Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Quatsch!

DvB, Saturday, 13.11.2010, 06:56 (vor 4905 Tagen) @ S

Seufz ... Wenn du schon immer wieder schiefe Vergleiche bemühst - warum
solltest du für dein Mittag zwei mal bezahlen, wenn du es statt um halb
zwöf, wie dir vorgestezt, erst um halb eins essen willst?

Was soll an dem Vergleich schief sein?

Einseitige Vertragsänderung ist nicht. Als Wirt berechne ich Dir Aufbewahrungs- und Erwärmungsgebühr. Und Extrawurstgebühr, wenn ich für Dich die Kneipe + Personal ne halbe Stunde länger im Betrieb haben muß. Vllt. noch ne Überwachungsgebühr, damit Du mir net auch noch das Besteck klaust. Ich glaub kaum, daß Du mit bloß dem doppelten Preis hinkommst


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