Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenrechte: Zwangsvaterschaft in Deutschland .... Männer sind legale Zahlschweine! Staat schaut bewusst weg! (Recht)

Zecke24, Thursday, 24.05.2012, 18:00 (vor 4326 Tagen)

Zwangsvaterschaft - Freie Entscheidung gegen ein Kind auch für Männer
März 17, 2012

Abstract
Schwangerschaftsbetrug sollte nicht zu Unterhaltsansprüchen gegenüber ungewollten Vätern führen. Kinder dürfen nicht als Mittel der Erpressung für Unterhaltszahlungen missbraucht werden. Für die Abschaffung der Zwangsvaterschaft.

In Deutschland gilt Zwangsvaterschaft
Frauen haben in Deutschland das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind haben wollen oder nicht. Dieses Recht ist Männern verwehrt. Männer müssen die Entscheidung der Frau mittragen, auch wenn sie sich gegen ein Kind ausgesprochen haben (Zwangsvaterschaft). Dabei gehen wir davon aus, dass sich die Beteiligten über ihre Verantwortung im Klaren sind und sich vor dem Geschlechtsverkehr über die Verhütungsmethode und den möglichen Fall einer Verhütungspanne verständigt haben. Bei einer Verhütungspanne oder dem Zustandekommen einer ungewollten Schwangerschaft wird vereinbart, die Pille danach zu verwenden. Ohne eine solche Vereinbarung würde der Mann keinen Geschlechtsverkehr mit der Frau haben.

Das Problem
Das Problem ist, dass Frauen sich nicht an die Vereinbarung halten brauchen, da es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Frauen können daher im Fall einer wie auch immer zustande gekommenen Schwangerschaft ihre Meinung ändern und nun das Kind entgegen den Vereinbarungen austragen. Der unfreiwillige Vater muss die finanziellen Kosten für den Unterhalt der Mutter und das Kind aufbringen. Dabei handelt es sich um beträchtliche Summen, die entscheidende, sein Leben beeinträchtigende Auswirkungen haben. Die Unterhaltszahlungen richten sich nach der Höhe des Einkommens (siehe Düsseldorfer Tabelle) und müssen für die Mutter mindestens 3 Jahre (bei erhöhtem Zuwendungsbedarf des Kindes oder bei Erwerbslosigkeit der Kindesmutter entsprechend länger), für das Kind bis zum Abschluss der Ausbildung also ca. 25 Jahre gezahlt werden, sodass sie in jedem Fall empfindlich ist und für den Zwangsvater eine erhebliche Belastung und Einschränkung seines Lebens darstellen. Alleine für den Kindesunterhalt für ein Kind werden so bei 100 Prozent Zahlungsverpflichtung 110.000,-, bei 160 Prozent 175.000,- Euro fällig. Der Zwangsvater kann sogar verpflichtet werden, zusätzliche Arbeitsverhältnisse anzunehmen, wenn er mit einem Verdienst nicht in der Lage ist, die Unterhaltsforderungen in voller Höhe aufzubringen. Bei Unterhaltsrückständen oder bei temporärer Zahlungsunfähigkeit kann die Kindesmutter über das Jugendamt die Zwangsvollstreckungper Gerichtsvollzieher betreiben lassen. Dazu gehörenKontopfändungen, die Abgabe dereidesstattlichen Versicherung und schließlich der Haftbefehlund seine ggf. zwangsweise Vollstreckung durch die Polizei.

Schwangerschaftsbetrug als legales Mittel zur Erlangung von Unterhaltsansprüchen
Die Aussicht, mittels eines Kindes erhebliche Unterhaltszahlungen zu erlangen verleitet Frauen auch unlautere Methoden anzuwenden, um von einem möglichst begüterten Mann schwanger zu werden. Eine solche Methode ist z.B. eine Verhütung nur vorzutäuschen (“Ich habe die Pille mit Absicht vergessen.”), eine Verhütungspanne vorzugeben, obwohl die Frau schon vorher die Absicht hatte, dem Mann ein Kind unterzuschieben, oder die Spirale heimlich herauszunehmen (Schwangerschaftsbetrug oder Verhütungsbetrug). Bekannt geworden sind auch Schwangerschaften infolge von Oralverkehr (Samenraub). Link: gofeminin-diskussion über Möglichkeiten, dem Mann gegen seinen Willen ein Kind unterzuschieben.

http://zwangsvaterschaft.wordpress.com/article/zwangsvaterschaft-iecjtlpqbjht-1/

[...]

die Mail ist bis heute unbeantwortet(Verantwortung in seiner wörtlichen Bedeutung ist die Fähigkeit zu antworten)Claudia Roth

MdB, Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen: 26. März 2009, 7:52 Uhr,E-Mail an:claudia.roth@bundestag.de

Sehr geehrte Frau Claudia Roth!

Ihr Partei-Kollege, Hans-Christian Ströbele, hat leider den Dialog mit mir zum Thema Zwangsvaterschaft ohne Begründung eingestellt. Da ihm offenbar die Argumente ausgegangen sind hat er einfach nicht mehr geantwortet. Das ist – wie ich meine – ein recht unehrenwertes Verfahren, das einer Respektsperson in jedem Fall nicht angemessen ist. Nun wende ich mich in der selben Angelegenheit an Sie, in der Erwartung, von Ihnen eine begründete Antwort zu erhalten. Frauen sollen ja die bessere soziale Kompetenz haben. Kurz das Problem. Frauen haben in Deutschland das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind haben wollen oder nicht. Männer dagegen haben diesbezüglich keinerlei Rechte, weder für noch gegen ein Kind. Sie haben stattdessen aber immer die Pflicht, die Unterhaltskosten für Kind und Kindesmutter zu tragen, selbst wenn ihnen Kinder gegen ihren Willen mit betrügerischen Mitteln untergeschoben worden sind. Weitere Informationen und Argumente können Sie meinen Knol Zwangsvaterschaft entnehmen: http://knol.google.com/k/tom-freier/zwangsvaterschaft/iecjtlpqbjht/1# Da bisher keine der politischen Parteien gegen diese offensichtliche Diskriminierung und massenhafte Ausbeutung von Männern im jährlichen dreistelligen Milliardenbetrag vorgegangen ist, möchte ich Sie fragen, mit welcher Begründung Sie – als prominente Vertreterin von Bündnis90/Die Grünen – nichts dagegen tun, bzw. was Sie vorhaben dagegen tun zu wollen.

Mit freundlichem Gruß Tom Freier

•AntwortvonHerrnAli Mahdjoubiam 26. März 2009 um 11:38 Uhr.Sehr geehrter Herr Freier,

mit Dank für Ihr Interesse möchte ich Ihnen im Namen von Frau Claudia Roth antworten. Nach der eingehenden Lektüre Ihrer Ausführungen komme ich zum Ergebnis, dass wir den Antworten von Hans Christian Ströbele inhaltlich nichts hinzuzufügen haben. Nicht gegen jede Form von krimineller Energie kann es ein eigenes Gesetz geben. Männer, die eine derartige Beziehung mit einer Frau eingehen, haben auch die Konsequenzen zu tragen. Zu Ihrem Anliegen sehen wir keinen programmatischen oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Deshalb werden wir von einer weiteren Korrespondenz mit Ihnen absehen.

Mit freundlichen GrüßenAli Mahdjoubi Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Anmerkung:

In Deutschland kann jeder Schwarzfahrer wegen 2,20 EUR verfolgt werden. Bei der Kassiererin Barbara E. aus Berlin geht es um 1,30 EUR und der Rechtsstreit wird bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geführt. Wenn sich eine Frau mittels Schwangerschaftsbetrug über 100.000,- EUR ergaunert, dann – meint Frau Roth – könne man nicht jede Straftat verfolgen. Dabei handelt es sich nicht um einen Fall, sondern um hunderttausende.


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