Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nein!

Krankenschwester, Monday, 21.11.2011, 21:34 (vor 4539 Tagen) @ James T. Kirk
bearbeitet von Krankenschwester, Monday, 21.11.2011, 21:42

Man findet einiges bei Google, wenn man Berlin Dezember 2010 Babymord
eingibt.
Aber es steht nirgends etwas zur Begründung der Richter. Wie wird so eine
Bewährungsstrafe (bei Mord!) begründet?

War das nicht damit begründet, dass die Mörderin Opfer war? Zur Prostitution gezwungen worden bla-bla?

Edit:

Die milde Strafe wurde damit begründet, dass die Angeklagte von der Geburt „überrascht“ wurde und sich daher in einer „extremen Ausnahmesituation“ befand. Dem Gericht zufolge sollte das Kind planmäßig erst sechs Wochen später zur Welt kommen.

Es sei aber auch möglich, dass die Prostituierte von Zuhälterbanden unter Druck gesetzt worden sei und aus Verzweiflung handelte, hieß es. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht daher nicht ausschließen. Als strafverschärfend bewerteten die Richter, dass die Angeklagte im Vorfeld Hilfsangebote nicht angenommen hatte.

In dem zum Teil nicht öffentlichen Prozess hatte die Angeklagte über ihre Verteidigerin die Tötung des Säuglings gestanden. Ihrer Aussage zufolge hatte die Schwangerschaft ihre Pläne durchkreuzt. Sie sei nach Berlin zum Arbeiten gekommen, um ihrer zweijährigen Tochter in Rumänien ein besseres Leben bieten zu können, hieß es. Kurz nach ihrer Ankunft habe sie dann bemerkt, dass sie von ihrem rumänischen Freund erneut schwanger war.
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1687713/Bewaehrungsstrafe-fuer-Mutter-nach-Babytoetung.html

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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)


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