Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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StGB§ 183 . Exhibitionismus ausschliesslich Männer.

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 08.09.2011, 14:07 (vor 4585 Tagen) @ Manifold

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

Wobei der Sinn von Absatz 4 mir verborgen bleibt, wenn im Absatz 1 ausschliesslich Männer E. Handlungen vornehmen können sollen.

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Schweizer Strafgesetz Art. 190.

Art. 190
1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs
nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter
psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

2 …153

3 Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche
Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.154

So weit ich verstehe, gilt in der Schweiz nur die vaginale Penetration als Vergewaltigung. (Wahrscheinlich weil´s von Penis kommt und Penis ist BÖSE).

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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