Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht wirklich

Peter @, Thursday, 04.10.2007, 14:01 (vor 6048 Tagen) @ Nihilator

Die bezieht sie immer aus der Abwendung von Schaden, der anderen zugefügt
werden könnte.

Es gibt keinen Schaden bei einvernehmlichen homosexuellen Handlungen. Und nicht einvernehmliche sind bereits - und zu Recht - strafbewehrt.

Wobei ich keinen Sinn darin sehe, Homosexualität zu verbieten. Allerdings
haben Menschen, auch Schulkinder, ja wohl einen Anspruch darauf, nicht
wider Willen damit behelligt zu werden. Was maßt sich der Staat da
eigentlich an?

Naja, was bedeutet "nicht behelligt werden"? So gesehen haben Schulkinder dann auch das Recht nicht wider Willen mit Latein behelligt zu werden. Es sollte schon im Unterricht behandelt werden, allerdings wertneutral und nicht propagierend oder mit lächerlichen Rollenspielen.

Heterosexualität und Feminismus vereinbar?"), als es ungeheuer viele
Femi-Lesben gab. Die meisten nur vorübergehend, die Erfolgsquote war
gering, aber die Mittel waren ja vergleichsweise auch arg beschränkt.
Heute gibt es kaum noch Grenzen.

Nene, Nihi. Du schreibst ja selber, dass die Erfolgsquote nur gering war. Klar kann ein heterosexueller Mensch in bestimmten Situationen homosexuelle Handlungsweisen adaptieren (z.B Schiffbrüchige, Insassen im Gefängnis oder in geschlechtshomogenen Internaten oder eben aus modischem Gruppendruck heraus), dies ist aber immer nur vorübergehend. Sobald die entsprechenden Zwänge entfallen sind, wird die angeborene Sexualpräferenz wieder dominant.

Die "Wahl" haben lediglich Bisexuelle.

Gruß,
Peter


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