Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Vorbehalt (Recht)

MannPassAuf, Thursday, 14.06.2012, 13:36 (vor 4331 Tagen) @ Oliver

FRAU wie immer OHNE KNAST!

MANN wie immer SORFORT IN DEN KNAST!

Hier möchte ich einen Vorbehalt anmelden.

Untersuchungshaft ist nicht als Strafe konzipiert, sondern Folge einer Anschuldigung, die es zu überprüfen gilt. Erweist sich die Unschuld des Angeklagten, so gibt es Entschädigung (wenn auch keine angemessene).

Wenn nun die Frau ihre Anschuldigung zurücknimmt, so besteht kein Grund für eine Untersuchungshaft ihrerseits.

Sie verdiente zwar eine Haftstrafe. Dem steht aber hier der Wille des zunächst Beschuldigten gegenüber, der mit seiner Frau zusammenleben möchte. Geschieht ihm der Wille nicht, dann würde er durch den Verlust seiner Frau nochmals bestraft.

Die Frage ist jetzt nur: Ist Falschbeschuldigung ein Antragsdelikt? Wenn nein, dann spielt der Wille des Falschbeschuldigten keine Rolle mehr.

Im Falle häuslicher Gewalt wird die Frau "proaktiv" beraten, das heißt, sie wird grundsätzlich aufgefordert und dahingehend psychologisch bearbeitet, die Anzeige nicht zurückzunehmen, siehe auch hier.

Eine entsprechende Neigung hat der Richter in diesem Falle ja auch erkennen lassen. Das ist zu beanstanden.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum