Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beleidigungen

DvB, Tuesday, 23.08.2011, 18:19 (vor 4628 Tagen) @ Flint

Und auch nur bei dem sollte die Forenregel Pkt. 3 angewandt werden. Der,
der sich wehrt sollte alle Rechte haben, mit allen Mitteln entsprechend
zurückzuschlagen.

Ich denke, dererlei Regelungen bzw. Regelversuche gründen schon in der Verkennung des Begriffs.

Eine Beleidigung ist doch eine Kundgabe der Mißachtung von Achtungverdienenden oder Verletzung der persönlichen Ehre.

Wer keine Achtung verdient oder offensichtlich keine persönliche Ehre besitzt, kann auch nicht gültig beleidigt werden. Dieses "anfängt" stellt doch die Beleidigung schon selber dar. Etwa, indem ein Unehrenhafter versucht, sich mit einem Ehrenhaften auf dieselbe Stufe zu stellen.

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