Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nein, ...

SelbstAutor, Friday, 12.11.2010, 20:53 (vor 4885 Tagen) @ kein abel

Das käme dann auf den Vertrag an.

Wenn Douglas Wolfsperger wollte, dass sein Film kostenlos verbreitet wird,
hätte er ihn auf seiner Website online gestellt

Hat er sicher nicht. Aber erklär mir noch mal den feinen Unterschied: ich habe Spätdienst und keinen Videorekorder, oder einen Freund, der das für mich aufnimmt. Also kann ich es praktisch nicht sehen, obwohl ich es theoretisch könnte. Nimmt mir den Film jemand auf und stellt ihn mir zur Verfügung, ist es legal. Sehe ich mir die Sendung auf der ARTE-Seite an, sobald sie dort steht, ist es auch in Ordnung, tue ich das auf einer anderen Seite, nicht. -- Die Gesetzeslage hinkt der Entwicklung hinterher. Und irgendwie kommt mir diese Diskussion hier ein bisschen wie ein Streit um Spitzfindigkeiten vor: Wie wird Wolfsperger denn gefördert, wenn ich statt dieser Aufnahme direkt am Mittwoch die Ausstrahlung auf ARTE gesehen hätte? Denn damit haben Müller & Co. ja kein Problem


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