Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Von Natur defekt (Recht)

Forschungsgruppe Justiz, Saturday, 07.07.2012, 21:47 (vor 4282 Tagen)

"Spitzbubenmäßig" sei ihre Erziehung, niemandem kämen sie "naher als dem Verbrecher", sie gehörten auf den "Schindanger" -- so dachte Adolf Hitler von Deutschlands Juristen.

"Alle die Rechtsfragen, die von den Juristen erfunden sind, spielen für die Natur keine Rolle", dozierte er in trauter Tischrunde und lobte Dietrich Eckart, den ersten Herausgeber des "Völkischen Beobachters", weil der sein Jurastudium abgebrochen habe, "um nicht ein vollendeter Trottel zu werden". Für den Tischherrn waren alle Juristen "von Natur defekt".

Und dennoch: Sie funktionierten fast alle -- für Hitler. Das war der Erfolg einer erprobten Technik der Macht, der "Gleichschaltung". Durch Gesetze, Erlasse und Führerbefehle, durch Schulungskurse und schließlich sogar durch Urteilskorrekturen ließ sich die deutsche Justiz von der Machtübernahme an bis Kriegsende vom nationalen auf nationalsozialistischen Kurs trimmen, ließen sich biedere Richter zu fanatischen NS-Rechtswahrem formen.

System und Methode der Nationalsozialisten, die Justiz ideologisch "gleichzuschalten", hat der Historiker Werner Johe, 35, im einzelnen untersucht. In seiner kürzlich veröffentlichten Dissertation "Die gleichgeschaltete Justiz"* analysiert Johe am Beispiel des Oberlandesgerichtsbezirks Hamburg, wie im Rechtswesen "die totale Herrschaft in Deutschland Schritt für Schritt errichtet wurde".

So wurden im OLG-Bezirk Hamburg, zu dem damals auch die Gerichtsbezirke Bremen und Lübeck gehörten, 31 Richter und Staatsanwälte schon 1933 aus ihrem Dienst für den neuen Staat entlassen. Und im selben Jahr noch schloß die Hamburger Anwaltskammer 44 Rechtsanwälte "wegen kommunistischer Betätigung" aus. Land- wie Oberlandesgericht erhielten neue Präsidenten.

Zum hanseatischen OLG-Präsidenten und damit zum höchsten Richter von Hamburg, Bremen und Lübeck wurde im September 1933 Parteigenosse Dr. Arnold Engel berufen. Er genoß, wie Johe schreibt, in hamburgischen Juristenkreisen "großes Ansehen" und "galt als Vertreter der alten Juristentradition". Die NSDAP habe Engel nur ausgewählt, um den Eindruck zu erwecken, "als sei nicht die Revolution, sondern die Rückkehr zur nationalen Tradition ihr Programm".

Drei Monate nach der Machtergreifung besaßen bereits die meisten hamburgischen Richter ihre Parteiabzeichen. Und auch ihre Standesorganisation, der "Hamburgische Richterverein", fand schnell Gefallen am straffen Regime. "Nachdrücklichst" schloß der Verein sich einer Ergebenheitsadresse des "Deutschen Richterbundes" an, die "der neuen Regierung volles Vertrauen" aussprach. Noch bevor die SPD in Deutschland verboten wurde, trat der Richterverein dem "Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen" bei, dem späteren "NS-Rechtswahrerbund".

Nach diesen Etappensiegen gingen die Nazis laut Johe daran, "die föderalistische Struktur der Justiz zu überwinden". Vom 1. April 1935 an gab es nur noch eine zentral geleitete Reichsjustiz. Augenfällige Konsequenz für Hamburg: OLG-Präsident Engels Mission war erfüllt. Der gemäßigte Übergangs-Präside wurde vorzeitig pensioniert und vom arbeitslos gewordenen Justizsenator Dr. Curt Rothenberger abgelöst. Und der zierte sich nicht länger. Es gelte, "den Nationalsozialismus in der hanseatischen Justiz fest zu verankern", bekannte Rothenberger unverblümt bei seiner Amtseinführung.

In den bald etablierten Sondergerichten deckten nunmehr schwarze Richterroben kaum noch fadenscheinig braune Blößen. Immer mehr Angeklagte wurden vor "Standgerichte der inneren Front" (Reichsjustizminister Dr. Otto Georg Thierack) gestellt, die ursprünglich als Spezialstrafkammern allein zur Entscheidung über rein politische Delikte berufen waren. 1943 fällten nach Johes Forschung Hamburger Sondergerichte schließlich 73 Prozent aller Strafurteile.

Richter und Staatsanwälte aber, die gesundes Volksempfinden weiterhin vermissen ließen, wurden durch empfindliche Stiche mit Staatsräson geimpft:

[quote]Ministerielle Weisungen für Staatsanwälte über Gesetzesauslegung und -anwendung gingen den Richtern "nachrichtlich" zu.[/quote]

[quote]Ermittlungsverfahren wurden im "Interesse des Staates" verhindert oder blockiert; so die Ermittlungen gegen einen Hamburger Staatspolizei-Oberleutnant Kosa, der den SPD-verdächtigen Arzt Dr. Rudolf Elkan mißhandelt haben sollte.[/quote]

[quote]Gerichtspräsidenten legten den zuständigen Richtern "unter vier Augen" (Johe) die Wünsche der Partei in bestimmten Fällen dar.[/quote]

[quote]Die Parteipresse übte während schwebender Verfahren politisch motivierte Schelte an den beteiligten Juristen, um Verhandlungsführung und Entscheidung zu beeinflussen. Das SS-Organ "Das Schwarze Korps" zum Beispiel bescheinigte 1938 zwei Staatsanwälten, die sich in einem Verfahren als befangen erklärt hatten, sie stünden "auf dem geistigen Niveau eines Zulukaffers".[/quote]

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46462445.html

Ich will nur mal ein paar Gedankenstriche setzen, anhand derer Vergleiche zwischen:

- Nationalsozialismus & Justiz (damals)
- Feminismus & Justiz (heute)

überdacht werden können.

Gedanken ....

- Juristen .. Verbrecher
- Jurastudium .. Trottel
- Gleichschaltung Justiz
- höchstes Amt bei BVerfG eine Lesbe u. Gendersektenmitgliedin (Susanne Baer)
- NS-Juristenbund .. Deutscher Juristinnenbund
- Parteipresse (BLÖD etc.) nimmt Einfluss auf laufende Verfahren (A.Schwarzer --> Kachelmann)
- Ermittlungsverfahren werden "im Interesse des Staates" blockiert (Fall Horst Arnold: Heidi Külz)
- geistiges Niveau von Zulukaffern (Oltrogge .. Fall Kachelmann)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum