Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jugendamts-Mafia (Recht)

Rainer ⌂, Monday, 16.07.2012, 04:31 (vor 4274 Tagen) @ WilhelmTell

Hmmm, verstehe ich jetzt nicht. Sind Akten angelegt worden, dann ist das
Urteil eine Schweinerei. Wenn es aber keine Akten gibt, dann kann man
logischerweise auch keine heraus rücken.

Eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes hätte “nur einmal” eine Stellungnahme im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Jugendamtes nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz “in Amtshilfe” an das Familiengericht geschickt.

Wenn keine Akten vorhanden waren, muss die Sozialarbeiterin die Stellungsnahme erfunden haben, oder wo hatte sie die Information her?

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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