Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ja, dass mit dem "Verschwinden" habe ich gelegentlich auch! Aber hier sind sie ...... (Recht)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 17.10.2012, 17:23 (vor 4181 Tagen) @ Kurgan

Yussuf K. schrieb:am 17. Oktober 2012 um 15:15:03
(1) (0)Entschädigung für Väter
Wenn der Staat jetzt die Rechte von Vätern endlich stärken will, dann haben sie also im Umkehrschluss bisher überhaupt keine oder verschwindend geringe Rechte gehabt. Entlarvt sich hier das System nicht selber? Können die Väter jetzt eine Entschädigung einfordern?

@Sepp schrieb:am 17. Oktober 2012 um 15:14:36
(0) (0)Umgang
Es ist doch so das sie beide Elternteile sich einigen müssen. Ich hatte das Glück das meine Ex mir das Kind nicht verweigert. Wir waren nicht verheiratet und kurz nach der Geburt war schluß. Aber der Junge ist jetzt drei einhalb Jahre alt und ist von beginn an jedes Wochenende bei mir. Ein anderer Fall ist der meines Bruders. Der Vater des Kindes seiner Freundin hatte am Anfang kein Interesse am Kind. War auch nicht bei der Geburt dabei. Und will jetzt den Umgang rechtlich erzwischen.

Hans-Peter schrieb:am 17. Oktober 2012 um 15:05:37
(1) (0)@Auf Betreiben meiner Ex-Frau und ihres neuen Partners (Scheidungsgrund) verbot mir ein Psychologe den Umgang mit den Kindern.
Diesem Verbot kam ich dann nach einem Rauswurf nach. Nach einiger Zeit bekam ich eine Mitteilung vom Jugendamt, dass die Kinder den Namen des neuen Partners übernehmen sollen (keine Adoption, wegen Unterhaltszahlung) mit der Begründung, dass ich mich nicht um meine Kinder gekümmert hätte und unter Anderem noch nicht mal Geschenke gemacht hätte (alles das was mir vom Psychologen abgeraten wurde). Glück war, dass mir dies der Psychologe schriftlich mitgeteilt

Assurancetourix schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:59:30
(1) (0)@Ingrid
Wenn die Unterhaltszahlungen der eigentliche Grund für das Kind waren, reicht dieser Betrag natürlich nicht.

Ingrid schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:46:40
(8) (1)@gabi
Als Mutter und Oma weiß ich was Kinder kosten. Ein Kind erhält mindestens 225€ Unterhalt und dazu 184€ Kindergeld. Das reicht nicht? Nun lass mal die Kirche im Dorf. unterhalt ist fürs Kind gedacht und nicht um dich mitzufinanzieren. Das solltest du schon selber tun.

Ingrid schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:43:53
(5) (1)entsorgte Väter
Väter sind in Deutschland die Deppen der Nation. Mein Sohn hat ein Kind aus einem one Night Stand. Er zahlt regelmäßig und hat alle 2 Wochen Umgang, wenn die Mutter es zuläßt. Laufend kommen sms das der Unterhalt nicht reicht, er soll Winterklamotten kaufen und das fehlt noch usw. Dafür ist er gut genug. Jetzt wollte er das gem. Sorgerecht. Das schmettert die sog. Mutter ab. Zum klagen hat er nicht genug Geld. also muß er wieder nach Madams Pfeife tanzen, sonst ist das Kind am nächsten Besuchs

Stefan schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:43:49
(6) (0)Gaby
Na klar aber das Geld nimmt Frau gerne die Behörden werden mit dem Argument Kindeswohl argumentieren und dadurch verhindern das sogenannte Erzeuger zu ihrem recht kommen. Durfte selber 15 jahre Alimente zahlen , nachdem ich es endlich geschaft hatte einen Vaterschaftstest vor Gericht durchzubringen und dementsprechend nicht der Vater des Kinders war wurde das Fräulein kleinlaut , da sie weiß das ich klagen werde und mein Geld wieder haben will. Gleichberechtigung gibt es in der BRD nicht

Wolfgang schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:38:18
(7) (0)Vater sein ist schwer
Es geht gar nicht um das was im Gesetz steht, es sind die ungeschriebenen Gesetze nach denen Familienrichter immer entscheiden - demnach hat man als Vater grundsätzlich keine Rechte und das Kindeswohl interessiert überhaupt niemanden. Familiengerichte geben immer den Frauen recht damit haben sie die wenigste Arbeit und wenn es hinterher doch schief geht und das Kind in den Brunnen gefallen ist gibt es keine Probleme, da der Vater ja darüber nicht informiert werden braucht.

Andreas-Dieter schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:34:33
(4) (1)@Gaby
Wenn Sie auch dafür sind, dass die Mutter dann auch das Konto des Vaters in Ruhe lässt, wäre das manchmal annehmbar. Aber in diesem Fall ist das Kind ja auch ein Teil des Vaters und nur dann.

Micha schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:34:04
(4) (0)Rechte
Na und, dann gibt es halt bald ein Umgangsrecht für leibliche Väter ... Das heisst aber noch lange nicht das diese ihre Kinder auch sehen dürfen. Wartet ab , irgendwelche Winkeladvokaten werden schon ein "Gegenmittel" finden.... Am Ende bleibt alles wie gehabt...

Yussuf K. schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:33:43
(10) (1)@ Gaby
Frauen wie du wollen Kinder nur zum Abzocken nutzen. Für euch sind das nur die EC-Automaten in die Brieftasche des Vaters. Denkt ihr dabei auch mal an die Kinder? Die werden solche Mütter später mal hassen! Kinder haben Mutter und Vater! Basta!

Gamma schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:31:13
(3) (0)Väter
@Ich. Gleiches erlebt.Konnte meinem Sohn nie beistehen.Ergebnis: Erziehungsurlaub in Portugal (mit Verstärkung seiner Drogenproblematik).Gesetzeskonflikte mit langen Knastzeiten.Heute ist er 30 und geht einen sauberen Weg.Ich steh Ihm bei,wenn ich kann.Manchmal sehr schwierig, der Staat wirft ihm immer wieder Knüppel zwischen die Beine.Jetzt wieder- alte Strafe ausgegraben und wieder rein in den Knast obwohl Er alles tut um in Arbeit zu kommen und mittlerweile Vater ist.Ausbilder sind positiv

arrow66 schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:30:31
(7) (0)Umgangsrecht
@Väter; Die bittere Konsequenz ist dann,"Du hast dich ja nie um mich gekümmert"! So sieht es doch aus,leider!

Assurancetourix schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:30:03
(11) (0)Wenn es um die materielle Versorgung geht,
sind es die Kinder des Vaters. Sonst gehören die Kinder der Frau. Dies kommt leider sehr oft vor und wird auch so von den Behörden gefördert. Wie war das noch einmal mit der Gleichberechtigung?

Anonym schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:27:46
(3) (8)Umgang
hat sich eigentlich mal irgend jemand darüber den Kopf zerbrochen, wie es den Kindern dabei geht? Sie müssen mit einem fremden Mann mitgehen mit dem sie eigentlich sonst nichts zu tun haben, manche wissen noch nicht einmal wer das wirklich ist. Eine Unterscheidung zwischen sozialen Vater und leiblichen Vater verstehen zumindest kleine Kinder nicht.

Gaby schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:27:33
(4) (12)Stimmt nicht
Kann ja alles sein,aber vorwiegen nur Besuchsrecht und Alimente .das ist zu wenig .ein Kind kostet auch Geld ,was zum großen Teil ja die Mutter zu tragen hat .Wenn ein Erzeuger weg ist ,dann hat das auch seinen Grund und er sollte Mutter und Kind dann auch in Ruhe lassen bis ein Kind selber entscheiden kann . Basta!

Yussuf K. schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:27:22
(15) (1)Vaeterentsorgung
Eine Frechheit, hier als Erzeuger bezeichnet zu werden. Außerdem kann man dieses Gesetz komplett vergessen schon ehe es beschlossen wurde. Wer mal mit deutschen Familiengerichten zu tun hatte, der weiß wieviel "würde", "könnte" u. "vielleicht" jeglichen Kontakt zwischen Vater u. Kind verhindern. Es wird sich absolut nichts ändern. Es ist pure Vernebelung und ehe das die Väter begriffen haben, sind die Kinder raus u. erwachsen.

Labbersack schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:26:43
(8) (1)Mehr Rechte...
... unglaublich. In Zeiten zu den Wahlen endlich mehr Rechte für Väter. Obwohl... Gleichstellung sieht noch immer anders aus.

Mann schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:14:53
(15) (0)Kinder
Nun wird der Mann nicht mehr als Vater bzw. Mensch bezeichnet, sondern als Erzeuger. Wo bleibt die Gleichstellung? Ich dachte, es wird immer alles besser!

Real schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:14:30
(0) (5)Nicht treffend
Nur wenn es das Kind selber will ,sonst garnicht.
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ich schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:10:43
(18) (0)Väter
das habe ich schon vor 18 Jahren vor Gericht erstritten, genützt hat es nix. Wenn das Kind immer zu den Besuchstagen " Krank " ist oder es ist gerade ein wichtiger Termin wo die gesamte Familie teilnehmen muß. Nur wenn die Mutter will hat der Vater eine Chance das Kind zu sehen. Das ist die Wahrheit aus der Praxis. Welcher Vater geht schon mit dem Gerichtsvollzieher zu einem Besuchstermin. Ich habe dann nach 5 Jahre aufgegeben.
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Ahnender schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:10:31
(12) (0)Umgangsrecht
ist immer eine zweischneidige Angelegenheit. Bisher wurde viel zu oft der leibliche Vater für das Verlassen der Mutter mit Kindesentzug bestraft. Das sollte nun der Vergangenheit angehören. Schliesslich hat die Mutter ja auch meist nur den Umgang des Vaters mit seinem Kind abgelehnt, sein Geld für den Unterhalt aber liebend gerne angenommen, auch eingeklagt. Fälle wie Misshandlungen des Kindes oder anderes gerichtlich festgestelltes Schlimmes sollten den Umgang allerdings ausschliessen.
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freddy schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:09:51
(7) (0)richtig so
Endlich! Väter, die sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Kinder bewusst sind, müssen die gleichen Rechte bekommen, wie Mütter. Deswegen: Gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile, ob verheiratet oder nicht, selbst wenn man nicht zusammenlebt oder zusammen gelebt hat.
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soeren roth schrieb:am 17. Oktober 2012 um 14:08:33
(0) (0)da meine ich.....
... lieber mehr Väter gegen deutschlands Rechte!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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