Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bongo

Tätiger, Saturday, 13.11.2010, 12:06 (vor 4885 Tagen) @ Müller

Der Filmzusammenschnitt ist eine Aufzeichnung des öffentlichen Rundfunks mit bescheidener Videoqualtität. Im Vergleich zum Original scheinen auch viele wichtigen Szenen zu fehlen.
Allein deswegen kann man es nicht als Konkurrenz zur DVD sehen und vermutlich war das auch eine Bedingung für die öffentliche Ausstrahlung.
Dabei floss sicherlich ein Teil der Rundfunkzwangsabgabe an den Produzenten.
Jeder GEZ Zahler hat also das Recht die Aufnahme zu sehen.
Hier wurde lediglich eine Sicherheitskopie für Leute angelegt, die es nicht aufnehmen konnten or verpasst hatten.

Abgesehen davon war sicherlich nicht die Hauptmotivation von Wolfersberger einen Blockbuster mit maximalem Profit zu drehen sondern auf das Problem aufmerksam zu machen und Anschauungsmaterial zu liefern.
Insofern hat die Ausstrahlung auf Arte das Publikum und die Zahl derer, die seinen Film weiterempfehlen und als DVD kaufen, vergrössert.
Die Argumentation "Schaden=möglicher entgangener Gewinn" der Musikkonservenindustrie ist Unfug und wird von vielen Gerichten nicht akzeptiert


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