Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bitte nicht übertreiben: Mord setzt Heimtücke voraus. (Recht)

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 21.06.2012, 15:56 (vor 4326 Tagen) @ Lentze

Wenigstens eine klitzekleine Überprüfung, ob sie ihr Kind vielleicht aus 'niedrigen Beweggründen' loswerden wollte, wäre aber doch angezeigt. Aber da reichten wohl dicke Kullertränchen als Gegenbeweis.

Üblicheweise wird die am stärksten strafbewehrte Möglichkeit zuerst überprüft - zumindest bei männlichen Tatverdächtigen.

Viele Grüße
Wolfgang


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