Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Danke DvB

Flint ⌂, Tuesday, 23.08.2011, 18:06 (vor 4630 Tagen) @ DvB
bearbeitet von Flint, Tuesday, 23.08.2011, 18:16

Danke DvB,

Was genau wäre da jetzt unbeholfen und was feministisch?

Legitime Frage

Da irrst Du Dich. Das ist Kondenswasser. Tritt bei Hohlbirnen, die nicht
dicht sind, bei genügender Luftfeuchte immer auf, wenn der Wind
durchpfeift...

:-))

> > ... Nach zu lesen

Muß es nicht heißen 'nach zu le sen'? -.-

:-))

> > Ich zitiere mich ungern, aber: Widerliche Verlogenheit wie sie von einem
wie dir nicht anders zu erwarten ist.

Daß Verlogenheit Dir widerlich sei, kauft Dir doch keiner ab.

Zustimmung. Auf der "Ware" bleibt er sitzen.

Noch was zum Thema Beleidigung:

Konfuzius sagt: "Beleidigung entehrt den, der sie ausspricht".

Ich denke, das stimmt im Wesentlichen. Aber was ist, wenn man lediglich zurückschlägt? Was zählt, ist, wer anfängt. Und auch nur bei dem sollte die Forenregel Pkt. 3 angewandt werden. Der, der sich lediglich wehrt, hat meiner Auffassung nach jedes Recht, mit allen Mitteln entsprechend zurückzuschlagen.

Flint ...Für Selbstverteidigung!

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Der Maskulist
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