Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Religions-Beschneidung in zwei Bedeutungen. (Recht)

gemelle, Tuesday, 26.06.2012, 14:49 (vor 4293 Tagen) @ Entsetzter

Nur Juden dürfen Beschneidungen vornehmen.

Haben wir da nicht was vergessen? Im Islam wird ebenfalls beschnitten.
Das mit der historischen Bildung ist manchmal so eine Sache, was?!

Achja: Genitalverstümmelung ist Kindesmisshandlung, so oder so.

Es ist ganz einfach: Werd' kein Jude oder Muslim und Du brauchst keine Beschneidung. Das Bekloppte ist, daß die meisten Beschneidungen tatsächlich mit Religion überhaupt nichts zu tun haben. Die alberne Aktion mit dem Unter-Strafe-stellen relisiöser Beschneidung ist bloß ein Ablenkungsmanöver. Das kommt aus der gleichen Kiste, wie das Umformulieren des "Religionsfreiheit-paragraphen" auf europäischer Ebene von "die Freiheit seine Religion zu leben" in "das Recht, frei von Religion zu leben". Daß dieses Recht schon vorher existiert hat (denn niemand wird gezwungen, einer Relition anzugehören) ist die eine Sache, daß durch die Festschreibung desselben in dieser Form die Religionsfreiheit stark beschnitten, wenn nicht aufgelöst wurde, ist die andere Seite. Aber immer schön von Toleranz quatschen und auf "Antidiskriminisierung" machen. Man kann gar nicth oft genug darauf hinweisen, mit welcher Vehemenz und Deutlichkeit die inzwischen ihre totalitären Strukturen umsetzen. - Das muß man doch merken, oder?!

Gruß
gemelle


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