Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Moral (Recht)

DvB, Wednesday, 25.07.2012, 16:48 (vor 4265 Tagen) @ Joe

Das Recht ist kodifizierte Sitte

Ja, zumindest teilweise. Recht kann aber vom Machthaber auch nach Gutdünken gesetzt und sogar direkt gegen die Sitte gerichtet werden. Und wird es oft genug. Genaugenommen entspricht ja bereits die Kodifizierung schon nicht mehr der Sitte. Während später die exzessive Verrechtlichung schlußendlich in totaler Perversion mündet.

und Moral.

Nein. Moral ist ein Surrogat, das nach einer gewissen Gewöhnung aus dem Recht folgt - nicht umgekehrt. (Und sie erbt natürlich auch die teilweise Sittenfeidlichkeit des Rechts.)

Bei solchen Staaten redet man deshalb auch regelmäßig von
Unrechtsstaaten.

Die offiziöse Definition von "Rechtsstaat" ist ein Staat, der nichts will (Ausschluß von "Willkür"), d.h. also, ausschließlich auf sogenannte "Notwendigkeiten" reagiert, sprich: sein Treiben als "notwendig" deklariert, während einer, dem das zu blöd ist, ein "Unrechtsstaat" ist. (Das ist übrigens rein machiavellistisch: Das politische Handeln soll sich nach der Notwendigkeit einer Situation richten. Wer Machiavelli gelesen hat, weiß, was damit so alles gemeint ist, und daß es mit Sitte ganz sicher nichts mehr zu tun hat.)

Und Berechtigungsfetischisten reden von Unrechtsstaat, wenn sie ihren Willen net kriegen.

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