wir haben keine Gleichberechtigung....ganz klar...aber die Ungleichheiten gehen immer stärker zu lasten der Männer, wer das nicht erkennt, der ist ganz schön "verblendet".
Es grüsst dich
Jolanda

Zustimmung.

Lieber Gruß zurück
Norbert

Re: konservativ / feministisch

Arne Hoffmann, Thursday, 30.01.2003, 13:55 (vor 7774 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: konservativ / feministisch von Norbert am 30. Januar 2003 10:28:52:

Was mich geradezu erzürnt, ist die Tatsachen daß das Gericht sogar noch hinter den Ausführungen der Radikalfeministin Heinke zurückblieb.

DAS fand ich auch bezeichnend. Was soll man denn von einem Urteil halten, das noch hinter den Forderungen des bestimmt nicht maskulistischen Juristinnenbundes zurückbleibt?

Ich stimme dir darin und in deinen anderen Statements definitiv zu.

Arne

Re: konservativ / feministisch

Norbert, Thursday, 30.01.2003, 14:22 (vor 7774 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: konservativ / feministisch von Arne Hoffmann am 30. Januar 2003 11:55:58:

Was mich geradezu erzürnt, ist die Tatsachen daß das Gericht sogar noch hinter den Ausführungen der Radikalfeministin Heinke zurückblieb.

DAS fand ich auch bezeichnend. Was soll man denn von einem Urteil halten, das noch hinter den Forderungen des bestimmt nicht maskulistischen Juristinnenbundes zurückbleibt?
Ich stimme dir darin und in deinen anderen Statements definitiv zu.
Arne

Danke Arne.
Beim VAfK gibt es inzwischen eine erste Stellungsnahme.
Die Korrekturmöglichkeit dieses Urteils durch Gang vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wird dabei bereits erwähnt.
Mit Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland steht dieser Weg nun offen.
Die Willkür deutscher Gerichte wurde nun schon mehrfach bestraft, ich hoffe, daß es hier auch dazu kommt.

VAfK erste Stellungsnahme

Gruß
Norbert

VAFK Reaktionen

Odin, Thursday, 30.01.2003, 19:08 (vor 7774 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: konservativ / feministisch von Norbert am 30. Januar 2003 12:22:00:

Beim VAfK gibt es inzwischen eine erste Stellungsnahme.
Die Korrekturmöglichkeit dieses Urteils durch Gang vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wird dabei bereits erwähnt.
Mit Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland steht dieser Weg nun offen.
Die Willkür deutscher Gerichte wurde nun schon mehrfach bestraft, ich hoffe, daß es hier auch dazu kommt.
VAfK erste Stellungsnahme

Das kann ich bestätigen. Nachdem der erste Zorn verraucht wird, sieht man mittlerweile große Möglichkeiten, den nächsten Schritt zu tun. In der Urteilsbegründung werden diese Möglichkeiten geradezu aufgedrängt. So werden im VAFK bereits Väter gesucht um eine neuerliche Klage einzureichen, denn bei der gestrigen Klage ging es ja "nur" um Väter, die bereits vor 1998 nichteheliche Väter waren - und hier hat das Gericht ja bestätigt, daß sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen muß, weil es ja hier die Möglichkeit zum beiderseitigem Sorgerecht gar nicht gibt.

Übrigends ein Tip am Rande: Die Stärke einer Vätervereinigung wird auch an der Höhe ihrer Mitgliederzahlen gemessen. Eine Mitgliedschaft beim VAFK bedeutet den "Verzicht" auf eine große Pizza - im Jahr :-)
Das sollte man sich schon leisten können. Ich bin selbst seit einer Woche Mitglied, dabei aber gar nicht selbst betroffen, eben "nur" aus Solidarität.

Odin

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