Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wenn Vergewaltigungen erfunden sind

Rainer ⌂, Friday, 09.03.2012, 19:46 (vor 4402 Tagen)

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Wenn-Vergewaltigungen-erfunden-sind/story/25619102
Gestern stellte die Staatsanwaltschaft Aargau die Strafuntersuchung gegen einen 19-jährigen Lehrling ein, der im vergangenen Dezember eine 28-Jährige vor dem Club Nordportal in Baden vergewaltigt haben soll. "Die Angaben des angeblichen Opfers waren eher unglaubhaft. Sie reichten nicht aus, um eine Vergewaltigung effektiv nachzuweisen", erklärt der zuständige Staatsanwalt Christoph Rüedi. Grundsätzlich würde die Staatsanwaltschaft auch dann einen Prozess anstreben, wenn nicht sämtliche Zweifel ausgeräumt seien. "In diesem Fall schien uns die Chance einer Verurteilung aber zu gering."

Wie geht es mit der jungen Frau nun weiter? Laut dem Aargauer Staatsanwalt Rüedi könne sie selbst Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einreichen. Damit müsste der Fall von einem Gericht beurteilt werden.

Allerdings wäre auch möglich, dass der 19-jährige Lehrling nun die Frau vor Gericht zieht – wegen falscher Anschuldigung. "Dies ist kein Kavaliersdelikt, das Strafmass kann theoretisch bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe bedeuten", erklärt Rüedi. Allerdings würde in den meisten Fällen ein Urteil gefällt, das im Bereich von unter einem Jahr anzusiedeln sei.

"Keine exakte Wissenschaft"

Hat die Frau den Lehrling also falsch angeschuldigt? Laut Rüedi reichen auch hier die vorliegenden Beweise nicht aus, um dies effektiv beweisen zu können. "Wir werden deswegen von Amtes wegen kein Vorverfahren eröffnen." Die Schwierigkeit liege bei Vergewaltigungen meist darin, dass es ausser den Aussagen der beiden Beteiligten kaum zusätzliche Beweismittel gebe. "Meist steht auch fest, dass es zu Sex kam, wir müssen also feststellen, was im Kopf der beiden los war", erklärt Rüedi. Dies könne nebst den Aussagen nur anhand von Indizien nachvollzogen werden und stelle sich oft als äusserst schwierig heraus: "Es ist keine exakte Wissenschaft."

Rüedis Erfahrung zeigt aber, dass es immer wieder zu falschen Anschuldigungen im Bereich Sexualdelikte komme. "Im Vergleich zu anderen Straftaten ist die Quote sicher erhöht." Allerdings sei dies eine Vermutung und basiere nicht auf erhobenen Zahlen.

Zahlen zu falschen Anschuldigungen fehlen

Tatsächlich werden auch in Zürich keine Zahlen erhoben, welche aufzeigen, in wie vielen Fällen eine Anzeige wegen Vergewaltigung auf falschen Anschuldigungen beruht. «Erhoben wird zwar, wie viele falsche Anschuldigungen in Zürich polizeilich registriert werden. Spezifisch auf Sexualdelikte bezogen bestehen jedoch keine statistischen Auswertungen>, erklärt Michael Wirz, Sprecher der Stadtpolizei.

Dies habe aber auch seinen Grund, wie Ulrich Weder, leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft IV, erklärt: "Das Problem lässt sich nicht seriös beziffern." Zwar würden viele Verfahren eingestellt oder vor Gericht zu keiner Verurteilung führen. "Das heisst aber nicht, dass wirklich keine Vergewaltigung stattgefunden hat."

Beziehungstaten problematisch

Besonders problematisch seien dabei Sexualdelikte innerhalb von Beziehungen, welche den grössten Teil der Anzeigen ausmachten. Hier stehe fast immer Aussage gegen Aussage, auch Beweismittel wie DNA brächten nichts. "Oft kommt es vor und nach der möglichen Vergewaltigung ja auch zu einvernehmlichem Sex." Zudem müsse man nicht nur beweisen, dass die Frau sich vergewaltigt fühlte, sondern dass dies vom Partner auch bemerkt wurde. "Das ist in Beziehungen oft nicht so klar."

Anders sehe die Situation bei Vergewaltigungen ohne Beziehungshintergrund aus, also Straftaten auf der Toilette eines Clubs oder in einer dunklen Gasse. "Hier haben wir eine sehr hohe Verurteilungsquote."

Der vorliegende Fall aus Baden zeigt, dass es auch in diesen Fällen nicht immer einfach ist, exakte Belege für die Version eines möglichen Opfers oder mutmasslichen Täters zu finden. Ob der 19-jährige Lehrling nun die Frau vor Gericht zieht, ist noch unklar. Seine Anwältin war für ein Gespräch nicht zu erreichen. Staatsanwalt Rüedi schätzt die Chancen, dass die Frau wegen falscher Anschuldigungen verurteilt würde, jedoch als äusserst gering ein: "Auch hier reichen die Beweise nicht, um eine falsche Anschuldigung effektiv zu belegen."

Rainer

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