Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechtsstaat?

bberlin @, Thursday, 03.11.2011, 15:12 (vor 4529 Tagen) @ Kerstin Tietze

Im Mittelalter gab es neben der Feuer- und der Bahrprobe auch die Wasserprobe: Der Beklagte wurde wie Copperfield gefesselt und ins Wasser geworfen. Starb er, war er unschuldig (aber auch tot), konnte er sich dagegen aufrappelt und an die Wasseroberfläche kommen, war das der Beweis, dass er besondere Kräfte hatte (der Teufel hat ihm geholfen), er war also schuldig und konnte verurteilt werden (dann war er auch tot).

Die Prozesse um Unterhalt verlaufen nach dem selben Muster. Der (konstruierte) Vorwurf lautet: der Mann zahlt nicht genug. Geht der Mann unter, ist er Pleite, dann war der Vorwurf wohl doch nicht berechtigt. Er hatte wirklich kein Geld, konnte wirklich nicht zahlen. Gut, dass eine Frau so einen Versager los ist.

Kann er sich aber aufrappeln, dann zeigt das, zu welchen Leistungen er in der Lage ist. Der Vorwurf war also berechtigt. So ein Mann kann. Eigentlich könnte man da gleich noch etwas mehr Unterhalt fordern.

Es geht keinesfalls darum, Unschuldige zu schützen.


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