Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage zum Recht (OT)

Hemsut, Thursday, 11.10.2012, 13:22 (vor 4186 Tagen)

Wessen Gedächtnis noch ein bißchen zurückreicht, der wird sich erinnern, daß sich in der Beschneidungsdebatte Ende Juli nicht wenige der User hier auf das Recht berufen haben und daß es absolut buchstabengetreu zu befolgen sei, weil es eben ein Recht ist (Recht auf körperliche Unversehrtheit). An den Hype werden sich doch einige erinnern? War schließlich der größte jemals in der Geschichte von wgvdl.

Demnächst wird Recht sein, daß religiöse Beschneidungen unter gewissen Auflagen (Regeln der ärztlichen Kunst müssen beachtet werden, "Kindeswohl" muß gewahrt sein, Eltern müssen sich vorher beraten lassen) ausdrücklich erlaubt sind!.

Und schon wieder haben wir ein Recht, auf das man sich berufen kann, gelle? Wie schaut´s aus, die Herren Rechtskrückenbenutzer: Wollen wir nun darauf pochen, daß religiöse Beschneidungen unter allen Umständen zu gewährleisten seien, weil das ja nun rechtens ist? Oder ist es doch so, wie der alte Max vor drei Monaten schon geschrieben hat: Das Recht instrumentaliert ihr doch nur dann als euer Argument, wenn´s eueren persönlichen Überzeugungen entspricht. Und wenn es das nicht tut, dann ist das Recht ein Unrecht!?

Weiter gefragt: Lag der alte Max nicht goldrichtig mit seiner Feststellung, daß euer infantiler Rechts- und Berechtigungsfetisch sich nicht wesentlich von dem unterscheidet, den man eventuell einem rasierten Schimpansen unterstellen würde? Doch, lag er ...

Mit vielen lieben Grüßen

Hemsut


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