Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Feministinnen zersetz(t)en den Rechtsstaat: Frau Dr. Angea Merkel antwortet .... (Recht)

Forschungsgruppe Justiz, Sunday, 08.07.2012, 12:00 (vor 4303 Tagen)

Rechtsberatungsgesetz und kein Ende

Antwort im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. März 2009

Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Entgegen Ihrer Einschätzung wird niemand durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz diskriminiert. Diese Gesetz hat im Gegenteil die Rechtsberatung in wesentlichen Punkten geöffnet. So erlaubt es beispielsweise bestimmte Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen, wenn sie zu einem bestimmten Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Auch Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen, sind grundsätzlich erlaubt. Das Gesetz hat so die Rechtsberatung wesentlich erneuert.

Auch § 79 ZPO erlaubt es den Parteien grundsätzlich, ihren Rechtstreit selbst zu führen, sofern nicht eine anwaltliche Vertretung geboten ist. Nicht ohne Grund bleibt die umfassende Rechtsberatung jedoch zugelassenen Anwältinnen und Anwälten vorbehalten. Das Vertrauen in die besondere Kompetenz von Fachleuten, die gesetzlich in besonderer Weise zu Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und zur Wahrung der Interessen ihrer Mandanten verpflichtet sind, ist für die Bürgerinnen und Bürger unerlässlich.

Die von Ihnen behauptete Diskriminierung von Nichtanwälten ist nicht ersichtlich: In Deutschland wird niemand grundlos daran gehindert, die juristischen Staatsexamina abzulegen und als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen zu werden, sofern sie oder er die entsprechenden Voraussetzungen haben.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Bundesministerium der Justiz:
http://www.bmj.de/enid/8ecb6b07e0227cdebfaf36976bd4941d,0...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Quelle: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19406

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte nicht, dass sich Bürger und noch viel mehr mittellose Bürger gegen staatliche Willkür zur Wehr setzen können obwohl gerade mittellose Bürger am meisten darauf angewiesen sind.

Den von mir im Antworttext fettmarkierten Satz verstehe ich so: Die Anwaltsschwemme in Deutschland widerspiegelt offensichtlich nicht den Willen der Studierenden sich später anwaltlich niederzulassen, sondern vielmehr den Wunsch, sich im Alltag mit entsprechender Rechtskenntnis gegen den Rechtsstaat wehren zu können. Müssen denn alle Bürger nunmehr Jura studieren, um sich den staatlichen Rechtsbeugern so erfolgreich widersetzen zu können?


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