Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verjährung der Falschbeschuldigung - 3 Jahre (Recht)

jojo, Monday, 02.07.2012, 13:17 (vor 4316 Tagen) @ Rainer

Das eine ist die Falschbeschuldigung, das andere ist der mit Hilfe der Falschbeschuldigung begangene Straftatabestand der Freiheitsberaubung. Und die dauert an bis zur Haftentlassung, wir also mit der Zeit immer gravierender.

Vielleicht wäre das Mal eine Lücke für die Männerbewegung: Kompromiss mit der Justiz, wenn Haft aufgrund von Falschbeschuldigung nicht der Justiz, sondern den Falschbeschuldigerinnen zum Vorwurf gemacht wird?

(Der Justiz könnte dann "nur" unordentliche Prüfung vorgeworfen werden.)


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