Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe (Recht)

Sigmundus Alkus @, Wednesday, 27.06.2012, 23:41 (vor 4321 Tagen) @ Gismatis

Wenn das so ist, was ich mir kaum vorstellen kann, nützt dieses Gesetzt
nichts. Denn was hindert dann Muslime und Juden einfach zu behaupten, ihr
Wunsch nach Beschneidung des Sohnes habe nichts mit der Religion zu tun?

Hier dürfte es sich um ein Missverständnis handeln. Die Beschneidung wird nicht verboten, weil sie aus religiösen Gründen erfolgt, sondern deswegen, weil sie ohne medizinische Indikation erfolgt. Und an dieser würde es auch bei anderen Motivationen (Tradition o. ä. ) fehlen. Das Gericht hat sich lediglich damit befasst, welche Rolle die Relionsfreiheit der Eltern bei der Frage, ob eine wirksame Einwilligung der Eltern vorliegt, spielt, ob also Religionsfreiheit die Eltern berechtigt, in die Körperverletzung ihres Kindes einzuwilligen.


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