Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das ist der Punkt. (Recht)

sm0469, Friday, 22.06.2012, 00:01 (vor 4325 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Üblicheweise wird die am stärksten strafbewehrte Möglichkeit zuerst
überprüft - zumindest bei männlichen Tatverdächtigen.

Genau das ist der Punkt hier.
Beim Mann wird IMMER das schlimmste vorausgesetzt.
Bei der Frau immer das harmloseste vergehen.
Und das für die gleiche Sache.
Das ist Ungerecht.
Und gegen Unrecht kann MANN sich nur auf eine Art wehren.
Mit Gleichbehandlung.
Also kann Mann auch ohne Fakten erstmal das gleiche behaupten,
was auch ohne Fakten bei einem Mann der gleiches Vergehen begangen hat
behauptet wird.
Wenn dann Fakten vorliegen und sie positiv ausfallen kann man genauso
zurückrudern oder ignorieren wie das im umgekehrten Fall passiet wäre.

Eine Frau die Ihr eigenes Kind bei Hitze in einem verschlossenen Wagen
zurückläßt um mal ebend shoppen zu gehen. Die so lange weg ist das dieses Kind durch die Umstände stirbt. ist a) keine gute Mutter und b) für mich eine Mörderin. Das war in meinen Augen kein Unfall. Auch wenn es höchstwahrscheinlich nicht so geplant war.


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