Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der SPIEGEL zur Urteilsbegründung

Alex, Thursday, 30.01.2003, 01:08 (vor 7774 Tagen)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,232882,00.html

Im Zweifel für die Mütter

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Differenziertes Urteil: Die Vorschrift, nach der Väter nichtehelicher Kinder nur dann ein Sorgerecht bekommen können, wenn die Mutter zustimmt, ist verfassungskonform, sagt das Bundesverfassungsgericht. Für Altfälle muss aber eine neue Regelung her, und auch die heutige Praxis könnte die Verfassungsrichter erneut beschäftigen.


AP

Bundesverfassungsgericht: Die bisherige Rechtslage ist im Wesentlichen verfassungskonform


Christian G. riss beide Arme nach oben, ballte sie zu Fäusten, als Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier den für ihn entscheidenden Satz verkündete: Die Sorgerechtsregelung für nichteheliche Kinder sei mit dem Grundgesetz, "insoweit nicht vereinbar, als eine Übergangsregelung für Eltern fehlt, die sich noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben". Das heißt zwar: für alle nicht verheirateten Eltern, die nach diesem Stichtag noch zusammen gelebt oder gar erst danach ein Kind bekommen haben, hat die jetzige Sorgerechtsvorschrift Bestand. Denn das Verfassungsgericht hält es für ganz vernünftig, dass bei Nichtverheirateten zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt, und ein gemeinsames Sorgerecht nur bei Konsens der Eltern möglich ist. Doch G., der seinen Kampf ums Sorgerecht für seinen nichtehelichen Sohn bis vors Bundesverfassungsgericht geführt hat, hat für sich zumindest einen vorläufigen Sieg errungen - und für alle Väter, die in einer vergleichbaren Situation sind. Denn G. hatte sich von seiner damaligen Lebensgefährtin Margarethe H. bereits 1996 getrennt, zu einem Zeitpunkt, als Nicht-Ehemänner gar keine Möglichkeit hatten, ein Sorgerecht zu bekommen. Erst ab Mitte 1998 wurde die Regelung geschaffen, nach der Väter auch ohne Trauschein ein gemeinsames Sorgerecht bekommen können - wenn die Mutter zustimmt.

Weil G. und H. eine solche Sorgerechtsvereinbarung also gar nicht abschließen konnten, als sie noch gemeinsam mit ihrem Kind zusammen lebten, muss der Gesetzgeber jetzt im Nachhinein eine Möglichkeit schaffen, dass Väter wie G. doch noch zu einem Sorgerecht kommen können - auch dann, wenn die Mutter nach der Trennung nicht mehr zu einer solchen Vereinbarung bereit war. Auch in einem zweiten Fall aus Hessen, den das Verfassungsgericht mit zu entscheiden hatte, könnte der Vater von einer solchen Regelung profitieren, auch da lag die Trennung schon etliche Jahre zurück. Kurios: Für Fälle, die aus einer Zeit stammen, als das Gesetz ganz restriktiv war, soll folglich ein großzügigeres Recht gelten als für heutige Fälle, wo das Gesetz sich immerhin schon in Richtung gemeinsames Sorgerecht reformiert worden ist.

Bis 31. Dezember hat der Gesetzgeber jetzt Zeit, für solche Altfälle einen Weg zu ebnen, auf dem die Väter gerichtlich überprüfen lassen können, ob trotz ablehnender Haltung der Mutter "eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht" - sprich: ob die ablehnende Haltung der Mutter den Interessen des Kindes dient, oder auf anderen, möglicherweise auch eigennützigen Motiven beruht.

Eigentlich, das hat die Verhandlung in Karlsruhe gezeigt, wäre das auch der Königsweg für alle anderen Fälle gewesen. Denn sehr viele Mütter - genaue Zahlen gibt es nicht, aber Anhaltspunkte, dass es in mehr als der Hälfte aller Fälle so ist - verweigern die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, und nicht immer steht dabei das Kindeswohl im Vordergrund. Mal, erzählen Familienexperten, will die Mutter einfach den Familiennamen des Kindes selbst bestimmen, und bedient sich dazu des Sorgerechts, mal scheut sie aus anderen Gründen den Gang zum Jugendamt, mal ist das Sorgerecht für das Paar einfach gar kein Thema, weil es in der Erziehungspraxis ganz gut läuft - und wenn die Beziehung in die Brüche geht, ist es für den Vater zu spät. Ein mögliches Motiv ist auch, ein Druckmittel gegen den Vater zu haben, wenn es um Unterhaltsfragen oder ähnliches geht - spätestens dann, wenn das Paar sich schon getrennt hat, oder eine Trennung abzusehen ist. Wegen solcher Gemengelagen, das sagt sogar ein Frauenverband wie der Deutsche Juristinnenbund, könnte eine gerichtliche Überprüfung, wie jetzt für die Altfälle vorgesehen, auch in anderen Fällen gut tun.

Doch so weit wollten die Verfassungsrichter nicht gehen. Dazu war ihnen die Faktenlage zu unsicher, eben weil es derzeit keine verlässlichen Untersuchungen gibt über die Häufigkeit solcher Sorgerechtsvereinbarungen oder die Motive der Mütter, wenn sie dazu "Nein" sagen. Doch dieser empirische Mangel bot den Richtern offenkundig die Möglichkeit, auch jene Kolleginnen oder Kollegen einzubinden, die vielleicht doch stärkere Zweifel an der gegenwärtigen Regelung hatten:

Denn trotz ihres prinzipiellen Plazets erteilten die Richter jetzt dem Gesetzgeber die Aufgabe, "die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme" - dass es generell dem Kindeswohl dient, wenn das gemeinsame Sorgerecht nur im Konsens erteilt werden kann - "auch vor der Wirklichkeit Bestand hat". Sollte dies nicht der Fall sein, das stellten die Richter schon heute mit deutlichen Worten fest, muss der Gesetzgeber doch noch den Vätern einen Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht verschaffen, der nicht vom Willen der Mutter abhängt, sondern davon, was für das Kind am Zuträglichsten ist. Diesem Prüfauftrag widmete auch Präsident Papier einen beträchtlichen Teil der mündlichen Urteilsbegründung - der Gesetzgeber muss also davon ausgehen, dass die Sache in Karlsruhe quasi auf Wiedervorlage liegt.

Erst einmal hat das Gesetz aber eine Chance bekommen, sich zu bewähren. Nach wie vor hängt also alles davon ab, ob Mütter und Väter, wenn schon nicht den Bund fürs Leben, so wenigstens den Bund fürs Sorgerecht schließen. Klar bleibt damit aber auch: Nichtverheiratete Väter behalten in Erziehungsfragen eine deutlich schwächere Position als verheiratete, denn bei Ehepaaren gilt auch im Falle einer Scheidung gemeinsames Sorgerecht erst einmal weiter - und im Konflikt fall hat nicht die Mutter das letzte Wort, sondern das Familiengericht. Im Klartext: Wer als Mann in Sachen Sorgerecht auf Nummer sicher gehen will, sollte heiraten.

Ganz en passant hat also das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung den rechtlichen Abstand zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft zementiert. Vor ein paar Monaten konnte sich derselbe Verfassungsgerichtssenat zu einer solchen Aussage nicht durchringen: Damals ging es um die so genannte Homo-Ehe, und fünf der acht Richter billigten dieses Rechtsinstitut, ohne auf ein von den übrigen (konservativen) Kollegen gefordertes "Abstandsgebot" zwischen Ehe und anderen Lebensgemeinschaften zu bestehen. Jetzt, so scheint es, hat das Pendel wieder in die konservative Richtung ausgeschlagen.

Für G. allerdings könnte sich der persönliche Triumph doch noch als Pyrrhussieg erweisen: In seinem Fall, das haben die Familiengerichte jedenfalls bisher schon durchscheinen lassen, dürfte ein gemeinsames Sorgerecht eher nicht dem Kindeswohl dienen, weil wegen des arg zerrütteten Verhältnisses zwischen ihm und seiner Ex-Partnerin ein solcher Zwang zur Gemeinsamkeit wohl nur neues Konfliktpotenzial liefern würde - und neue Prozesse zur Folge hätte.

Re: Der SPIEGEL zur Urteilsbegründung

Arne Hoffmann, Thursday, 30.01.2003, 10:43 (vor 7774 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Der SPIEGEL zur Urteilsbegründung von Alex am 29. Januar 2003 23:08:45:

Für G. allerdings könnte sich der persönliche Triumph doch noch als Pyrrhussieg erweisen: In seinem Fall, das haben die Familiengerichte jedenfalls bisher schon durchscheinen lassen, dürfte ein gemeinsames Sorgerecht eher nicht dem Kindeswohl dienen, weil wegen des arg zerrütteten Verhältnisses zwischen ihm und seiner Ex-Partnerin ein solcher Zwang zur Gemeinsamkeit wohl nur neues Konfliktpotenzial liefern würde - und neue Prozesse zur Folge hätte.

Naja gut, das ist ja die übliche Tour in unserem Apartheidssystem: Sobald ein Vater dagegen protestiert, als Mensch mit minderen Rechten behandelt zu werden, hat er erst recht keine Chance, einen verbesserten Kontakt zu seinem Kind zu erhalten. Ganz schön perfides System. Andererseits hält sich mein Mitleid mit den benachteiligten Vätern in Grenzen: So grotesk unfair, wie ihre Situation ist, müssten sie längst massenweise durch die Straßen ziehen und protestieren. Jeder Bauernverband bekommt solche Demos hin. Ich gebe zu, dass Feministinnen es leichter hatten, Massendemos auf die Beine zu stellen, weil die Frauen im Gegensatz zu den Männern, die ihre Familien ernähren mussten, unterbeschäftigt waren und genügend Zeit für solche Dinge hatten. Trotzdem wundert es mich nicht, dass man mit Männern in unserer Gesellschaft so ziemlich alles machen kann, solange der Protest der Mehrheit und ihr politisches Engagement so verhalten bleibt.

"Die Väter sind die Dummen"

Arne Hoffmann, Thursday, 30.01.2003, 10:51 (vor 7774 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Der SPIEGEL zur Urteilsbegründung von Alex am 29. Januar 2003 23:08:45:

Meine Lokalzeitung, das "Wiesbadener Tagblatt", schreibt heute zu dem Urteil des Verfassungsgerichts unter http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=1070661:

--- Die Väter sind die Dummen
Michael Bermeitinger zu Sorgerecht

Auf den ersten Blick scheint das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Sorgerecht bei unverheirateten Eltern etwas für sich zu haben: Wenn bei Streitigkeiten am Ende nur die Mutter das Sagen hat, verhindert dies aufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht und vor allem die daraus folgende Belastung für die Kinder. Doch bei genauem Hinsehen ist das nicht haltbar. Wer sagt denn, dass die Mutter immer richtig liegt und ihre Entscheidung das Kind nicht mehr belastet, als es bei einer gerichtlichen Klärung der Fall sein würde? Karlsruhe hat die Mütter quasi mit einem Unfehlbarkeits-Dokument ausgestattet und die Väter zu hilflosen Zahlmeistern degradiert. Doch der Vorwurf darf eigentlich nicht an die Richter gehen. Sie haben ja nur abgeklopft, ob das geltende Recht verfassungskonform ist. Wenn jemand schwere Versäumnisse begangen hat, dann der Gesetzgeber, der unverheirateten Vätern nur die Rolle eines Elternteils zweiter Klasse zugebilligt hat. Dass hier ein Unterschied gemacht wird gegenüber verheirateten Eltern, die ein gemeinsames Sorgerecht ausüben, ist fragwürdig. Die Annahme aber, dass eine Mutter ihr Sorgerecht nicht als mögliches Druckmittel gegen den Vater gebrauchen könnte, zeugt von unglaublicher Naivität. Denn in der Realität sieht es oft anders aus, auch zu Lasten der Kinder, um deren Wohl es doch eigentlich gehen soll. Nur gemeinsames Sorgerecht zwingt Eltern dazu, miteinander zu reden und sich zu einigen. Doch nachdem früher die Mütter benachteiligt waren, hat man den Spieß einfach rumgedreht: Heute sind die Väter die Dummen und die Kinder immer noch die Leidtragenden. ---

Re: "Die Väter sind die Dummen"

Jolanda, Thursday, 30.01.2003, 11:13 (vor 7774 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: "Die Väter sind die Dummen" von Arne Hoffmann am 30. Januar 2003 08:51:21:

Hallo Arne

Ich bin echt schon froh, dass zumindest die Presse teilweise erkennt, wie unfair und willkürlich dieses Urteil ist.

Und ich kann nicht ganz umhin dem Berichterstatter im Spiegel beizupflichten, dass die Männer (Väter) unbedingt geschlossener und entschlossener gegen diese Ungerechtigkeiten angehen sollten.
Sei es in Form von Demonstrationen oder anderern Aktionen.

Hier muss weiter gekämpft werden, das dürfen wir so nicht akzeptieren, niemals, das ist nie im Leben ein Urteil, dass den Kindern zugute kommt.

Und ich muss hier einfach auch noch mal mit aller Deutlichkeit betonen, dass es zwar stimmt, dass das für die Kinder keine gute Lösung ist, aber ich finde es undiskutabel, dass man Väter dermassen entsorgt, das stösst mir noch viel mehr auf!

Es ist wie Joachim gesagt hat in meinen Augen ein Verstoss gegen die Menschenrechte, ganz klar!

Warum soll ein Vater weniger Rechte haben als eine Mutter, es wird in meinen Augen nie eine Begründung geben, die ich akzpetieren kann, es gibt keine Begründung dafür, es bleibt eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Väter sind allgemein schon Menschen zweiter Klasse, aber unverheiratete Männer, die sind anscheinend nicht mal das, die sind einfach so zu entsorgen, das ist ein Skandal!

Gruss
Jolanda

Re: "Die Väter sind die Dummen"

Ferdi, Thursday, 30.01.2003, 11:17 (vor 7774 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: "Die Väter sind die Dummen" von Arne Hoffmann am 30. Januar 2003 08:51:21:

Moin!

Ganz einfache aber wirksame Loesung: Kein Mitsorgerecht, kein Umgangsrecht, kein Unterhalt! Und zwar flaechendeckend! Dann kann auch die Apartheid-Justiz nix mehr machen, die bricht dann mit einem Hallelujah zusammen.

Es braucht keine flaechendeckende aufwendige Strassendemos zu geben. Ein bundesweiter Unterhaltsstreik wuerde erheblich mehr Durchschlagskraft haben. Wie man das macht kann man bei den Gewerkschaften lernen. Die haben selbst Wendehals Gysi in die Knie gezwungen.

Gruesse!
Ferdi

Re: Korrektur

Ferdi, Thursday, 30.01.2003, 11:20 (vor 7774 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: "Die Väter sind die Dummen" von Ferdi am 30. Januar 2003 09:17:14:

Ich meinte natuerlich Schily und nicht Gysi, sorry!

Re: "Die Väter sind die Dummen"

Jolanda, Thursday, 30.01.2003, 11:27 (vor 7774 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: "Die Väter sind die Dummen" von Ferdi am 30. Januar 2003 09:17:14:

Hallo Ferdi

Klar, das wäre auch eine Lösung, nur bin ich mir sicher, dass es viele Väter gibt, die sich sagen, meine Kinder können doch nichts dafür, dass meine Olle sich so beschissen verhält, warum sollen die darunter leiden?!

Ich habe nun schon in einigen Beiträgen im TV oder in Zeitungen gelesen, dass Väter oft den Kindern zuliebe solche Ungerechtigkeiten mitmachen. Das ist für mich ein Beweis mehr, dass Väter es viel besser schaffen, die Beziehung zu der Ex und ihre Beziehung zu den Kindern eben klar zu trennen.

Racheakte auf dem Buckel der Kinder kommen selten von Vätern aus, da sind die Mütter viel skrupelloser. Ist schlimm, wenn man das als Frau sagen muss, wirklich, aber die Realität hat mir bewiesen, dass es nun mal so ist!

Wobei ich klar sagen muss, wenn man mir den Umgang mit meinen Kindern verbieten würde, ich würde nicht mehr bezahlen!

Klingt nun hart, aber ich würde hier mit allen Mitteln kämpfen, wenn die Väter aufeinmal nicht mehr bezahlen, dann muss darüber nachgedacht werden an was das liegt und wenn sich dann heraussstellt, dass es damit zu tun hat, dass man ihnen das Umgangsrecht mit den Kindern dermassen schwer macht, dass sie kaum eine Chance haben am Leben ihrer Kinder teilzunehmen, dann könnte das schon etwas bewegen!

Es ist traurig, aber wenn man es mit Vernunft und Liebe nicht schafft, dann muss man eben Wege gehen, die man den Kindern zwar nicht antun möchte, die aber mindestens noch eine kleine Chance offen lassen, dass man sich dieser Problematik annimmt.

Es grüsst dich
Jolanda

Re: "Die Väter sind die Dummen"

Ferdi, Thursday, 30.01.2003, 11:49 (vor 7773 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: "Die Väter sind die Dummen" von Jolanda am 30. Januar 2003 09:27:00:

Hallo Jolanda!

Klar, das wäre auch eine Lösung, nur bin ich mir sicher, dass es viele Väter gibt, die sich sagen, meine Kinder können doch nichts dafür, dass meine Olle sich so beschissen verhält, warum sollen die darunter leiden?!

Das wollte ich mit meinem Vorschlag ja auch nicht bewirken. Dann muss ich das naeher ausfuehren. Zuerst einmal Streichung des Unterhaltes fuer die sich verweigernde Frau. Dann wuerde ich verlangen, dass die Olle die Betraege, die fuer das Kind gezahlt werden, jedesmal beantragen muss, und die Verwendung der Betraege nachweisen muss. Wie man das machen kann lehrt das Finanzamt. Also zwar den Kindern was zukommen lassen, aber Nervenkrieg gegen die Olle!

Ich bin der Meinung, dass man nur ueber den Mammon an die Betonkoepfe rankommt und nur ueber das Geld kann man denen einhaemmern, was Menschenrechte sind!

Gruss,
Ferdi

Re: Kommentar aus der Bild

Joachim, Thursday, 30.01.2003, 21:03 (vor 7773 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Der SPIEGEL zur Urteilsbegründung von Alex am 29. Januar 2003 23:08:45:

Liebe ledige Väter,

gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: rechtlich seid ihr keine Väter. Samenspender seid ihr, Alimentezahler, Witzfiguren, die alle 14 Tage mit ihren Kindern für zwei Stunden in den Zoo dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinem letztrichterlichen Urteil, dass die Mütter das alleinige Sorgerecht für ein Kind behalten, wenn ein unverheiratetes Paar sich trennt.

Ich fass es nicht. Die Vaterschaft ist durch ihr Urteil wertlos geworden, zu einer geilen Minute mutiert. Ich bin entsetzt, wie die Richter über das Vaterwerden urteilen. Der schlimmste Verlust für ledige Väter ist der Verlust des Beschützens. Alimente zahlen ist ein Schutz, aber seelische Alimente nicht zahlen zu dürfen ist Pein. Abends, wenn die Kleine weint, weil der Himmel schwarz wird und es donnert und blitzt und der Vater fehlt, der sie in den Arm nimmt, und sagt, es ist alles gut. Das bringt die ledigen Väter zum Weinen, weil sie allein sind wie ihre Kinder. Warum darf er nicht nachts zu seinem Baby?

Die Verlierer des Urteils sind die Kinder, sie sind vaterseelenallein.

Mit solidarischen Grüßen

Ihr F. J. Wagner

Jetzt können Sie Franz Josef Wagner auch eine E-mail schreiben: fjwagner@bild.de

Re: Kommentar aus der Bild

Jolanda, Thursday, 30.01.2003, 21:17 (vor 7773 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Kommentar aus der Bild von Joachim am 30. Januar 2003 19:03:41:

--Herzlichen Dank für diesen Beitrag.

Gruss
Jolanda

Re: Ein E-mail an Wagner verschickt

Joachim, Friday, 31.01.2003, 00:20 (vor 7773 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Kommentar aus der Bild von Jolanda am 30. Januar 2003 19:17:09:

Sehr geehrter Herr Wagner,

ich glaube, dass dieses meiner Meinung nach grobe Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts für viele Väter ein Schock gewesen ist. Viele Männer werden sich jetzt überlegen, ob sie noch eine Familie gründen wollen oder nicht, nach diesem männerfeindlichen, männerdiskriminierenden, väter- und kinderfeindlichen Fehlurteil ist wahrscheinlich vielen Männern eine Familiengründung restlos vergangen, wenn man(n) nämlich nur noch als Alimentenzahler und Samenspender abgestempelt wird, dann muss man(n) sich wie ein Sklave vorkommen der nur ausgebeutet und ausgenutzt wird! Es besteht noch Hoffnung für viele Väter und Kinder, dass der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) in Strassbourg das verübte Unrecht wieder zu Recht werden lässt, denn dort wurde Deutschland mehrmals wegen Menschenrechtsverletzung an Väter verurteilt. Ein neues Unwort für dieses Jahr könnte lauten "Entelterung" oder "Väterentsorgung"!

klasse!(n/t)

Markus, Thursday, 30.01.2003, 23:59 (vor 7773 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Kommentar aus der Bild von Joachim am 30. Januar 2003 19:03:41:

Liebe ledige Väter,
gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: rechtlich seid ihr keine Väter. Samenspender seid ihr, Alimentezahler, Witzfiguren, die alle 14 Tage mit ihren Kindern für zwei Stunden in den Zoo dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinem letztrichterlichen Urteil, dass die Mütter das alleinige Sorgerecht für ein Kind behalten, wenn ein unverheiratetes Paar sich trennt.
Ich fass es nicht. Die Vaterschaft ist durch ihr Urteil wertlos geworden, zu einer geilen Minute mutiert. Ich bin entsetzt, wie die Richter über das Vaterwerden urteilen. Der schlimmste Verlust für ledige Väter ist der Verlust des Beschützens. Alimente zahlen ist ein Schutz, aber seelische Alimente nicht zahlen zu dürfen ist Pein. Abends, wenn die Kleine weint, weil der Himmel schwarz wird und es donnert und blitzt und der Vater fehlt, der sie in den Arm nimmt, und sagt, es ist alles gut. Das bringt die ledigen Väter zum Weinen, weil sie allein sind wie ihre Kinder. Warum darf er nicht nachts zu seinem Baby?
Die Verlierer des Urteils sind die Kinder, sie sind vaterseelenallein.
Mit solidarischen Grüßen
Ihr F. J. Wagner
Jetzt können Sie Franz Josef Wagner auch eine E-mail schreiben: fjwagner@bild.de

Stuttgarter Zeitung

Norbert, Friday, 31.01.2003, 01:15 (vor 7773 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Der SPIEGEL zur Urteilsbegründung von Alex am 29. Januar 2003 23:08:45:

Hi
Auch die Stuttgarter Zeitung läßt kein gutes Haar an dem Urteil, obwohl diese eher dem konservativen Lager zugeordnet werden muß.

Diesmal scheint es einen weiten Konsenz zu geben, daß hier falsch geurteilt wurde.

Die Gesellschaft ist doch schon weiter, als der Kommentar des einen Mannes vom VAfK befürchtet hatte.

Dies gibt die Möglichkeit, dass Proteste mehr Wirkung haben.

Schließlich ist der Gesetzgeber dazu aufgefordert eine Änderung für die Trennungen vor 1998 zu schaffen.
Dabei muß es ja nicht bleiben, denn der Gesetzgeber ist ja nicht darauf beschränkt, es dabei zu lassen.

Es gibt ja auch neuere Fälle, wo die Trennung schon vor der Geburt statt findet. Eine gemeinsame Sorgerechserklärung wird dann auch nicht erfolgen.
Dies wären logischerweise die nächsten Verfassungsklagen.

Es ist ohnehin ein Unding, dass ein Mann zwar mit der Zeugung ganz selbstverständlich erhebliche Pflichten übernehmen muß, das Vatersein aber sich dann noch verdienen soll.

Ich gehe davon aus, daß die Richter, die z.Z. im BVerfG tätig sind aus der Generation der '68 bzw. kurz danach stammen.
Diese haben noch nicht begriffen, dass sie von den Personen a'la AS nur gelinkt und betrogen wurden.

Gruß
Norbert

Re: Stuttgarter Zeitung

Odin, Friday, 31.01.2003, 21:41 (vor 7772 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Stuttgarter Zeitung von Norbert am 30. Januar 2003 23:15:40:

Diesmal scheint es einen weiten Konsenz zu geben, daß hier falsch geurteilt wurde.

Ich verfolge die ganze Diskussion schon seit dem Urteil und habe schon viele Zeitungsberichte darüber gelesen.
Langsam bin ich der Meinung, daß dieses Urteil ein grandioser Sieg für die Väterbewegung war. Soviele Leserbriefe kannst Du dein ganzes Leben nicht schreiben, wie es jetzt positive Zeitungsbeiträge gibt, die Partei für die Väter ergreifen. Das hat wirklich die letzten Hunde hinter dem Ofen hervorgeholt. Ein gemütliches Zurücklehnen nach einem positiven Urteil war nicht drin!

Re: Stuttgarter Zeitung

Jolanda, Friday, 31.01.2003, 22:05 (vor 7772 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Stuttgarter Zeitung von Odin am 31. Januar 2003 19:41:23:

Hallo Odin

---Ja, die Resonanz ist gross und auch die Empörung ist gross, wer weiss, vielleicht war dieses Urteil auch eine Chance, damit man sich diesem Thema endlich ernsthaft annimmt und es ist wirklich ermutigend, nun so viele Proteste zu lesen.

Ich finde es durchwegs positiv, dass du die Gabe nicht verloren hast, auch immer wieder die Chancen zu erkennen, die sich aus gewissen "Unsitutaionen" ergeben können :-)

Es grüsst dich
Jolanda

Blamage für's BVerfG

Norbert, Saturday, 01.02.2003, 00:12 (vor 7772 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Stuttgarter Zeitung von Jolanda am 31. Januar 2003 20:05:25:

Hi Odin und Jolanda

Hallo Odin
---Ja, die Resonanz ist gross und auch die Empörung ist gross, wer weiss, vielleicht war dieses Urteil auch eine Chance, damit man sich diesem Thema endlich ernsthaft annimmt und es ist wirklich ermutigend, nun so viele Proteste zu lesen.

Offenbar ist die Ansicht der stockkonservativen Richter bzgl. Vätern ( bei der Homoehe waren sie es aber nicht ), bereits nicht mehr gesellschaftlich akzeptiert.
Insofern ist das Freudengeschrei des VAMV verfrüht gewesen, ein Pyrrhussieg.
Manchmal ist ist das Faß zum überlaufen voll. Und nun übergelaufen.

Wie ich schon erwähnte, hatte sogar die als Radikalemanze verschriene Sabine Heinke den Vätern mehr Rechte einräumen wollen.
Und dies sicher nicht aus Herzensüberzeugung.

Ich halte dies insgesamt für einen nachdrücklichen Sieg der Väter, in der Gesellschaft, nicht vor Gericht.
Doch letztere mussten schon immer, früher oder später, der Gesellschaft folgen.

Außerdem wiurd das Gericht in Straßburg diesen Schmarn vermutlich ohne große Umstände kippen.

Eine gewaltige Blamage für diese Familienjustiz.
Welche dieser von ganzem Herzen zu gönnen ist.

Vielleicht wird das Entwicklungsland Deutschland im Familienrecht mal zur zivilierten Welt aufschliessen. Und sei es mit Druck.
<hr>

Ich finde es durchwegs positiv, dass du die Gabe nicht verloren hast, auch immer wieder die Chancen zu erkennen, die sich aus gewissen "Unsitutaionen" ergeben können :-)
Es grüsst dich
Jolanda

Grüße an euch
Norbert

Re: Blamage für's BVerfG

Jolanda, Saturday, 01.02.2003, 11:55 (vor 7771 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Blamage für's BVerfG von Norbert am 31. Januar 2003 22:12:17:

Lieber Norbert

Ich halte dies insgesamt für einen nachdrücklichen Sieg der Väter, in der Gesellschaft, nicht vor Gericht.
Doch letztere mussten schon immer, früher oder später, der Gesellschaft folgen.

---Zweifellos, sehe ich ganz genau so wie du!

Einen lieben Gruss
schickt dir
Jolanda

Re: Blamage für's BVerfG

Joachim, Sunday, 02.02.2003, 11:38 (vor 7770 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Blamage für's BVerfG von Norbert am 31. Januar 2003 22:12:17:

Hallo Norbert,

Ich halte dies insgesamt für einen nachdrücklichen Sieg der Väter, in der Gesellschaft, nicht vor Gericht.
Doch letztere mussten schon immer, früher oder später, der Gesellschaft folgen.

dem stimme ich zu! Es ist ein Sieg für die Väter und eine Abschreckung zugleich dieses männerfeindliche, männerdiskriminierende Urteil, durch dieses FehlUrteil wurde dem Volk vermittelt dass Väter keine Rechte haben sondern nur Pflichten zu zahlen, also nur als Samenspender und Alimentezahler abgestempelt wurden, mich wundert es schon lange nicht mehr wenn einige Väter den Unterhalt verweigern! Viele Männer werden jetzt darüber nachdenken ob sie noch eine Familie gründen wollen, nach diesem väterfeindlichen Urteil glaube ich, dass vielen Männern der Wunsch nach einem Kind restlos vergangen ist.

gruß
Joachim

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