Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Juristen (Anwälte und Richter) plündern das deutsche Volk aus!

Rainer ⌂, Tuesday, 22.03.2011, 13:27 (vor 4756 Tagen) @ JuristenOpfer

Juristen plündern dieses Volk regelrecht aus! Ein Piratenüberfall ist
zwar mit etwas Krach verbunden, aber vom Prinzip her dasselbe!

1950 gab es 12.644 Rechtsanwälte und heute gibt es 150.375
25% der Fachanwaltschaften sind im Familienrecht tätig.

Fachanwalt für Familienrecht
Den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" kann nur ein Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen praktischen und theoretischen Kenntnissen im Rechtsgebiet Familienrecht erwerben.
Der Rechtsanwalt | Anwalt muss diese Zusatzqualifikation vor der Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Dafür muss der Rechtsanwalt | Anwalt bei der Bewerbung zum Fachanwalt für Familienrecht folgende Bedingungen erfüllen:
Eine Zusatzausbildung von mindestens 120 Zeitstunden zu den Themenkomplexen materielles Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft (§ 12 Nr. 1 FAO), das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht (§ 12 Nr. 2 FAO), das internationale Privatrecht im Familienrecht (§ 12 Nr. 3 FAO) und die Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung (§ 12 Nr. 4 FAO).
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Familienrecht", wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Familienrecht.
Hier fordert § 5 S. 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle im Familienrecht, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren vor dem Familiengericht sein müssen.
Nach Erlaubnis des Führens der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" ist von dem Rechtsanwalt | Anwalt regelmäßig gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Fortbildungsnachweis zu führen.
Pro Kalenderjahr sind vom Rechtsanwalt | Anwalt mindestens 10 Zeitstunden intensiver Beschäftigung mit dem Fachgebiet Familienrecht durch Zertifikate zu belegen. Dabei kann der Fachanwalt entweder als Autor von Artikeln im Familienrecht, als Dozent von Vorträgen aus dem Familienrecht oder als Hörender eines Fachseminars zum Rechtsgebiet Familienrecht in Erscheinung treten.

http://www.damm-pp.de/Service/Fachanwalt_Qualifikation.htm

Aus meinen Erfahrungen mit Fachanwälten aus dem Familienrecht ist das alles pure Makulatur. Im Familienrecht tummeln sich die größten anwaltlichen Nieten (das Geld lockt die größten Ra***n aus den Löchern.)

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


gesamter Thread:

 

powered by my little forum