Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kurzgeschichte: Das übliche Ende (Frauen)

Bellator Eruditus @, Wednesday, 02.05.2012, 19:53 (vor 4593 Tagen) @ Egal

Ich glaube, ich werde mit meiner Freundin bis 2058 keinen Sex mehr
haben...
aber es war SO GEIL!

Und dann gab deine Ex-Freundin schön brav die ganzen Sachen wieder zurück, ging nach Hause, zog sich einen seeehr reizvollen Hauch von Nichts an, machte mit DEINER Digitalkamera ein paar aufreizende Selbstauslöserfotos und sendete sich diese Fotos selbst per E-Mail.

Am nächsten Morgen saß sie dann mit dieser Mail bei der Polizei und erzählte, sie habe habe Schluß gemacht und wolltest sie zwingen bei dir zu bleiben in dem du ihr mit der Veröffentlichung dieser Fotos gedroht habest.

Als du gegen Abend von der Arbeit wiederkamst, waren die Sachen deiner Freundin aus deiner Wohnung verschwunden. Außerdem fehlten ca. €500 in bar und die Münzsammlung deines Großvaters.

Weil du keine Vorstrafen hattest kamst du mit einer Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO gegen Zahlung einer Geldstrafe von €1000 an die Staatskasse und eines Schmerzensgelds von €2000 an deine Ex-Freundin davon. Dein Anwalt stellte dir knappe €3000 in Rechnung, ein Sonderpreis weil er selbst schon mal ähnlich abgezockt wurde.

Du bist zwar nicht vorbestraft aber um knappe 10000 Öcken ärmer. Dafür hast du einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen sexueller Nötigung.
Solltest du deine Lektion nicht gelernt haben und deine nächste künftige Ex ebenso "nötigen" kannst du mit einer Bewährungsstrafe rechnen.


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