Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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abwarten, lesen, analysieren und dann...

Narrowitsch, Berlin, Saturday, 17.12.2011, 23:45 (vor 4514 Tagen) @ Gobelin

... eröffnet sich vielleicht abermals eine Chance, wie sich ähnliche in der Vergangenheit nicht selten boten, aber die Männer bislang ungenutzt ließen: Die gerichtliche Feststellung von falschen, rufschädigenden Tatsachenbehauptungen mit dem Mittel der Unterlassungsklage. Wobei sich womöglich auch die kemperische Suggestion des Zusammenhangs zwischen rechtsextremen "Nazis" und "Männerbewegung" einer juristischen Aufarbeitung in Form einer Prüfung des Tatbestands der Volksverhetzung anbieten könnte.

Der ordengeschmückten Chefemanzipierten und ihrer JüngerInnen blieb - soweit ich weiß - bislang jegliche Rechtfertigung vor dem Rechtsstaat erspart, obwohl sich an ihren Äußerungen und Aktivitäten - vermutlich - antidemokratische Tendenzen, auch Aufhetzung zum Hass gegen (traditionell - orientierte) Menschengruppen durchaus nachweisen ließe. Das muss ja nicht für immer und für jeden ideologischen Schmierfinken so bleiben.

Denn ich hoffe noch immer, dass sich Zeiten gelegentlich auch mal zum Besseren hin wenden. Schließlich existieren mindestens zwei Vereine, die Schmähungen nicht auf sich sitzen lassen müssen und die - abermals vermutet - über notwendige (Grund-)Mittel verfügen, einen Prozess anzustrengen. Und zwar nicht um die AutorInnen ihrer Gesinnung zu überführen, sondern um am Exempel ein für allemal zu klären, ob in diesem Land noch genug Recht und Demokratie vorhanden ist, um all jenen Besorgten das uneingeschränkte Recht auf reaktionäres Verhalten zu garantieren, die mit dem lauf der Dinge nicht einverstanden sind. Reaktionär im Sinne von Reaktionen auf das, was feministische Aktion spätestens mit der sogenannten 2. Welle der Frauenbewegung anstießen.

Ich schließe nicht aus, dass, im Falle einer Klage, der Rechtsstaat zu einigen grundsätzlichen Problemen Stellung beziehen müsste. Beispielsweise zu der Behauptung Antifeminismus sei frauenfeindlich, weil er gegen den Feminismus auftritt, oder - korrekter - die Feminismen. Sodann wäre zu klären, ob das Engagement für eine lange Liste gewisser familien- und strafrechtlichen Grundsätze, genannt sei hier nur der Grundsatz der Unschuldsvermutung oder das Prinzip "in dubio pro reo", in einem demokratischen Deutschland erwünscht sind oder mit Verdächtigungen verknüpft werden sollen oder müssen, bei solchen Engagierten handele es sich um heimliche Sympathisanten brauner Massenmörder, Kinderschänder und Vergewaltiger.

Mit anderen Worten, es geht um die juristische Einschätzung, ob eine - wie auch immer geartete - "Männerbewegung" selbst dann den gleichen staatlichen Schutz erwarten darf wie die ungezählten Feminismusbewegten,wenn sich in ihr ein gewisser Prozentsatz geistiger Tiefflieger und traumatisierter Reflexbeißer tummelt.

Ich denke, eine reelle Chance für grundsätzliche Klärung könnte sich demnächst bieten.Ich bin gespannt, ob sie abermals ungenutzt bleibt.

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.


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