Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Typus und Recht

DvB, Sunday, 15.04.2012, 05:32 (vor 4392 Tagen)

Typus und Recht

Die Aufgabe des Staates muss es sein, ein Recht zu formen, das die Typenbildung im Volke fördert und seinen Höchstwert zu einer klaren Entwicklung kommen lässt. Ehrliches Wollen aus einer ehrenhaften Gesinnung ist der Maßstab, an dem die Handlungen eines Menschen gemessen werden müssen. Schützt ein Staat jedoch durch sein Recht einen skrupellosen Individualismus und setzt er an die Stelle des Höchstwertes des Volkes ein Vielerlei von fremden Werten mit ganz verschiedenen Interessenten, dann wird die Typenbildung verhindert.

Diese Interessenten sind uns sattsam bekannt. Im Volk herrscht ein ständiger Kampf zwischen "Oben" und "Unten". Es steht der Arbeiter gegen den Arbeitgeber und jeder Teil fordert Maßnahmen des Staates für seinen Zweck. Der Produzierende fühlt sich benachteiligt durch den Händler, und dieser benutzt seine Position lediglich für den eigenen Profit. Der Beamte blickt argwöhnisch auf den Schaffenden im freien Beruf und fordert Rechte, die, wenn der Staat sie erfüllt, von diesem wieder mit eigenen Forderungen beantwortet werden und umgekehrt.

Das Volk gliedert sich in Interessengruppen, von denen jede rücksichtslos voranzukommen und andere zu überflügeln strebt. Triebfeder ist die Gier nach Geld und Macht, was wiederum eine stärkere Position zur Forderung verspricht. Allem voran stehen wirtschaftliche Werte, mit der Folge der Materialisierung des gesamten Gesellschaftslebens.

Begriffe wie Verantwortung für das Volk, Pflichterfüllung für die Gesamtheit wurden ersetzt durch Einzelinteressen. Die völkische Einheit wich überstaatlichen Interessenverbindungen. Nicht mehr die Glieder eines Volkes sind sich ähnlich, sondern es bildete sich der Typ des Brokers ebenso heraus wie der des Gewerkschaftsführers.

Alles wird international: Der sensationsschaffende Journalist, der das Recht biegende Advokat, der schönredende Parlamentarier, sogar das Verbrechertum. Man denkt und fühlt sich human in allen Dingen, drückt gern und oft die Augen über charakterliche Schwächen zu, um jedoch desto schärfer und stechender zu blicken, wenn einer wagt, den selbsteigenen Begierden und Plänen Hindernisse in den Weg zu legen. Gefordert wird gleiches Recht für alle, in Wirklichkeit aber will man das Vorrecht.

Darum hat die Politik als gesetzgebende Gewalt die Pflicht, nur solche Gesetze zu erlassen, die in sozialer und allgemein sittenbildender Hinsicht dem Höchstwert des Volkes dienen und zersetzende Einflüsse auf das Recht zu verhindern.
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