Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Selbst da machen die Damen oft noch einen guten Schnitt

Bero, Friday, 07.10.2011, 18:06 (vor 4556 Tagen) @ Mus Lim

Auch nach islamischen Recht hat der Mann die Frau zu finanzieren, aber:
1. Nicht über die von der Frau verlangten Scheidung hinaus.
2. Er wird nicht wie im Feminat vollkommen rechtlos gestellt.
3. Wenn der Vater bezahlt, bleiben die Kinder beim Vater. Kinder können
also nicht von der Frau als Geiseln genommen werden.

Nach islamischem Recht ist die Ehefrau sogar bevorzugt. Sie hat das Recht auf persönlichen Besitz, der vom Ehegatten nicht anzutasten ist, der Ehemann nicht.


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