[l]: Link zu den persönlichen Hintergründen der Leiter der Beschneidungsstudien in Afrika* und über die Manipulation der Forschungsergebnisse (*Orange Farm/Südafrika, Kenia, Uganda)

 Seit Dezember letzten Jahres sind in vielen Publikationen Berichte über Studien erschienen, wonach die männliche Beschneidung (Entfernung von Vorhaut und (Teilen) des Frenulums) ein wirksames Mittel gegen die Verbreitung von AIDS sein könnte. Dabei werden in den wenigsten Fällen die Ergebnisse dieser Studien kritisch hinterfragt noch die Frage von Menschenrechten, wenn es um die Beschneidung von nicht zustimmungsfähigen Kindern geht. Auf die Gefahren und die Einschränkung des sexuellen Empfindens durch die Entfernung sensitiver Gewebes wird auch kaum eingegangen. Da ich den Eindruck habe, dass das Vorenthalten dieser Informationen auf Unwissen beruht und es sich um eine unkritische Übernahme von WHO/UN-Positionen handelt, möchte ich es hiermit näher auf das Thema eingehen und hoffe damit dazu beizutragen, einen kritischeren Blick auf die Sache zu werfen und zu erreichen, dass keine ,,Entwicklungshilfe" für die Unterstützung von Genitalverstümmelungen - insbesondere an männlichen Babys - geleistet, dass Sanktionen gegen WHO/UN verhängt werden, wenn diese sich an der Zwangsbeschneidung an Kindern beteiligen (Säuglingsbeschneidungen sind immer Zwangsbeschneidungen und auch jüngere Jungen können die Folgen nicht überblicken) und dass in künftigen Publikationen diese Hintergründe ("kulturelle" und finanzielle Interessen) miterwähnt werden.

Eine der Beschneidungsstudien wurde durch die National Institutes of Health (NIH) -einer US-amerikanischen Organisation - ein Land mit einer (aufgrund von Aufklärungsarbeit nicht mehr ganz so) routinemäßigen Beschneidung männlicher Neugeborener - finanziert. Da in den USA die Säuglingsbeschneidung ein Wirtschaftszweig ist und damit Geld verdient werden kann - selbst wenn immer weniger Krankenversicherungen die Kosten dafür übernehmen - da auch durch den Weiterverkauf der Vorhäute u.a. an die Kosmetikindustrie Einnahmen erzielt werden können, sind erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit dieser Studie berechtigt - aufgrund "kultureller" und wirtschaftlicher Interessen.

 Nun Anmerkungen zu dieser Studie selbst. Aus [a] (siehe Ende dieses Schreibens):

"... Die eine Hälfte der Teilnehmer war beschnitten, die andere nicht. In beiden Dörfern steckten sich während dieser Zeit jeweils 22 beschnittene Probanden mit HIV an. Bei den Männern, die ihre Vorhaut noch besaßen, waren es 47 (Kenia) und 43 (Uganda) - der Faktor Beschneidung senkt das Ansteckungsrisiko offenbar um rund 50 Prozent. ..."

Eine Verminderung des Ansteckungsrisikos um 50% hört sich erstmal sehr gut an; wenn man die Zahlen jedoch einmal kritisch hinterfragt, schmelzen diese Zahlen zu einer absoluten 1,8%-igen absoluten Risikominimierung einer Ansteckung innerhalb von zwei Jahren zusammen - und da man annehmen kann, dass "Wissenschaftler", die sich von der Einführung der Beschneidung in anderen Ländem persönliche Vorteile erhoffen - Folgeaufträge, "Beratung" bei der Durchführung von Beschneidungen etc., besteht eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass an den Zahlen selbst manipuliert wurde.

So schrumpfen diese (angeblichen) relativen 50% Risikominimierung zu absoluten 1,8% innerhalb zweier Jahre zusammen (einer der Leserbriefe [b])

Wenn man nun die HIV-Infektionen, die gerade erst durch eine Beschneidungswunde entstehen gegen rechnet, so kann man evtl. zu einer Nullsummenbilanz oder sogar einer negativen Bilanz kommen. Denn bei der Studie wird man möglichst für einwandfreie hygienische Verhältnisse gesorgt haben und keine Nachlässigkeiten begangen haben, was bei Massenbeschneidungen in Gebieten mit hoher Infektionsrate nicht unbedingt der Fall sein muss. Zudem kann der Verlust des sexuellen Empfindens durch die Beschneidung dazu führen, dass auf Kondome verzichtet wird, wodurch sich das Ansteckungsrisiko wieder erhöht und das ganze ad absurdum geführt wird.

[c]: "... Die Vorhaut spielt eine wichtige Rolle beim Lustempfinden, da sie im vorderen Drittel zahlreiche freie Nervenenden und bestimmte Rezeptoren (die Meissnerschen Tastkörper) enthält. ... Die Schutzfunktion entfällt. Die vormals glatte, sehr dünne (nur 2 bis 3 Zellen) Eichelhaut (Schleimhaut) trocknet aus und keratinisiert (verhornt), sie wird 4 bis 16 Zellen dick. Deren Empfindlichkeit nimmt auch durch den ständigen Kontakt mit der Kleidung stark ab, ein Effekt, der sich mit zunehmendem Alter immer weiter fortsetzt. Dennoch wird stärkerer Kontakt mit der Kleidung, etwa beim Radfahren, manchmal als sehr unangenehm beschrieben. Ein weiterer Effekt dieses Kontaktes können häufige, unerwünschte Erektionen sein. Darüber hinaus entfällt die sensorische Funktion der Vorhaut, die ja fehlt. Auch bei einer "moderaten" Beschneidung wird nämlich der weitaus größte Teil der Meissnerschen Tastkörper entfernt, da sich diese hauptsächlich im vorderen Drittel der Vorhaut befinden. Im Zusammenspiel mit der Empfindlichkeitsabnahme der Eichel wird die Sensorik des Penis massiv verändert. Bei radikalen Beschneidungen wird auch das Frenulum entfernt, das intakte Männer häufig als eine Art männlichen G-Punkt bezeichnen. Radikal Beschnittene geben oft an, dass die einzig noch verbliebene empfindliche Stelle die Beschneidungsnarbe (also die Trennstelle der Nerven) ist. ..."

[d]: "The study shows that the foreskin is the most sensitive portion of the penis," said study coauthor Robert Van Howe, a pediatrician at the Marquette General Health System in Marquette, Michigan. "It's not like you're chopping off plain old skin. The analogy would be like removing your lips, because the lips are more sensitive than the skin around them."

In afrikanischen Ländern mit geringem Bildungsstand könnte zudem der Eindruck ,,Beschneidung schützt gegen AIDS - Kondome sind nicht mehr nötig" entstehen.

Statt Geld in fragwürdige, Kosten verursachende, die Gefahr der Übertragung von HIV und anderen Krankheiten Vorschub leistenden, das Sexualleben beschränkende Beschneidungen -bei Kindern zwangsweise durchgeführt zudem noch deren Menschenrechte verletztend -zu stecken, sollte man dieses besser in zusätzliche Aufklärungsarbeit investieren.

Die Kosten für eine Beschneidung bei Erwachsenen sollen laut de Cock - Direktor des Departments für HIV/AIDS für die Weltgesundheitsorganisation - [e] bei etwa 50$ bis 100$ liegen. Ob die Bemerkung "a more complex and potentially dangerous operation than those performed on newborn boys" von de Cock oder der Autorin des Artikels Sabin Russell stamm, ist mir nicht klar, was aber nichts an dessen Falschheit ändert:

Denn eine Beschneidung eines Neugeborenen ist offensichtlich gefährlicher als an einem älteren Kind oder Erwachsenen, da das Neugeborene gerade erst die Strapazen der Geburt hinter sich hat und dadurch geschwächt ist. Zudem sind Fehlschnitte bei einem kleineren Penis eines Neugeborenen weitaus wahrscheinlicher als bei einem größeren Kind oder Erwachsenen. Ein Neugeborenes kann auch nicht über die beabsichtigte Entfernung von Vorhaut hinaus erfolgte Schädigungen Auskunft geben, so dass eine rechtzeitige Behandlung unterbleibt. Zudem sind bei Säuglingen zusätzliche Infektionsgefahren durch den Kontakt mit Urin und Kot gegeben. Außerdem muß man bei der Neugeborenenbeschneidung brutaler Vorgehen und die Vorhaut mit Gewalt abreißen (siehe Video), da diese aus Schutzgründen angewachsen ist, was bei älteren Personen meist nicht mehr nötig ist, da sich die Vorhaut im Normalfall von allein ablöst. Die Behauptung, eine Neugeborenenbeschneidung wäre ungefährlicher als eine bei älteren Personen, ist absurd. Aber die Intention ist klar:

Man will die ,,Kultur" der Neugeborenenbeschneidung exportieren. Ein Neugeborenes kann sich am wenigsten wehren. Bei größeren Kindern rechnen die "Beschneidung-gegen-AlDS"-Vertreter mit Widerstand und einer geringeren "Erfolgs"-Quote. Auch muss bedacht werden, dass die Anwendung von Mitteln gegen den Beschneidungsschmerz bei Neugeborenen gefährlicher ist als bei älteren Personen - ein Grund bei Neugeborenen auf Schmerzmittel zu verzichten (wenngleich diese immer häufiger (in den USA) zur Anwendung kommen), zudem kann eine Neugeborenenbeschneidung eine lebenslange erhöhte Schmerzempfindlichkeit zur Folge haben [c]:

"... Eine Untersuchung in den USA erbrachte das Ergebnis, dass Babys, die einige Monate zuvor ohne Betäubung (unter Verwendung einer Placebo-Salbe, um die Ergebnisse besser vergleichen zu können) beschnitten worden waren, eine wesentlich höhere Schmerzempfindlichkeit aufwiesen, als intakte Babys. Ebenfalls eine höhere Schmerzempfindlichkeit als die intakten Babys wiesen die unter Verwendung von EMLA-Betäubungssalbe beschnittenen Babys auf, was zeigt, dass dieses Verfahren auch nicht den extremen Schmerz völlig beseitigen kann. Das Ergebnis war eindeutig, die genaue Ursache der erhöhten Schmerzempfindlichkeit aber noch nicht klar. Eine neueste Untersuchung (Tierversuch) deckte den Zusammenhang auf: Bei Neugeborenen ist das Nervensystem noch nicht völlig entwickelt. Ratten, die kurz nach der Geburt mit Nadeln gestochen wurden, wiesen später deutlich mehr Nervenbahnen zur Weiterleitung von Schmerzempfindungen auf, als Ratten, die in Ruhe gelassen wurden. ..."

Da die Gefahr einer verpfuschten Operation u.a. wegen des kleinen Penis eines Neugeborenen erhöht ist, ist auch die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen erhöht [c]:

Von der freiwilligen Beschneidung von Männern zur Zwangsbeschneidung von Neugeborenen

Mit der freiwilligen Beschneidung von Männern und älteren Kindern in Afrika soll ein Damm gebrochen werden, da die Beschneidung von Neugeborenen aufgrund von ethischen Bedenken für sehr viel fragwürdiger erachtet wird. Die Zielrichtung von WHO/UN ist klar: Mit der freiwilligen Beschneidung von Männern und älteren Kindern, bei der mit geringeren Widerständen zu rechnen ist, will man schlussendlich zu einer routinemäßigen Beschneidung von Neugeborenen wie (ehemals (Quote heute etwa 57Yo)) in den USA kommen. Damit ist zu rechnen, da eine dieser Studien von den US-amerikanischen National Institutes of Health (NIH) finanziert wurde - die die ,,Kultur" der Neugeborenen-Beschneidung in andere Länder exportieren wollen. Zum anderen wird die Zwangsbeschneidung (eine Neugeborenenbeschneidung ist immer eine Zwangsbeschneidung - es kann nicht zustimmen oder ablehnen - von WHO/UNAIDS nicht etwa abgelehnt, wie deren Richtlinien indirekt zu entnehmen ist (wenn man es ablehnen würde, würde es nicht als Möglichkeit aufgeführt werden)

[f]: "Depending on the local laws, some mature minors may be able to give independent informed consent. Parents who are responsible for providing consent, including for the circumcision of male infants, should be given sufficient information regarding the benefits and risks of the procedure in order to determine what is in the best interests of the child."

Da in den US die Aufklärung über die Risiken oft unterbleibt, wird es in Afrika nicht anders ablaufen.

 Da ein Neugeborenes eine Beschneidung nicht ablehnen kann, wird die im selben Dokument enthaltene Formulierung: "...Taking a human rights-based approach to the development or expansion of male circumcision services requires measures that ensure that the procedure can be carried out safely, under conditions of informed consent, and without coercion or discrimination...." als sinnentleert entlarvt.

Das Erziehungsrecht der Eltern soll abgeschafft werden, wenn diese gegen eine Beschneidung votieren ("some mature minors may be able to give independent informed consent"), während ihnen das Recht, über die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes zu entscheiden, wieder zugesprochen wird, wenn sie sich für eine Beschneidung entscheiden (,,Parents who are responsible for providing consent..." (siehe oben))

Das propagierte Abschaffen des Erziehungsrechts der Eltern bei Minderjährigen könnte den Hintergrund haben, sich die Möglichkeit schaffen zu wollen, auf Schulkinder Druck auszuüben, einer Beschneidung zuzustimmen, da sie alle für "mature" (reif) erklärt werden, ohne dass die lästigen Eltern im Hintergrund stören könnten.

Selbst eine von der Regierung verordnete Zwangsbeschneidung gegen den Willen der Eltern scheint für die WHO kein Problem zu sein, ansonsten würde man eine solche Position nicht zitieren, ohne Kritik an ihr zu üben.

[g]: "... Kenyan MP Jimmy Angwenui said: "In order to stop the spread of HIV/AIDS male circumcision should be made mandatory by the government...."

"mandatory" kann zwar außer verpflichtend "nur" obligatorisch (mit Ablehnungsmöglichkeit) heißen, doch wenn die WHO von der Regierung verordnete Zwangsbeschneidungen anstößig fände, hätte sie das entsprechend klargestellt.

Die einst im 19. Jahrhundert in englischsprachigen Ländern gegen die "Selbstbefleckung" eingeführte Praxis der Beschneidung [c], als dieses Argument gesellschaftlich nicht mehr für tragfähig erachtet wurde, aber die Neugeborenenbeschneidung zum Wirtschaftszweig geworden war, mit immer neuen, zweifelhaften Gesundheitsargumenten begründet wurde [i], ist anzunehmen, dass es sich wieder in erster Linie um finanzielle Interessen handelt- die Einführung der Neugeborenenbeschneidung in Afrika kann eine (im finanziellen Sinne) positive Rückkopplung auf den US-Beschneidungsmarkt bewirken. Doch Geld, das für Beschneidungen ausgegeben wird, fehlt für sinnvolle Maßnahmen zur AIDS-Bekämpfung.

Die Ignoranz gegenüber den Rechten von Kindern verletzt in vielfacher Hinsicht die von den UN selbst aufgestellten Grundsätze. Nun ignorieren die UN nicht mehr nur die Verletzung dieser von ihr selbst aufgestellten Rechte, sondern sind sogar noch dazu übergegangen, die Verletzung dieser Rechte zu propagieren und zu unterstützen

[j]: "...The era of human rights may be considered to have started with the formation of the United Nations at San Francisco in 1945 because the Charter of the United Nations requires that body to promote universal respect and observance of human rights for all - without distinction as to race, sex, language, or religion.9

Children possess two kinds of human rights:

General human rights that every human possesses, universally, simply by reason of being a human being.

Special human rights that every child possesses, universally, simply by reason of minority. UNICEF explains:

Human rights apply to all age groups; children have the same general human rights as adults. But children are particularly vulnerable and so they also have particular rights that recognize their special need for protection...."

The General Assembly of the United Nations has acted twice to enunciate and protect the rights of the child. First, in 1959, the General Assembly adopted the Declaration on the Rights of the Child (DRC),15 which expanded and further defined the rights of the child to special protection. The DRC enunciated ten general principles for the protection of children, of which Principles 1, 2, 8, 9, and 10 are applicable to child circumcision:

1. The child shall enjoy all the rights set forth in this Declaration. Every child, without any exception whatsoever, shall be entitled to these rights, without distinction or discrimination on account of race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status, whether of himself or of his family.

2. The child shall enjoy special protection, and shall be given opportunities and facilities, by law and by other means, to enable him to develop physically, mentally, morally, spiritually and socially in a healthy and normal manner and in conditions of freedom and dignity. In the enactment of laws for this purpose, the best interests of the child shall be the paramount consideration.

8. The child shall in all circumstances be among the first to receive protection and relief.

9. The child shall be protected against all forms of neglect, cruelty and exploitation. He shall not be the subject of traffic, in any form.

10. The child shall be protected from practices which may foster racial, religious and any other form of discrimination.

 The DRC, however, was binding on no one, so in 1989, the United Nations General Assembly adopted the Convention on the Rights of the Child (CRC), l6 which enunciated specific rights which the states-party were required to implement in their domestic laws. l9l nations have become states-party to the CRC. Two nations are not states-party to the CRC. They are Somalia, which has no functional government, and the United States, l7 where deep opposition exists. The implementation of the CRC varies from nation to nation. In the United States, even though the CRC has not been ratified by Congress, it still sets a benchmark for the protection of children.

 The CRC has a number of articles, which are relevant to child circumcision. They include Articles 2, 3, 4, 6, 19, 24(3), 34, 36, 37, and 39. All nations except Somalia and the United States, therefore, have pledged to implement the provisions of the CRC for the protection of children within their respective borders.

Article2(l)

1. States Parties shall respect and ensure the rights set forth in the present Convention to each child within their jurisdiction without discrimination of any kind, irrespective of the child's or his or her parent's or legal guardian's race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national, ethnic or social origin, property, disability, birth or other status. This article establishes the universality of child rights.

(deutsch) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

UNICEF says:All children have the same rights. There are no exceptions.
UNICEF sagt: Alle Kinder haben ohne Ausnahme die gleichen Rechte!

Article 3

1. In all actions concerning children, whether undertaken by public or private social welfare institutions, courts of law, administrative authorities or legislative bodies, the best interests of the child shall be a primary consideration.

(deutsch) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist  das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

2. States Parties undertake to ensure the child such protection and care as is necessary for his or her well-being, taking into account the rights and duties of his or her parents, legal guardians, or other individuals legally responsible for him or her, and, to this end, shall take all appropriate legislative and administrative measures

(deutsch) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.

This article establishes "best interests" as the guidance by which decisions concerning the child are made. The second part establishes the obligation of the state to provide protection and care for the well-being of the child.

Die Deutsche Übersetzung benutzt den Begriff "Wohl des Kindes". Im Original wird der Begriff "Beste Interessen des Kindes" verwendet.

Article 4

States Parties shall undertake all appropriate legislative, administrative, and other measures for the implementation of the rights recognized in the present Convention. With regard to economic, social and cultural rights, States Parties shall undertake such measures to the maximum extent of their available resources and, where needed, within the framework of international co-operation.

(deutsch) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der  wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.

Article 4 establishes the obligation of the state-party to take action to implement the provisions of the CRC.

Article 6

1.  States Parties recognize that every child has the inherent right to life.

(deutsch) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.

2. States Parties shall ensure to the maximum extent possible the survival and development of the child.

(deutsch) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes

Article 6 acknowledges that children have the same right to life as adults. Article 6 is particularly relevant to such countries as South Africa where children regularly lose their lives in "initiation schools" where they are circumcised. It is also relevant to circumcision in the advanced Western nations, where children sometimes die of bleeding or infection after circumcision.

Article 19

1. States Parties shall take all appropriate legislative, administrative, social and educational measures to protect the child from all forms of physical or mental violence, injury or abuse, neglect or negligent treatment, maltreatment or exploitation, including sexual abuse, while in the care of parent(s), legal guardian(s) or any other person who has the care of the child.

(deutsch) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

2. Such protective measures should, as appropriate, include effective procedures for the establishment of social programmes to provide necessary support for the child and for those who have the care of the child, as well as for other forms of prevention and for identification, reporting, referral, investigation, treatment and follow-up of instances of child maltreatment described heretofore, and, as appropriate, for judicial involvement.

(deutsch) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für dasEinschreiten der Gerichte.

Article 19 recognizes the right of children to special protection from all forms of mental or physical violence or abuse.

Article 24

Article 24 recognizes the right of the child to health. Article 24.3 is relevant to the traditional and injurious practice of male circumcision.

3. States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children.

(deutsch) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Article 24.3 makes clear that children have a right to protection from the traditional practice of child circumcision.

Article 34

States Parties undertake to protect the child from all forms of sexual exploitation and sexual abuse.
The penis is a sexual organ, so circumcision is a violation of this article.

(deutsch) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;

Article 36

States Parties shall protect the child against all other forms of exploitation prejudicial to any aspects of the child's welfare.

(deutsch) Die Vertragsstaaten schützen das Kind vor allen sonstigen Formen der Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise beeinträchtigen.

Doctors exploit the presence of the foreskin on male children as an excuse to do a circumcision and collect a fee for the surgery. Children have a right under this article to protection from such exploitation.

Article 37(a)

a) No child shall be subjected to torhre or other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.

(deutsch) Die Vertragsstaaten stellen sicher,
a) dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden;

This article provides the child with a right to freedom from cruel, inhuman, and degrading treatment. Circumcision excises functional tissue from the human body and degrades the sexual and protective functions of the prepuce. This is cruel, inhuman, and degrading treatment.

Article 39

States Parties shall take all appropriate measures to promote physical and psychological recovery and social reintegration of a child victim of: any form of neglect, exploitation, or abuse; torture or any other form of cruel, inhuman or degrading treatment or punishment; or armed conflicts. Such recovery and reintegration shall take place in an environment which fosters the health, self-respect and dignity of the child.

(deutsch) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung und Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder anderer bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.

By this article, children have a right to whatever treatment will help in the recovery from the effects of circumcision.

Smith, writing for the Netherlands Institute of Human Rights (Studie- en Informatiecentrum Mensenrechten), reported that male circumcision is an obvious violation of the human rights of the child, equivalent to female circumcision. All members of society, including parents and professionals, have a duty to protect the rights of children.

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UN-Kinderrechtskonvention (deutsch) http://www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf

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