Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gedanken zum Zeitgeist: "Von der Zwangsarbeit zum Kugelhagel!" (Recht)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 01.10.2012, 12:14 (vor 4196 Tagen)
bearbeitet von Referatsleiter 408, Monday, 01.10.2012, 12:18

Wisst ihr eigentlich, dass euch niemand zur Unterhaltssklaverei zwingen darf?

Dann lest mal hier: http://dejure.org/gesetze/MRK/4.html

Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

Es gäbe aber einen einzigen Punkt, der als eine Art "Hintertür" zur Zwangsarbeit ausgelegt werden könnte: "Was ist eine Arbeit, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört?"

Dazu gibts hier einen kleinen Hinweis auf ein Abkommen aus dem Jahre 1930, welches die BRD im Jahre 1956 ratifiziert hat:

"Art. 2 Punkt e) kleinere Gemeindearbeiten, die unmittelbar dem Wohle der Gemeinschaft dienen, durch ihre Mitglieder ausgeführt werden und daher zu den üblichen Bürgerpflichten der Mitglieder der Gemeinschaft gerechnet werden können; dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Bevölkerung oder ihre unmittelbaren Vertreter berechtigt sind, sich über die Notwendigkeit der Arbeiten zu äussern."

Quelle: http://www.asfrab.de/iao-uebereinkommen-ueber-zwangs-und-pflichtarbeit.html

Wer das mit etwas intellektueller Tiefenschärfe analysiert, der erkennt, dass er sich zukünftig jedoch vor einem Beamten auf den Boden zu werfen hat, wenn der ihn zur "üblichen Bürgerpflicht" abholen will. Dazu gibt es ein Gesetz, welches den Bürger der BRD im Falle der Ablehnung sogar mit dem Tode bedroht: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Man lese dazu die Erläuterungen zum Artikel 2 MRK "Recht auf Leben" (Seite 2, ganz oben): "„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ..... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“."

Wer glaubt, dass der Richterstaat das nicht eiskalt durchzieht, der sollte sich mal hier in diesen "alten Fall" einlesen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-tennessee-eisenberg-polizisten-muessen-sich-nicht-fuer-todesschuesse-veran...

Männer! Passt also bei der Wiedereinreise in die BRD vom Antifeministentreffen kommend oder der nächsten Väterdemo auf, dass ihr nicht von den Schergen des Zeitgeistes mit einem Kugelhagel niedergestreckt werdet! Die dürfen dass, wenn sie einen Aufstand vermuten!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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