Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Öffentlich propagiert

Peter @, Thursday, 04.10.2007, 12:23 (vor 6021 Tagen) @ Student

Homo-, Bi-, Transsexualität sollten als angeborene nicht meldepflichtige
Normwidrigkeiten deklariert werden. Ihre Ausübung soll so behandelt werden
wie gegenwärtig die Abtreibung: Verboten, aber straf-frei. Ihre Ausbreitung
darf auf keinen Fall öffentlich propagiert werden. Schon gar nicht darf sie
Minderjährigen in der Schule "schmackhaft" gemacht werden.

Du schreibst ja schon richtigerweise: Es handelt sich um angeborene Normabweichungen. Woraus bezieht dann aber eine Gesellschaft die Berechtigung, die Ausübungen eines Geburtsmerkmals zu verbieten?

Bleibt die öffentliche (staatliche) Propagierung von "normabweichenden Sexualverhaltens". Da sollte das gleiche gelten wie für "Normverhalten": Sexualität ist Privatsache und sollte nicht von staatlicher Seite propagiert werden.

Die oben benannten Unterrichtsanregungen sind eh großer Bullshit und dienen bestenfalls zur Unterhaltung pubertärer Jugendlicher. Ein Lerneffekt ist realistischerweise nicht zu erwarten. Besser wäre es, soziologische Mechanismen hinter Homophobie zu thematisieren und im übrigen das Credo "Sexualität ist Privatsache" zu lehren


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