Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geh so vor! (Recht)

enMediaTurm Filmcrew, Tuesday, 10.07.2012, 09:56 (vor 4279 Tagen) @ hallo

Grundsätzlich haben die erst mal das Hausrecht und du darfst dort ohne deren Willen keine Aufnahmen im Innenbereich machen. Von außen sieht das schon ganz anders aus, allerdings darfst du da auch nicht durch die Fenster nach innen filmen.

Am besten ist es, wenn du dir eine Ausländerin schnappst, die mit einer versteckten Kamera ausrüstest und die dort als Opfer vorsprechen lässt. Zahl der 100 EUR und die soll mit dem Ding 2 Tage rumspazieren.

Danach helfen wir dir beim Bearbeiten des Rohmaterials für eine Youtube-Doku. Wird bestimmt der Hammer.

Gut wären solche Aufnahmen/Tondokumente wo die Frauenhausamazonen auf Frauen einprügeln, damit die Spuren von häuslicher Gewalt für den Besuch bei der Staatsanwältin vorweisen können. Auch wird gelegentlich das berüchtigte Waterboarding angewandt, um Frauen zu einer Erhöhung der gefühlten Gewalt zu zwingen. Ausufernder Gruppensex mit den Wachpersonal ist ebenfalls keine Seltenheit. Derartige Spuren vom Liebesspiel werden schnell mal dem Ex-Mann angelastet. Dies sind mal nur so ein paar Tipps, die wir vom klassischen Alltag in einem Frauenhaus sicherlich gut verwerten können. Was Neuzugängen die ersten Tage in solch einem Frauenhaus sicherlich verborgen bleiben wird, dass ist die Prostition, Drogen-/KFZ-Handel, illegale Hundekämpfe und Geldwäsche. Gegegebenfalls gibt es auch relativ zügig Kadergespräche mit dem Neuzugang bezüglich Zwangsprostitution. Wenn du solch ein Gespräch zwischen der Patronin und dem Neuzugang auf Band bekommen würdest, wäre echt super.


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