Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zwei Berichte aus der heutigen Tagespresse

Ferdi, Friday, 07.02.2003, 13:19 (vor 7765 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich finde, es geht vor allem auch darum, mit der Mär aufzuräumen, dass nur Männer dazu neigen, Konflikte mit Gewalt zu lösen. Dieses Märchen ist deswegen so sehr in das Bewusstsein der Bevölkerung eingedrungen, weil die Medien aller Art aus reiner "political correctness" nur Berichte über Gewalttaten bringen, die von Männern verübt wurden.

Das ändert sich nun langsam. Immer häufiger liest man Berichte von Frauen, die ebenfalls ihre Aggressionen gewaltsam ausleben. Bisher wurde das regelmässig unter den Teppich gekehrt, nun kommen auch die Medien nicht mehr darum herum, auch darüber zu berichten. Die folgenden Meldungen habe ich aus dem General-Anzeiger für Bonn und Umgebung entnommen.

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[center]Streit um Parklücke

Fluchende Unbekannte schlägt junger Frau in Menden mit der Faust ins Gesicht.[/center]</br>
Sankt Augustin. Nach einem Streit um eine Parklücke schlug am Mittwoch gegen 18:25 Uhr eine Unbekannte eine 20-jährige Frau aus Sankt Augustin mehrfach ins Gesicht, berichtete die Polizei. Die junge Frau hatte ihren Wagen an der Gutenbergstrasse in Menden eingeparkt. Vor einer Metzgerei wurde sie von einer 30 bis 35 Jahre alten Frau an der Jacke gerissen und wüst beschimpft, da diese den Parkplatz für sich reklamierte. Sie drohte der Jüngeren Schläge an.

Schockiert erzählte die Frau in der Metzgerei von der Bedrohung. Die Kundinnen sagten ihr Hilfe zu. Als die 20jährige zurück auf dem Weg zu ihrem Wagen war, sprang eine Frau aus dem Gebüsch heraus und schlug die Augustinerin mit der Faust mehrfach ins Gesicht. Zwei Kundinnen trieben die Prügelnde in die Flucht. Die rabiat fluchende Täterin ist etwa 1,70 Meter gross, hat blaue Augen und trug ihre blonden Haare hochgebunden. Zur Tatzeit war die Gesuchte mit einer kurzen, dunkelblauen Jacke und Jeans bekleidet. Hinweise nimmt die Polizei unter (folgt Telefonnummer) entgegen.

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[center]Gericht spricht den angeblichen Vergewaltiger frei.

Richter glaubt den Anschuldigungen der Bornheimerin gegen ihren Ex-Freund nicht.[/center]

Rhein-Sieg-Kreis. Er habe sie vor ihrer Wohnungstür überfallen, mit einem Messer bedroht und stundenlang brutal vergewaltigt. Eine ungeheure Anschuldigung, die eine 26-jährige Bornheimerin im Frühjahr 2001 gegen ihren Ex-Freund erhob. Zunächst glaubte man der Aussage der jungen Frau, und der 26-jährige Auszubildende wurde angeklagt. In der Verhandlung im Herbst vergangenen Jahres beteuerte der Angeklagte immer wieder seine Unschuld. Das Gericht begann zu zweifeln, ob die Zeugin wirklich die Wahrheit sagte. Sie konnte zwar Details der Tat schildern, doch sie verstrickte sich immer wieder in Widersprüche. Eine Gutachterin wurde beauftragt, die Glaubwürdigkeit zu überprüfen und der Prozess so lange unterbrochen. Jetzt konnte die Verhandlung fortgesetzt werden und sie endete mit einem Freispruch für den jungen Mann. Die Gutachterin konnte bestätigen, dass die Aussage nicht glaubwürdig genug war, um allein darauf eine Verurteilung zu stützen.

"Es ist möglich, dass es sich nicht um ein reales Erlebnis gehandelt hat", sagte die Psychologin. "Ihre Beschreibung der Tat hat einen klischeehaften Charakter." Hinzu kam, dass die 26-jährige der Polizei etwas anderes erzählt hatte als der Gutachterin. Auf der Polizeiwache hatte sie gesagt, der Täter habe sich ein Küchentuch umgebunden, um sich zu maskieren. Später jedoch behauptete sie, es sei eine Karnevalsmaske gewesen, die sie ihm während der Tat heruntergerissen habe.

Ungeklärt blieb das Motiv der 26-jährigen. "Fakt ist, dass sie keinen Grund zu abgrundtiefem Hass hatte", sagte der Richter. Schliesslich hatte sie ihn verlassen und nicht er sie. "Denkbar ist, dass es sich bei ihr um eine konfliktträchtige Persönlichkeit handelt, die mit ihren Problemen nicht fertiggeworden ist." Auch die Gutachterin hält sie für hysterisch: "Sie kann zwischen Vorstellung und Wirklichkeit nicht unterscheiden."

Am Ende blieben viele Fragen offen. So sagte auch der Richter: "Einem jungen Menschen ist in jedem Falle Unrecht widerfahren, wahrscheinlich ist es der Angeklagte".

Quelle: General Anzeiger Bonn

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Im zweiten Falle handelt es sich eindeutig um einen Freispruch mangels Beweises. Bemerkenswert an dieser Story ist, dass sich ein Gericht hier die Mühe gemacht hat, nach Schuldbeweisen zu suchen, und als es die nicht finden konnte, hat es die in jedem demokratischen Rechtsstaat gültige eiserne Regel "In dubio pro reo" angewandt. Das, so finde ich, ist an dem Fall so bemerkenswert.

Freundliche Grüsse,
Ferdi


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