Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

ChrisTine, Friday, 05.05.2006, 00:56 (vor 6570 Tagen)

Presse | Pressemitteilungen

Berlin, 4. Mai 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.

Der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen hat sich nun auf einen Entwurf zur Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht geeinigt.

„Die Koalition hat in dieser schwierigen und ideologisch aufgeladenen Frage einen sachgerechten Kompromiss gefunden. Bürgerinnen und Bürger werden sich künftig besser gegen Diskriminierung wehren können. Ich habe seit Beginn der Debatte eine Regelung mit Augenmaß verfochten, die Diskriminierten hilft, gleichzeitig aber unnötige Bürokratie vermeidet. Diesem Anspruch wird unser Vorschlag gerecht. Wir sind eine freiheitliche, tolerante Gesellschaft, in der jede und jeder möglichst nach seiner Facon glücklich werden soll. Die weit überwiegende Zahl unserer Bürgerinnen und Bürger wird im täglichen Leben nicht diskriminiert. Gleichzeitig kann man die Augen nicht vor der Realität verschließen. Es gibt Diskriminierungen, die inakzeptabel sind, beispielsweise wenn Menschen ohne Arme aus einem Lokal verwiesen werden, weil sie mit den Füssen essen. Dagegen sollen sich die Betroffenen künftig mit Hilfe des Rechts wehren können. Der Staat kann Toleranz im Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt wird“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Ich bin ausgesprochen froh, dass es uns gelungen ist, den Koalitionspartner zu überzeugen, für den Bereich der Massengeschäfte und Privatversicherungen nicht nur die europarechtlich verpflichtend vorgegebenen Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz aufzunehmen, sondern auch Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Denn bei solchen Geschäften, bei denen es dem Anbieter regelmäßig egal ist, mit wem er einen Vertrag schließt – wie beispielsweise beim Kauf eines T-Shirts im Kaufhaus - ist es besonders demütigend, wenn jemand wegen der genannten Merkmale diskriminiert wird. Die aus Wirtschaftskreisen geäußerten Sorgen, die Regelungen könnten zu Klagewellen führen, halte ich für unbegründet, wenn man die Erfahrungen aus unseren europäischen Nachbarländern zu Grunde legt, die vergleichbare Regelungen schon länger kennen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Hintergrund der europäischen Gesetzgebung ist der Gedanke, dass die Europäische Union nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist. Der Schutz vor Diskriminierung gehört zum Kernbestand der Menschenrechtspolitik. Nicht zuletzt ist es auch wirtschaftlich effektiver, Minderheiten und benachteiligte Gruppen so weit als möglich zu integrieren.

Der Gesetzentwurf für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird voraussichtlich noch in diesem Monat als Fraktionsentwurf in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann.

Zum neuen Antidiskriminierungsschutz im Einzelnen:

hier
--

Lest es Euch bitte durch, es "lohnt" sich.

Gruß - Christine

Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Scipio Africanus, Friday, 05.05.2006, 01:23 (vor 6570 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von ChrisTine am 04. Mai 2006 21:56:37:

Lest es Euch bitte durch, es "lohnt" sich.
Gruß - Christine

Und wie verträgt sich das mit Quoten für Frauen, mit der Wehrpflicht nur für Männer, der ganzen Gender Mainstreaming Frauenprivilegierung ?

Um das unter einen Hut zu bringen muss man wohl schizophren sein, anders kann ich mir das nicht erklären.

Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Nikos, Friday, 05.05.2006, 11:09 (vor 6570 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Scipio Africanus am 04. Mai 2006 22:23:

Hi Scipio.

Ich denke Dein Deutsch ist schlecht. Du hast es mal wieder nicht verstanden. Die Frauen werden in D diskriminiert, nicht die Männer. Dieses Axiom darf nicht in Frage gestellt, muss nicht bewiesen und braucht auch nicht berücksichtigt zu werden.

Wenn wir von Diskriminierung sprechen, dann meinen wir niemals niemals niemals die von Männer, sondern ausschließlich immer nur die von Frauen. Die von Männer gibt es ja gar nicht, denn es kann sie nicht geben, aus dem einfachen Grund, daß es sie nicht gibt, weil sie es einfach nicht geben kann, und zwar deshalb, weil sie es nicht gibt, allein deswegen, eben weil es sie nicht geben kann, wo es doch öffensichtlich ist, daß es sie nicht gibt, geschweige denn, daß es sie nicht geben kann.

Es ist so, als ob man akzeptieren würde, daß ein Tier plötzlich kein Tier ist.

Alles klar?

Nikos

Diskriminierung kann auch positiv sein

Observator, Friday, 05.05.2006, 18:28 (vor 6569 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Nikos am 05. Mai 2006 08:09:

Hi Scipio.
Ich denke Dein Deutsch ist schlecht. Du hast es mal wieder nicht verstanden. Die Frauen werden in D diskriminiert, nicht die Männer. Dieses Axiom darf nicht in Frage gestellt, muss nicht bewiesen und braucht auch nicht berücksichtigt zu werden.
Wenn wir von Diskriminierung sprechen, dann meinen wir niemals niemals niemals die von Männer, sondern ausschließlich immer nur die von Frauen. Die von Männer gibt es ja gar nicht, denn es kann sie nicht geben, aus dem einfachen Grund, daß es sie nicht gibt, weil sie es einfach nicht geben kann, und zwar deshalb, weil sie es nicht gibt, allein deswegen, eben weil es sie nicht geben kann, wo es doch öffensichtlich ist, daß es sie nicht gibt, geschweige denn, daß es sie nicht geben kann.
Es ist so, als ob man akzeptieren würde, daß ein Tier plötzlich kein Tier ist.
Alles klar?
Nikos

Beim neuen Anti..gesetz wird es bestimmt auch Fälle geben, wo Männer sich an die Schiedsstelle wenden z.B. weil ihnen eine Frau bei gleicher Eignung vorgezogen wurde. Im Jahr 2008 könnte sich das so zutragen.
Der Mann klagt, wird aber abgewiesen mit der Begründung "bis zur tatsächlich erreichten Gleichstellung sind temporäre diskriminierende Maßnahmen zu Gunsten eines Geschlechts nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Derlei Maßnahmen stellen keine objektive Diskriminierung im Sinne des Anti...Nr. Absatz... dar, sondern dienen der Herstellung einer vollkommenen Gleichheit zwischen Mann und Frau." Der Mann versteht nur noch Bahnhof, sauft sich einen an und schimpft laut hörbar "Frauen sind Säue!" Im Wirtshaus ist man daraufhin empört und ruft den Unhold zur Räson mit dem Hinweis auf das Anti..Gesetz..Nr..wonach derlei unflätige Geschmacklosigkeiten den Straftatbestand der Volksverhetzung darstellen.
Wieder erscheint der Unglücksrabe vor der Staatsgewalt. Auf die Frage des Richters "was haben Sie zu Ihrer Verteidigung zu sagen?" fällt ihm ein bekanntes Liedchen der Prinzen (oder waren es die Schweine?) ein. Das durfte doch auch dem gemeinen Volk präsentiert werden. "Das ist was anderes" entgegnet ihm der Richter. "bis zur tatsächlich erreichten Gleichstellung..." Jetzt ist in seiner Birne das volle Chaos los. Hier stinkts doch gewaltig, denkt er sich, kann dieses repetitive Geschwurbel
aber zunächst nicht einsortieren. Bis ihm auffällt, daß die Mappe des Richters, aus der er seine Verbaljauche geholt hat, mit der Aufschrift 'Einspruch - Mann' versehen war. Folglich musste es auch eine Version 'Einspruch - Frau' geben. "Das ist doch Diskriminierung im Sinne des Antidingsbums" schrie er wutentbrannt. Die Antwort konnte natürlich nur eine sein "bis zur tatsächlich erreichten Gleichstellung..."

Seid gegrüßt

Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Garfield, Friday, 05.05.2006, 19:02 (vor 6569 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Nikos am 05. Mai 2006 08:09:

Hallo Nikos!

"Wenn wir von Diskriminierung sprechen, dann meinen wir niemals niemals niemals die von Männer, sondern ausschließlich immer nur die von Frauen. Die von Männer gibt es ja gar nicht, denn es kann sie nicht geben, aus dem einfachen Grund, daß es sie nicht gibt, weil sie es einfach nicht geben kann, und zwar deshalb, weil sie es nicht gibt, allein deswegen, eben weil es sie nicht geben kann, wo es doch öffensichtlich ist, daß es sie nicht gibt, geschweige denn, daß es sie nicht geben kann."

Es ist noch schlimmer: Diskriminierung von Männern wird von der gemeinen Feministin durchaus erkannt - aber das ist dann positive Diskriminierung, die als wünschenswert und förderungswürdig betrachtet wird.

So gilt es dann als positiv, daß ein junger Mann Wehr- oder Zivildienst leisten muß, weil er so keine junge Frau vom Lehrstellen- oder Arbeitsmarkt verdrängen kann. Daß die Arbeitslosenquote unter jungen Männern höher ist als unter jungen Frauen, interessiert dabei selbstverständlich nicht.

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Kollege, Friday, 05.05.2006, 04:24 (vor 6570 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von ChrisTine am 04. Mai 2006 21:56:37:

Presse | Pressemitteilungen
Berlin, 4. Mai 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Hallo.
Boah, ey. Wenn die Zypries sich meldet, krieg ich immer ne Kriese.
Interessant ist (bei dem Link), dass in der Spalte " Beschäftigung und Beruf
(vor allem Arbeitsrecht)", von Gleich_behandlung gesprochen wird.
Der anstehnde Quotenschwachsinn aus dem Gendermainstreamig, also die Gleich_stellung, ist damit vielleicht hinfällig.

Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Garfield, Friday, 05.05.2006, 18:55 (vor 6569 Tagen) @ Kollege

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Kollege am 05. Mai 2006 01:24:

Hallo Kollege!

"Der anstehnde Quotenschwachsinn aus dem Gendermainstreamig, also die Gleich_stellung, ist damit vielleicht hinfällig."

Ich fürchte nicht. In dem verlinkten Text findet sich eigens dafür diese Passage: "Spezifische Fördermaßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile (z.B. Frauenförderung, Maßnahmen für Behinderte) bleiben ebenfalls zulässig."

Für sogenannte positive Diskriminierung soll das Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland also ausdrücklich nicht gelten. Und wir alle wissen ja, wer hierzulande definiert, welche Diskriminierung positiv und welche negativ ist.

Sonst bestünde doch die Gefahr, daß womöglich die eine oder andere Gleichstellungsbeauftragte ihren schönen Posten verliert. Das darf natürlich nicht sein. Und wenn auch durch die neue Antidiskriminierungsstelle noch nicht alle Möchtegern-Berufsfeministinnen versorgt sind, läßt sich bestimmt noch über Gendermainstreaming etwas machen. Zur Finanzierung des ganzen Schwachsinns kann man ja dann wieder irgendeine Steuer erhöhen. Wie wir immer wieder lesen und hören können, haben wir's ja alle so dicke und wollen unser vieles Geld nur aus purem Geiz nicht ausgeben...

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Woran sieht man, daß das Zypries eine Feministin ist?

Nikos, Friday, 05.05.2006, 10:55 (vor 6570 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von ChrisTine am 04. Mai 2006 21:56:37:

Daran, daß sie extrem kurzsichtig ist (die Welt ist soooo einfach, trulla, trulla...!):

"Die aus Wirtschaftskreisen geäußerten Sorgen, die Regelungen könnten zu Klagewellen führen, halte ich für unbegründet, wenn man die Erfahrungen aus unseren europäischen Nachbarländern zu Grunde legt, die vergleichbare Regelungen schon länger kennen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries<

Sie zählt wieder mal Äpfel mit Wassermelonen zusammen, und mißachtet die Realität völlig. Wer kann dem verwirrten Menschen mal erklären, daß die Nachbarn generell nicht klagen, doch die Deutschen generell gern vor Gericht gehen?

Oder irre ich mich da?

Nikos

Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Garfield, Friday, 05.05.2006, 14:21 (vor 6570 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von ChrisTine am 04. Mai 2006 21:56:37:

Hallo Christine!

Super - bald dürfen wir mit unseren Steuergeldern auch noch eine "Antidiskriminierungsstelle" finanzieren, als Beschäftigungstherapie für weitere studierte "Frauenwissenschaftlerinnen"...

Aber das mit den "Antidiskriminierungsverbänden" klingt interessant. Könnten Männerverbände davon nicht auch profitieren?

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Conny, Friday, 05.05.2006, 14:37 (vor 6570 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Garfield am 05. Mai 2006 11:21:11:

Hallo Christine!
Super - bald dürfen wir mit unseren Steuergeldern auch noch eine "Antidiskriminierungsstelle" finanzieren, als Beschäftigungstherapie für weitere studierte "Frauenwissenschaftlerinnen"...
Aber das mit den "Antidiskriminierungsverbänden" klingt interessant. Könnten Männerverbände davon nicht auch profitieren?

Hm ...
"Die Richtlinien schreiben außerdem vor, dass Verbänden, die sich für die Interessen Benachteiligter (Antidiskriminierungsverbände) einsetzen, Beteiligungsrechte einzuräumen sind."

Benachteiligt ist in deren Hirnen die Frau und nicht der Mann. Von daher setzten sich Männerverbände nicht für die interessen Benachteiligter ein, sondern wollen doch nur die Frau weiter unterdrücken :-(. Es wäre ja geradezu ein Tabubruch, wenn man den Mann als den Benachteiligten anerkennt.

Freundliche Grüße
Conny

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